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Der Interzonenhandel -Entwicklung, wirtschaftliche Bedeutung, politische Aspekte | APuZ 48/1967 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 48/1967 Der Interzonenhandel -Entwicklung, wirtschaftliche Bedeutung, politische Aspekte Artikel 1

Der Interzonenhandel -Entwicklung, wirtschaftliche Bedeutung, politische Aspekte

Konstantin Pritzel

Einleitung

Abbildung 1

In dem ehemals einheitlichen deutschen Wirtschaftsraum lag die Stärke Mitteldeutschlands in seiner hochentwickelten chemischen Industrie sowie in einzelnen Bereichen der verarbeitenden Industrie. 83 v. H.der Büromaschinenherstellung, 62 v. H.der Erzeugung von Strick-und Wirkwaren und 95 v. H.der Pelzveredelung waren hier beheimatet. Chemnitz war mit 22 v. H.der Pkw-Produktion nach Rüsselsheim die bedeutendste Produktionsstätte für Kraftfahrzeuge, 30 v. H.der Motor-räder wurden in Zschopau gefertigt und viele Zuliefererbetriebe der Autoindustrie hatten ihren Sitz im Raum Chemnitz/Zwickau

Benzin/Diesel in 1000 t

Nadi einer von der ECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) in Genf im Jahre 1949 vorgenommenen Untersuchung lieferte im Jahre 1936 der mitteldeutsche Raum, das heißt die heutige Sowjetzone (also ohne Berlin), 43 v. H.seiner gesamten industriellen und agrarischen Nettoproduktion an andere deutsche Gebiete (einschließlich Berlin). Andererseits bezog Mittel-deutschland 45 v. H.seines Verbrauchs aus den anderen deutschen Gebieten. Heute ist die binnenwirtschaftliche Verflechtung der deutschen Wirtschaft auf einen Bruchteil ihres früheren Ausmaßes zusammengeschrumpft.

Westdeutschland liefert heute weniger als 1 v. H.seiner Nettoproduktion an Mittel-deutschland, und der Anteil der mitteldeutschen Nettoproduktion am Interzonenhandel beträgt knapp 2 v. H., während 1936 rund ein Drittel an andere deutsche Gebiete mit Ausnahme von Berlin geliefert wurde. Um diesen bescheidenen Rest aufrechtzuerhalten, bedarf es besonderer vertraglicher Regelungen und ständiger komplizierter Verhandlungen. Diese Erschwernisse haben ihre Ursache in der Verschiedenartigkeit der gesellschaftlichen, poli1) tischen und wirtschaftlichen Ordnungsformen, die sich seit 1945 in Deutschland herausgebildet haben.

1. Historische Entwicklung

Der Interzonenhandel 1953 bis 1966

a) Die Anfänge des Interzonenhandels Mit dem Begriff Interzonenhandel bezeichnete man ursprünglich den Warenaustausch zwischen den vier Besatzungszonen Deutschlands. Auf der Potsdamer Konferenz (17. Juli bis August 1945) legten die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, und zwar Großbritannien, die Sowjetunion und die USA — Frankreich nahm an der Konferenz nicht teil —, fest, Deutschland während der Besatzungszeit als wirtschaftliche Einheit zu behandeln. Gleichzeitig wurde beschlossen, eine gleichmäßige Verteilung der wichtigsten Waren auf die vier Besatzungszonen vorzunehmen, um so ein ausgeglichenes Wirtschaftsleben zu gewährleisten und die Notwendigkeit zusätzlicher Einfuhren einzuschränken.

Im Hinblick auf die spätere Entwicklung bis zur gegenwärtigen Situation verdienen hier zwei Punkte hervorgehoben zu werden: 1. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße wurden von der Sowjetunion entgegen den ursprünglich getroffenen Vereinbarungen eigenmächtig aus dem Gebiet ihrer Besatzungszone herausgelöst und als polnisches bzw. sowjetisches Territorium beansprucht. Die auf diese Weise abgetrennten Gebiete haben an dem später in Gang gekommenen Interzonenhandel nicht teilgenommen. 2. Der Beschluß über die wirtschaftliche Einheit Deutschlands konnte nicht verwirklicht werden, statt dessen setzte sehr bald ein Prozeß der wirtschaftlichen Desintegration ein. Unbeschadet dieser Tatsache aber kam in der zweiten Hälfte des Jahres 1945 der Interzonen-handel — wenn auch zunächst in sehr bescheidenem Umfang — in Gang 2).

