Verantwortung einfordern: Konferenzbericht

Podium der Konferenz "Menschenrechte einfordern!"
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V.l.n.r. Anja Mihr, Maina Kiai, Barbara Unmüßig

Die Teilnehmer/innen der Konferenz "Verantwortung einfordern! Soziale und ökologische Dimensionen der Menschenrechte im UN-Gipfeljahr 2015" waren sich einig: das internationale Recht funktioniert für die Wirtschaft weit besser als für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen.

Die Menschenrechte sind im Laufe der letzten Jahrzehnte immer bedeutender geworden und heute Bestandteil des Völkerrechts. Doch wie können sie eingeklagt werden? Welche Möglichkeiten gibt es, diejenigen, die sie verletzten – seien es Staaten oder Unternehmen –, zur Rechenschaft zu ziehen? Mit diesen Fragen befasste sich die Konferenz "Verantwortung einfordern! Soziale und ökologische Dimensionen der Menschenrechte im UN-Gipfeljahr 2015", zu der die Heinrich-Böll-Stiftung am 12. Juni zusammen mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte eingeladen hatte.

2015 ist ein entscheidendes Jahr für die Menschenrechte, denn gleich drei UN-Konferenzen werden den internationalen Rahmen für die kommenden Jahrzehnte setzen. Den Auftakt macht im Juli die Konferenz "Entwicklung Finanzieren" (Financing Development) in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba. Im September werden in New York die nachhaltigen Entwicklungsziele - die "Sustainable Development Goals" oder SDG – beschlossen. Sie lösen nicht nur die Millennium-Entwicklungsziele (MDG) ab, sondern sind auch anders konzipiert. Zum einen werden die SDG für alle Länder gelten. Zum anderen stellen die Ziele Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt. In Paris schließlich findet Anfang Dezember die ebenfalls mit Spannung erwartete UN-Klimakonferenz statt.

Doch ob insbesondere die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) tatsächlich den Menschenrechten dienen, ist für Barbara Unmüßig, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, durchaus noch nicht ausgemacht. In ihrer Einführungsrede kritisierte sie, dass die Entwürfe viel zu vage formuliert seien. Ihr fehle bisher zudem das Recht von Frauen auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung wie es bei der UN-Weltfrauenkonferenz in Peking schon vor 20 Jahren formuliert wurde. Ebenso wenig sei das Menschenrecht auf Nahrung erwähnt.

Von großer Bedeutung seien außerdem die UN-Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte. Unternehmen, die direkt oder indirekt dazu beitrügen, dass Menschenrechte verletzt würden – beispielsweise Trinkwasserverseuchungen oder Zwangsumsiedlungen –, müssten zur Rechenschaft gezogen werden können. Es wäre ein Fortschritt gewesen, wenn die auf Freiwilligkeit basierenden UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in den SDGs erwähnt und dort als Aufgabe für alle Regierungen formuliert würden. Komplexe Lieferketten dürften keine Entschuldigung sein, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. "Die zentrale Frage ist, ob wir es schaffen, unsere Regierungen rechenschaftspflichtig für die Umsetzung von Menschenrechten zu machen", so Unmüßig.

Konflikte zwischen Menschenrechten, Umweltschutz und Wachstum

Der Keynote-Redner Jochen von Bernstorff, Professor für Völkerrecht und Menschenrechte an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen, sieht die SDG ähnlich kritisch. Menschenrechte, Umweltschutz und wirtschaftliches Wachstum zusammenzubringen, sei zwar höchst erstrebenswert. Doch es werde zwangsläufig zu Konflikten zwischen diesen drei Zielen kommen. "Dabei gewinnt stets derjenige, der die stärksten Institutionen hinter sich hat." Und es sei gewiss kein Zufall, dass das internationale Handels- und Investitionsschutzrecht sehr viel besser und durchsetzungsfähiger aufgestellt sei als Menschen- und Umweltrechte. "Das internationale Recht funktioniert für Investoren, aber nicht für Opfer von Menschenrechtsverletzungen", so der Völkerrechtler. "Das ist die dunkle Seite der ökonomischen Globalisierung."

Nicht einmal internationale Ökonomen bestritten heute noch, dass die Weltwirtschaftsordnung ungerecht sei, betont von Bernstorff. Auch in der Moralphilosophie dominiere die Überzeugung, dass die Industrienationen und Schwellenländer in der Verantwortung stünden. "Der akademische Trend folgt den zivilgesellschaftlichen Bewegungen, die viel früher erkannt haben, dass die Verantwortung für Armut nicht allein im Süden liegt", sagte er.

Von Bernstorff zitierte hier unter anderem den Philosophen Thomas Pogge, der aus der ungerechten Weltwirtschaftsordnung, die massive Menschenrechtsverletzungen nach sich gezogen habe, eine moralische Pflicht zur Armutsbekämpfung ableitet. Er hob auch die einflussreiche Philosophin Iris Marion Young hervor, die von "struktureller globaler Ungerechtigkeit" spricht und daraus das "social connection model" entwickelt hat: Jeder von uns, der von der derzeitigen Regeln profitiert, trägt auch eine Mitverantwortung.

Der Reichtum in den Ländern der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und der BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) sei bei allen an der Debatte Beteiligten untrennbar mit der Lage in den armen Ländern des Südens verbunden. Von Bernstorff plädiert deshalb dafür, dass die Industrienationen Entschädigungen für den Klimaschaden durch Kohle an die Entwicklungsländer zahlen. Außerdem fordert er, Armutsmigration nach Europa zuzulassen.

