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HBS Böckler Impuls

Mitbestimmung: 1.500 Unternehmen mit Drittelbeteiligung

Ausgabe 02/2010

Eine neue Studie gibt Aufschluss über die Verbreitung der Arbeitnehmerbeteiligung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz.

In Deutschland gibt es rund 700 Kapitalgesellschaften mit über 2.000 Beschäftigten, in denen die Aufsichtsräte nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 paritätisch mit Vertretern der Arbeitnehmer und Kapitaleigner besetzt sind. Diese Zahl wird von der Hans-Böckler-Stiftung jährlich erhoben -für 2009 dürfte sie auf dem Niveau der Vorjahre liegen. Es gibt jedoch keine regelmäßig aktualisierte Statistik, die erfasst, wie viele Unternehmen der Drittelbeteiligung unterliegen. Daher kursieren seit Jahren die unterschiedlichsten Schätzwerte. Das Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht an der Universität Jena hat nun Licht ins Dunkel gebracht: Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung haben Professor Walter Bayer und sein Team mithilfe einer großen Firmendatenbank, Bundesanzeiger und Handelsregister eine Liste der Unternehmen zusammengestellt, in deren Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter ein Drittel der Posten besetzen. Sie kamen bei ihren Recherchen auf knapp 1.500 Unternehmen. Dabei handelt es sich überwiegend um GmbHs und Aktiengesellschaften.

Die Drittelbeteiligung gilt für Kapitalgesellschaften mit 500 bis 2.000 Mitarbeitern. Hierbei kommt es auf die Größe der einzelnen Gesellschaft an, nicht auf die Gesamtbeschäftigtenzahl eines Konzerns. Daher gibt es Konzerne, die in Zentrale und allen Tochterunternehmen zusammen zwar mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, aber nicht dem  Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen. Diese historisch begründete Sonderregel gilt nur für die Drittelbeteiligung, nicht für die Mitbestimmung nach dem 1976er-Gesetz. Roland Köstler, Mitbestimmungsexperte der Hans-Böckler-Stif­tung, fordert, die Unterscheidung zwischen großen und kleinen Konzernen durch eine Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes fallen zu lassen. So hat es auch die Biedenkopf-Kommission zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung 2006 vorgeschlagen.  

  • Die meisten der rund 1.500 Unternehmen mit Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat sind GmbHs oder AGs. Zur Grafik

Walter Bayer: Drittelbeteiligung in Deutschland - Ermittlung von Gesellschaften, die dem DrittelbG unterliegen (pdf), Untersuchung im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, Dezember 2009

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