Erst 1946 nahm der legale Interzonenhandel einen nennenswerten Umfang an. Das erste Interzonenhandelsabkommen im heutigen Sinne war das sogenannte Dyson-Geschäft. Es wurde zwischen der britischen und der sowjetischen Besatzungszone abgeschlossen und hatte eine Laufzeit vom 1. Januar bis 31. August 1946. Die britische Zone verpflichtete sich darin zur Lieferung von 41 320 Tonnen Stahl und Eisen im Austausch gegen 180 000 Tonnen Braunkohle und 500 000 Kubikmeter Brennholz. Dem Dyson-Geschäft folgte am 20. September 1946 das sogenannte Britengeschäft mit einer Laufzeit vom 1. September 1946 bis 31. März 1947. Es wurde ebenfalls zwischen der britischen und der sowjetischen Zone abgeschlossen und sah die Lieferung von Eisen und Stahl, Bereifung und Vieh im Austausch gegen landwirtschaftliche Erzeugnisse, Braunkohlenbriketts, Grubenholz und Eisenerz vor.

Im Herbst 1946 kam dann auch das erste Abkommen zwischen der amerikanischen und der sowjetischen Zone zustande. Abgeschlossen wurden zwei sogenannte Länderratsgeschäfte mit einer Laufzeit vom 1. Oktober 1946 bis 31. März 1947. Die amerikanische Zone lieferte Vieh im Austausch gegen landwirtschaftliche Erzeugnisse und Braunkohlenbriketts. Als letzte westliche Besatzungszone folgte die französische Zone, die 1946 und 1947 ebenfalls Vereinbarungen mit der Sowjetzone über einen Warenaustausch traf (Sofra-Geschäfte).

Eine neue Entwicklung ergab sich, als die Länder der amerikanischen und britischen Zone am 1. Januar 1947 eine übergeordnete Verwaltung, den Wirtschaftsrat in Minden, erhielten und im Juni 1947 schließlich zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Bi-Zone) zusammengeschlossen wurden.

Damit entfiel bereits ein Teil des Interzonen-handels der westlichen Besatzungszonen untereinander. Gleichzeitig trat die Bi-Zone als neuer Handelspartner der Sowjetzone in Erscheinung. So wurde Mitte Januar 1947 zwischen der Bi-Zone und der sowjetischen Zone das Mindener Abkommen abgeschlossen. Es hatte eine Laufzeit von Januar 1947 bis Ende März 1948.

Dem Mindener Abkommen folgte am 25. November 1947 das sogenannte Warenabkommen 48, das aber infolge der Berliner Blockade und der Währungsreform nicht voll verwirklicht werden konnte In dem vorgenannten Zeitraum hatte der Interzonenhandel die folgenden Umsätze erreicht:

1946 176 MillionenMark 1947 495 MillionenMark 1948 290 MillionenMark b) Die Entwicklung nach der Berliner Blockade Die Blockade der Westsektoren Berlins durch die Sowjets, die am 31. März 1948 einsetzte, brachte den Interzonenhandel zum Erliegen. Als sie und alle Gegenmaßnahmen im Mai 1949 aufgegeben wurden, hatte sich die Situation grundlegend geändert. Durch die getrennten Währungsreformen war das ehemals einheitliche Währungsgebiet der Reichsmark in ein westliches — die westlichen Besatzungszonen Deutschlands und die Westsektoren von Berlin — und ein östliches —• die sowjetische Besatzungszone und der Sowjetsektor von Berlin — Währungsgebiet gespalten.

Der Währungsreform folgte im Frühjahr 1949 der Beschluß der Westmächte, ihre Besatzungszonen zu vereinigen, woraus im September 1949 die Bundesrepublik Deutschland hervorging. Einen Monat später, im Oktober 1949, wurde die sowjetische Besatzungszone als „Deutsche Demokratische Republik" deklariert. Damit standen sich in Deutschland jetzt zwei politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich verschiedene Ordnungen gegenüber. Gleichzeitig war auch Berlin in einen östlichen und einen westlichen Teil gespalten worden.