Die Fragilität eines Staates ist keine Entschuldigung

Doch auch die Staaten des Südens tragen einen wesentlichen Teil dazu bei, dass Menschenrechte verletzt werden. Denn oft wird die Fragilität des Staates als Entschuldigung benutzt, so Désiré Assogbavi, Leiter des Oxfam-Verbindungsbüros mit der Afrikanischen Union. Auch ein schwacher Staat könne sich zu Menschenrechten bekennen. Wenn es beispielsweise darum ginge, das Wenige, was ein Staat habe, gerecht zu verteilen. "Fragilität kann nicht Folter, Sklaverei und dergleichen rechtfertigen", so der aus Togo stammende Jurist während der ersten Podiumsdiskussion zum Thema "Rechenschaftspflicht für Menschenrechte auf nationaler Ebene". Der Staat bleibe verantwortlich, auch wenn er schwach sei, betont Assogbavi.

Hinzu kommt, dass Regierungen wirtschaftliche Akteure oft bevorzugten und hofierten, sagte der Kenianer Maina Kiai, UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Ruanda sei beispielsweise stolz darauf, dass man dort ein Business in nur sechs Stunden registrieren lassen könne – online und kostenlos. Bei einer Nichtregierungsorganisation (NGO) kann es dagegen drei Jahre dauern, so Kiai. Die Erfahrungen aus vielen Teilen der Welt zeigen, dass die Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisation deutlich schwieriger sind als für Unternehmen. Insbesondere die kritische Zivilgesellschaft sei unter Druck.

Die Rolle der NGOs wurde allerdings auch kontrovers diskutiert. Sie stehen nicht grundsätzlich für eine regierungskritische Haltung und schon gar nicht sind NGOs gleichbedeutend mit der Zivilgesellschaft, waren sich Podiumsgäste und Publikum einig. Die Zivilgesellschaft bewege sich immer mehr weg von NGOs hin zu Gruppen, die sich über die sozialen Netzwerke organisierten, um Forderungen zu stellen und Aktionen zu planen, erläuterte Anja Mihr, Professorin am Netherlands Institute of Human Rights der Universität Utrecht. Sie ergänzt, dass sie noch nie so mobilisiert sei, wie heute. Die Leistungen einer kritischen Zivilgesellschaft anerkennend erläutert Claudia Roth von Bündnis 90/die Grünen und Vizepräsidentin des deutschen Bundestages "Ich würde mir eine aufmüpfigere NGO-Szene bei uns wünschen".

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Doch längst ist der Nationalstaat nicht mehr allein maßgebend, wenn es darum geht, die Wahrung der Menschenrechte einzuklagen. Nicht nur Organisationen und Institutionen agieren heute multi- oder international. Noch mehr gilt dies für die Wirtschaft. Wie also können wirtschaftliche Akteure zu mehr Verantwortung herangezogen werden?

"Unternehmen müssen verstehen, dass ihr Handeln sich auf das Leben von Menschen auswirkt", sagte die Rechtsanwältin Rachel Davis. Die Australierin wirkte an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit. Sie leitet heute die Organisation Shift, die mit diesen Leitlinien weltweit Unternehmen und Regierungen berät. Sie erlebe sehr viel guten Willen und Ernsthaftigkeit in der Wirtschaft, so Davis. Doch alles hänge davon ab, wie sehr das Thema von der Unternehmensführung unterstützt würde. Sie könne den Stellenwert, den das Thema Menschenrechte für das jeweilige Unternehmen habe, schon daran ablesen, wer damit betraut wurde: ist es jemand, der noch jung und unerfahren ist mit einem Büro irgendwo am Ende des Flurs oder ist es ein Mitglied der Vorstandsetage?

In jedem Fall ist das Bewusstsein für das Zusammenspiel von Ökologie, Ökonomie und Menschenrechten gewachsen. Wie sich Regierungen und Unternehmen verändern, ist beispielsweise am norwegischen Pensionsfonds abzulesen. Er investiere aus umweltpolitischen Gründen nicht mehr in Anlagen, die ihr Geld mit Kohle verdienen, erläutert Stephen Leonard, Präsident des Climate Justice Programme aus Australien.

Zugang zu Gerechtigkeit

Das größte Herausforderung bleiben dennoch die "accountability gaps" – die rechtlichen Lücken in der Verantwortlichkeit bei Menschenrechtsverletzungen. "Wir brauchen einen internationalen Rahmen", so Sigrun Skogly, Professorin für Menschenrechte an der University of Lancester. Dieser Rahmen allerdings könne nicht die Verantwortung des Nationalstaates ersetzen. Denn ohne ihn würden Betroffene es noch schwerer haben, sich Zugang zu Gerechtigkeit zu verschaffen.

Sowohl die Podiumsgäste als auch die Besucherinnen und Besucher sehen genau das als eines der größten Probleme an. "Die Armen haben in Brasilien keinen Zugang zu Gerechtigkeit", betont Cândido Grzybowski, Direktor des Brazilian Institute of Social and Economic Analysis. "Für uns geht es darum, dass System zu verändern." Der Nationalstaat ist deshalb auch – noch – nicht durch internationale Instanzen zu ersetzen. Er muss bis auf weiteres die Wahrung der Menschenrechte durchsetzen. Oder, wie Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte es auf den Punkt brachte: "Ohne den Rechtsstaat ist alles nichts."