Im „Jessup-Malik-Abkommen" vom Mai 1949, mit dem die Berlin-Blockade beendet worden war, hieß es unter anderem:

„Alle Einschränkungen, die seit dem 1. 3. 1948 von der sowjetischen Regierung über Verkehr, Transport und Handel zwischen Berlin und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands sowie zwischen der Ostzone und den westlichen Besatzungszonen verhängt wurden, werden am 12. Mai 1949 aufgehoben." 5)

Damit war ein Junktim zwischen dem ungehinderten Verkehr zwischen Westdeutschland und West-Berlin einerseits und dem reibungslosen Verlauf des Interzonenhandels andererseits hergestellt.

Die Veränderungen, die sich 1948 und 1949 in beiden Teilen Deutschlands vollzogen hatten, erforderten es, den Interzonenhandel auf eine neue Grundlage zu stellen. Dem stand aber jetzt zunächst einmal die Schwierigkeit entgegen, daß die obersten Bundesbehörden, in diesem Falle das Bundeswirtschaftsministerium, wegen der Nichtanerkennung der „DDR durch die Bundesrepublik mit den obersten Zonenorganen nicht verhandeln konnten. Um dennoch zu verbindlichen Vereinbarungen zu gelangen, wurde 1949 die „Treuhandstelle für den Interzonenhandel" mit Sitz in West-Berlin als ein Organ des Deutschen Industrie-und Handelstages errichtet

Das Bundeswirtschaftsministerium ermächtigte dann die Treuhandstelle, mit den Behörden der Sowjetzone Vereinbarungen über den Interzonenhandel zu treffen; eine entsprechende Vollmacht wurde der Treuhandstelle auch vom West-Berliner Senat erteilt. Als Verhandlungspartner auf der östlichen Seite fungierte die für den innerdeutschen Handel zuständige Hauptabteilung im Ministerium für Außenhandel und innerdeutschen Handel, die ihrerseits auch vom Ost-Berliner Magistrat bevollmächtigt wurde. Inzwischen ist das sowjetzonale „Ministerium für Außenhandel und innerdeutschen Handel" in „Ministerium für Außenwirtschaft" umbenannt worden Am 8. Oktober 1949 wurde zwischen den genannten Vertragspartnern das Frankfurter Abkommen geschlossen. Mit diesem Abkommen wurde ein neuer Zahlungs-und Verrechnungsmodus in Form der „Verrechnungseinheit" (VE) eingeführt, der im Prinzip auch heute noch gilt (s. S. 7). Dieses Abkommen lief am 31. März 1951 aus. Die Umsätze im Interzonen-handel waren weiter gestiegen und beliefen sich 1949 auf 424 Millionen und 1950 auf 671 Millionen Verrechnungseinheiten.

Um die sich aus dem Frankfurter Abkommen ergebenden Schwierigkeiten und Behinderungen bei der Abwicklung und der weiteren Entwicklung des Interzonenhandels zu vermindern, wurde am 20. September 1951 eine neue Vereinbarung, das sogenannte Berliner Abkommen, geschlossen. Das Abkommen konnte jedoch nicht, wie vorgesehen, rückwirkend am 3. September 1951 in Kraft treten, da von der östlichen Seite die von der Bundesrepublik geforderte Zusatzvereinbarung über die Sicherung des Personen-und Güterverkehrs von und nach Berlin abgelehnt wurde. Erst am 5. Mai 1952 wurde das Abkommen mit der beiderseitigen Zustimmung zu einer neuen Warenliste wirksam. Dieses Abkommen ist in der Zwischenzeit mehrfach ergänzt und verändert worden, bildet aber in der Fassung vom 16. August 1960 auch heute noch die rechtliche Grundlage des Interzonenhandels. Am 30. September 1960 kündigte die Bundes-republik das Abkommen wegen politischer Übergriffe der Sowjetzonenregierung in Berlin, jedoch wurde nach längeren Verhandlungen das Abkommen noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt

2. Rechtsgrundlage des Interzonenhandels

Eisen und Stahl i........... Maschinen, Elektro-

techn. Erzeugn..............

Steinkohle/Koks ............ Landwirtschaft!.

Erzeugnisse ............. Chemische Erzeugn.......... Textilerzeugnisse ......... Sonstige Waren ............. zusammen ... Erzeugnisse des Berg-

baus (Braunkohle usw.) Mineralölerzeugn............. Maschinen, Elektrotechn.

Erzeugn.......................... Landwirtschaft!.

Erzeugnisse ................ Chemische Erzeugn......... Textilerzeugnisse ......... Sonstigܝ

a) Allgemeine Bestimmungen des Berliner Abkommens Seit dem 1. Januar 1961 bildet das „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark [D-Mark-West] und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank [D-Mark-Ost]" (Berliner Abkommen) in der Fassung vom 16. August 1966 die rechtliche Grundlage des Interzonenhandels Die wichtigsten Neuerungen gegenüber der Fassung des Abkommens von 1951 beziehen sich auf die Warenlisten, die Warenkonten und den Zahlungsverkehr.

Warenlisten und Kontingentierung Während die früheren Warenlisten auf ein oder höchstens zwei Jahre befristet waren, sind sie jetzt in ihrer Dauer nicht begrenzt. Damit wurde sowohl dem Wunsch der westdeutschen Lieferanten als auch den sowjetzonalen Planwirtschaftiern entsprochen. Die Warenlisten wurden von bisher fünf auf zwei reduziert. In Liste 1 sind die sogenannten „harten Waren" aufgeführt. Von den Bezügen (Lieferungen der Ostseite) sind dies:

Gruben-und Rundholz, Erzeugnisse des Braunkohlenbergbaus, Dieselkraftstoff, Erze, Roheisen, Stahlveredler, Erzeugnisse des Maschinen-, Fahrzeug-, Stahl-, Eisen-und Schiitbaus, elektronische Erzeugnisse und Büromaschinen, Vergaserkraftstoff und sonstige Mineralölerzeugnisse.

Von den Lieferungen (Bezüge der Ostseite) sind in Liste 1 aufgeführt:

Erzeugnisse der eisenschaffenden Industrie, der Ziehereien und Kaltwalzwerke und der Schmiede-, Hammer-und Pressewerke, Erzeugnisse des Bergbaus, NE-Metalle, Erzeugnisse des Maschinen-, Fahrzeug-, Stahl-, Eisen-und Schiffbaus, elektronische Erzeugnisse und Büromaschinen.

Alle übrigen Waren sind in Liste 2 erfaßt. Im Gegensatz zu Liste 1 sind hier nur einige Güter, insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, kontingentiert, während generell keine Begrenzung des Liefer-oder Bezugsvolumens besteht. Die Trennung in „harte" und „weiche“ Waren und die Kontingentierung der einzelnen Warengruppen nach Maßgabe der jeweiligen Zusatzvereinbarungen erschien erforderlich, um die Ostseite daran zu hindern, ausschließlich „harte" Waren zu beziehen und „weiche" Waren zu liefern. Inzwischen hat sich die Situation nicht zuletzt durch die Veränderung der Warenstruktur und der konjunkturellen Lage in der Bundesrepublik geändert: in der praktischen Abwicklung des Interzonenhandels ist hier eine weitgehende Modifizierung eingetreten.

Anti-Dumping-Klausel In Artikel 2 des Abkommens wird bestimmt, daß die zuständigen Behörden die Genehmigung von Lieferung oder Bezug versagen können, wenn die zwischen den Geschäftspartnern getroffenen Preisvereinbarungen den Interessen ihrer Währungsgebiete widersprechen. Hierbei handelt es sich um eine Anti-Dumping-Klausel. Mit dieser Bestimmung sollen die Versuche, den Absatz von Waren im anderen Währungsgebiet durch abnorm hohe Preisunterschreitungen zu steigern, unterbunden werden. Praktisch stellt diese Bestimmung nur eine Schutzvorschrift für die Bundesrepublik dar, da für die SBZ im Hinblick auf die bestehende Zentralverwaltungswirtschaft einschließlich des staatlichen Handelsmonopols und der umfassenden staatlichen Preiskontrolle die Möglichkeit eines Dumpings von westlicher Seite überhaupt nicht besteht. Preise, Verrechnung, Zahlungsverkehr In aller Regel werden die Interzonenhandelsgeschäfte auf der Basis der westdeutschen Marktpreise abgewickelt. Die Zahlungen erfolgen ausschließlich auf dem Verrechnungswege (Clearing) über die Deutsche Bundesbank in der Bundesrepublik und die Deutsche Notenbank in der Sowjetzone. Das zugrunde liegende Verrechnungsverhältnis 1: 1, das heißt eine DM-West = 1 DM-Ost (bzw. 1 Mark der Deutschen Notenbank) ist nur ein Clearingwert, der nicht etwa währungsmäßig die DM-West der DM-Ost gleichsetzt. Da Preis-basis die westdeutschen Marktpreise sind und ein erforderlich werdender Saldenausgleich in DM-West oder in devisenfähiger Währung zu erfolgen hat, ist die Verrechnungseinheit (VE) praktisch = DM-West.

Zur Durchführung des Verrechnungsverkehrs wurden sowohl bei der Deutschen Bundesbank als auch bei der Deutschen Notenbank jeweils drei Unterkonten eingerichtet. Es sind dies:

Unterkonto 1: Uber dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste 1 ergeben. Unterkonto 2: Uber dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste 2 ergeben. Unterkonto 3: über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die für Dienstleistungen erfolgen. Hierunter sind die Kosten zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Güter anfallen, sowie Vergütungen für Bankspesen, Gerichtskosten, Verzugszinsen, Schadensersatzleistungen usw.

Das Unterkonto 1 sowie die Unterkonten 2 und 3 zusammen können von jeder Seite bis zu einem Betrag von jeweils 100 Millionen VE überzogen werden. Wird dieser sogenannte Swing erreicht, ist die zuständige Verrechnungsbank berechtigt, keine Zahlungen mehr zu Lasten des betreffenden Unterkontos vorzunehmen. Weitere Lieferungen können dann nur noch gegen Barzahlung über das soge-nannte Sonderkonto S erfolgen, das als Barzahlungskonto bei der Deutschen Bundesbank unterhalten wird.

Um zu verhindern, daß der Swing als Dauer-kredit in Anspruch genommen wird, ist in Ziffer 6 der Vereinbarung zum Berliner Abkommen vom 16. August 1960 vorgesehen, die drei Unterkonten jeweils zum 30. Juni jeden Jahres durch Bargeldüberweisungen auf das Konto S auszugleichen (Saldenausgleich).

Widerrufsklausel Im Frühjahr 1961 fügte die Bundesregierung dem Berliner Abkommen ein (nicht veröffentlichtes) Protokoll mit einer sogenannten Widerrufsklausel bei. Sie besagte, daß bei schwerwiegenden Eingriffen in den Interzonen-handel oder den Berlin-Verkehr von Seiten der sowjetischen Besatzungszone die Bundesregierung auch bereits zugesagte Lieferungen von Waren der Liste 1 widerrufen kann. In der Praxis wurde die Widerrufsklausel so gehandhabt, daß vom 1. Januar 1961 an Warenbegleitscheine für Lieferungen von Waren des Unterkontos 1 nur noch unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs genehmigt wurden. Im August 1967 verzichtete die Bundesregierung auf die Widerrufsklausel (s. S. 13).

Kündigung Nach Art. 16 kann das Abkommen drei Monate vor Ablauf jeden Kalenderjahres zum Jahresschluß gekündigt werden. b) Durchführung des Abkommens — Zusatz-vereinbarungen, Erleichterungen und Zugeständnisse der Bundesrepublik

Aus praktisch-wirtschaftlichen, aber auch aus politischen Gründen war es erforderlich, zur Durchführung des Interzonenhandels für die einzelnen Kalenderjahre bestimmte Zusatzvereinbarungen zu treffen (Art. 13 und Ani. 9 zum Berliner Abkommen). Derartige Zusatz-vereinbarungen sind jedoch nur auf der Basis und im Rahmen der Bestimmungen des Abkommens möglich.

So wurde zum Beispiel der Saldenausgleich abweichend von Art. 9 bisher nur einmal, und zwar am 30. Juni 1963, durchgeführt. In den Jahren 1962, 1964 und 1965 verzichtete man auf die Ausgleichung der Konten; 1966 wurde der Ausgleichstermin in den März vorverlegt, weil zu diesem Zeitpunkt zufällig ein Saldenausgleich bestand. Für 1967 wurde eine besondere Regelung getroffen. Auf den Saldenausgleich per 30. Juni 1967 wurde verzichtet und statt dessen vereinbart, daß die östliche Seite am 31. Dezember 1967 die Unter-konten 2 und 3 auszugleichen hat. Konto 1 bleibt von dieser Regelung unberührt; der nächste Saldenausgleich soll erst 1968 durchgeführt werden.

Weitere Zusatzvereinbarungen erstrecken sich auf den Bezug von Aulandswaren und aus-ländischen Rohstoffen im Rahmen des Interzonenhandels. Um der Zone hier entgegenzukommen, wurde zum Beispiel vereinbart, daß sie Tabakfolien im Werte von 1 Million Verrechnungseinheiten beziehen kann. Ähnliche Regelungen wurden für Kakaomasse und Roh-und Schnitthölzer ausländischer Herkunft getroffen. Die Mehrzahl solcher Zusatzvereinharungen betrifft die Festlegungen der Kontingente für die einzelnen Waren-und Erzeugnisgruppen im jeweiligen Geschäftsjahr. So wurde zum Beispiel im Laufe des Jahres 1966 die Wertbegrenzung für Maschinenlieferungen durch die Bundesrepublik (Unterkonto 1) von 100 Millionen auf 320 Millionen VE heraufgesetzt. Im September des gleichen Jahres wurde dann zusätzlich das Barzahlungskonto S um 100 Millionen erhöht, wobei die Zone die hier bestehenden Bezugsmöglichkeiten gleichfalls fast ausschließlich zum Bezug von Investitionsgütern und Maschinen benutzte.

Die umfangreichsten Erleichterungen und Zugeständnisse der Bundesrepublik zur weiteren Entwicklung des Interzonenhandels wurden im August 1967 gewährt. Sie gingen weit über die bisher üblichen Zusatzvereinbarungen hinaus; da sie die allgemeinen Bestimmungen des Berliner Abkommens berührten, wäre formaljuristisch eine Änderung der Vertragsgrundlage erforderlich gewesen. Diese aber unterblieb aus politischen Gründen (siehe Kapitel 4 und 5). c) Der Interzonenhandel und die EWG Anders als die östliche Seite, die den Interzonenhandel als Außenhandel zwischen der „DDR" und der Bundesrepublik und West-Berlin gewertet wissen will und dies in ihrer offiziellen Statistik auch entsprechend ausweist betrachtet die Bundesrepublik den Interzonenhandel juristisch und faktisch als Binnenhandel. Diese einheitliche Auffassung der Bundesregierung und aller politisch tragenden Kräfte in der Bundesrepublik fand ihren Niederschlag im Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) vom 25. März 1957. Nach den Bestimmungen dieses Vertrages gilt der Interzonenhandel als innerdeutscher Handel; die sowjetische Besatzungszone Deutschlands wird auch von den übrigen Vertragspartnern nicht als Drittland im Sinne dieses Vertrages angesehen. Diese Bestimmung bildet die Rechtsgrundlage dafür, daß Waren aus Mitteldeutschland zollfrei in die Bundesrepublik geliefert werden können und daß, soweit es sich dabei um Agrarprodukte handelt, diese nicht den Sonderbestimmungen des Agrarmarktes der EWG unterliegen.

Die Frage der juristischen Behandlung des sowjetischen Besatzungsgebietes durch die übrigen Partner der EWG wurde im Frühjahr 1966 erneut akut. Damals forderten die EWG-Mitglieder Frankreich und Holland für ihre Agrarausfuhren in die SBZ die innerhalb der EWG vereinbarten Subventionen für derartige Exporte aus dem gemeinsamen Agrarfonds. Auf entsprechende Gegenvorstellungen der Bundesrepublik hin konnte im Mai 1966 ein Kompromiß dahin gehend erzielt werden, daß Frankreich und Holland bis zum 30. Juni 1967 ausnahmsweise für ihre Agrarexporte in die SBZ Subventionen aus dem EWG-Agrarfonds erhalten, vom 1. Juli 1967 an aber diese Exporte gegebenenfalls aus dem eigenen Haushalt subventionieren müssen. Ausdrücklich stellte der Vizepräsident der EWG-Kommission, Marjolin, dazu fest, daß die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands kein Drittland im Sinne der einschlägigen Verordnungen über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik sei >>3. Umsatz und Warenstruktur

a) Der Umfang des Warenumsatzes und der Dienstleistungen von 1953 bis 1966

Die nachstehende Aufstellung zeigt die Entwicklung des Interzonenhandels (Warenlieferungen, Warenbezüge und Dienstleistungen) seit 1953

Die Angaben lassen ein kontinuierliches Wachstum des Interzonenhandels in den Jahren 1952 bis 1960 erkennen. Durch politische Faktoren bedingt, wurde in den Jahren 1961 bis 1962 diese Entwicklung jäh unterbrochen; erst 1964 konnten die im Jahre 1960 erzielten Umsätze wieder erreicht werden.

Danach ist der Interzonenhandel kräftig gestiegen und hat im Jahre 1966 die Dreimilliarden-Grenze überschritten. Diese überdurchschnittliche hohe Zuwachsrate während des letzten Jahres ist in erster Linie auf die erhöhten Warenlieferungen der Bundesrepublik zurückzuführen. Diese erreichten 1966 1527, 2 Millionen Verrechnungseinheiten, während die Warenbezüge aus der Sowjetzone nur auf 1274, 2 Millionen Verrechnungseinheiten stiegen. Andererseits ist jedoch nicht zu verkennen, daß trotz der in den letzten Jahren erreichten Umsatzsteigerungen die Entwicklung des Interzonenhandels nicht mit der wirtschaftlichen Expansion in der Bundesrepublik im Zeitraum von 1960 bis 1965 Schritt gehalten hat. Wäh-rend der Interzonenhandel in diesem Zeitraum unter Abrechnung der Dienstleistungen nur um 21. v. H. zunahm, erhöhte sich das Bruttosozialprodukt um 55 v. H., der Außenhandel um 57 v. H. und die Industrieumsätze um 41. v. H.

In den ausgewiesenen Gesamtumsätzen des Interzonenhandels sind auch die Dienstleistungen enthalten. Die Dienstleistungsbilanz der letzten Jahre bietet folgendes Bild b) Die Entwicklung der Warenstruktur Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Warenstruktur des Interzonenhandels für den Zeitraum 1960 bis 1965: Diese Aufstellungen lassen erkennen, daß in dem fraglichen Zeitraum bemerkenswerte Verschiebungen in der Warenstruktur des Interzonenhandels stattgefunden haben.

Bezüge (Lieferungen der Ostseite)

Der wichtigste Vorgang auf der Bezugsseite ist der wertmäßige und anteilmäßige Rückgang der sowjetzonalen Lieferungen an Braunkohlenbriketts und Mineralölerzeugnissen. Während bis 1963 auf diese beiden Erzeugnisgruppen mit 40 bis 47 v. H.der Löwenanteil der ostseitigen Lieferungen entfiel, sank ihr Anteil 1964 auf 35 v. H. und 1966 auf 18 v. H. ab.

Für diese Entwicklung sind in bezug auf die beiden Erzeugnisgruppen durchaus unterschiedliche Gründe bestimmend gewesen. Die Bezüge an Braunkohlenbriketts hatten von 1960 bis 1963 eine gewisse Stetigkeit aufgewiesen, während danach ein kontinuierlicher Rückgang eintrat:

Der Rückgang war und ist in erster Linie auf Veränderungen der Verbrauchsstruktur in der Bundesrepublik — Umstellung auf Ölfeuerung — zurückzuführen. Mit der gleichzeitigen umsatzmäßigen Ausweitung des Interzonen-handels mußte damit der wertmäßige Anteil der Braunkohlenbriketts an den Gesamtbezügen beträchtlich sinken.

Völlig anders sind die Dinge bei den Mineralölerzeugnissen gelagert. Hier ist zwischen der Entwicklung in wert-und mengenmäßiger Hinsicht zu unterscheiden. Nachdem in den Jahren 1960 bis 1963 eine wertmäßige Steigerung der Lieferungen von 182 auf 212 Millionen Verrechnungseinheiten stattgefunden hatte, trat in den darauffolgenden Jahren ein Rückgang ein:

1964 139 Mill. VE 1965 73 Mill. VE 1966 68 Mill. VE

Nun waren aber andererseits die von der Zone gelieferten Mineralölerzeugnisse ihrer Quantität nach konstant geblieben bzw. teilweise sogar gesteigert worden:

Die Verkaufserlöse der Zone aus den Mineralöllieferungen hatten sich also beträchtlich verringert. Die Gründe lagen darin, daß die Bundesrepublik mit Wirkung vom 1. Januar 1964 an gezwungen war, die Zollschranken für Mineralöle innerhalb des EWG-Bereichs zu beseitigen; als Ausgleich dafür führte sie eine Mineralölsteuer ein, um den Einnahmeausfall im Bundeshaushalt auszugleichen. Gleichzeitig wurden die bis dahin gezahlten Hydrierpräferenzen für Benzin teilweise abgebaut und für Diesel ganz beseitigt. Da die von der Ostseite gelieferten Treibstoffe ausnahmslos durch Hydrierung gewonnen werden, hatten diese Neuregelungen zur Folge, daß der Verkaufspreis erheblich gesenkt werden mußte. Die Zone erzielte nunmehr aus ihren Mineralöl-lieferungen wesentlich geringere Erlöse. Für 1964 wurde in dem damals vereinbarten Interzonenhandelsabkommen ein Kompromiß dahin gehend erzielt, daß die Bundesrepublik für ein auf 582 000 t begrenztes Kontingent einen Ausgleich von 75, 1 Millionen Mark zahlte, die Zone somit einen Verkaufserlös von 139 Millionen Mark erzielen konnte.

Für die darauffolgenden Jahre sind derartige Sonderregelungen nicht vereinbart worden, so daß trotz der gestiegenen Bezüge sich der Verkaufserlös weiter verringerte. Nun war es keineswegs so, daß die westdeutsche Seite nicht zu einem Entgegenkommen bereit gewesen wäre. Seit 1964 haben zwischen den beiden Vertragspartnern über die Fragen eines möglichen Ausgleichs ständig Verhandlungen stattgefunden. Diese hätten jedoch im Hinblick auf das Interzonenhandelsabkommen vom August 1960 einer rechtskräftigen vertraglichen Vereinbarung bedurft. Hier jedoch weigerte sich die Zone, eine derartige vertragliche Regelung wie 1960 für die „Währungsgebiete D-Mark-Ost" und „D-MarkWest" zu unterzeichnen. In Anwendung ihrer Zwei-Staaten-Theorie forderte sie vielmehr eine entsprechende Formulierung des Vertrages Anfang 1967 stellte Ost-Berlin die Lieferung von Mineralölerzeugnissen im Interzonenhandel völlig ein. Bisher sind sie nicht wieder aufgenommen worden

Eine weitere ins Gewicht fallende Erhöhung der Bezüge läßt sich bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, aber auch bei Erzeugnissen des Maschinenbaus und sonstigen Waren feststellen. Bei den landwirtschaftlichen Erzeugnissen handelt es sich auf der Bezugsseite in erster Linie um Futtergetreide, Vieh und Fleisch. Die Erhöhung der Bezüge an Maschinen und sonstigen Waren — bei letzteren handelt es sich vor allem um Konsumgüter — läßt auf eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der sowjetzonalen Industrie schließen.

Lieferungen (Bezüge der Ostseite)

Auch auf der Lieferseite haben im Zeitraum von 1960 bis 1966 beträchtliche Verschiebungen stattgefunden. An erster Stelle sind hier die chemischen Erzeugnisse zu nennen, deren Anteil von 13, 5 v. H. im Jahre 1960 auf 25, 5 v. H. im Jahre 1965 anstieg. Dabei dürfte das Hauptkontingent auf Düngemittel entfallen, die die sowjetzonale Industrie nicht in genügender Menge bedarfsgerecht produzieren kann.

Ein weiterer starker Zuwachs ist bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu verzeichnen. Die Zone kaufte hier vor allem Futtermittel, Ole und Fette. Indes dienten die vermehrten Bezüge an O 1 und Fett nicht der Margarineherstellung und damit der besseren Versorgung der mitteldeutschen Bevölkerung. Pankow verkaufte vielmehr diese im Interzonenhandel bezogenen Nahrungsgrundstoffe mit einem Preisnachlaß von 10 Prozent weiter an Dänemark, um so seinen Außenhandel mit diesem EFTA-Partner zu stützen. Um für die Zukunft derartige Manipulationen zu unterbinden, verschärfte die Bundesrepublik im Laufe des Jahres 1966 die Kontingents-und Genehmigungsbestimmungen für diese Güter.

Für 1966 ist schließlich eine starke Erhöhung der Lieferungen an Maschinen sowie an Eisen und Stahl zu verzeichnen. Bei Eisen und Stahl erreichten die Lieferungen rund 300 Millionen Verrechnungseinheiten und lagen damit um 20 v. H. höher als 1965. Zusammen mit der Erhöhung der Maschinenlieferungen findet hierin die gegenwärtige sowjetzonale Wirtschaftspolitik ihren Ausdruck. Die Bestrebungen gehen dahin, den gesamten Produktionsapparat zu rationalisieren und durch qualitative Verbesserung der Produktion die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu steigern. In diesem Zusammenhang verdient auch Beachtung, daß im zweiten Halbjahr 1966 die Sowjetzone ihre eigenen Maschinenlieferungen im Rahmen des Interzonenhandels drosselte und bereits genehmigte Bezugskontingente nicht ausnutzte.

4. Der Interzonenhandel 1967 — Zugeständnisse der Bundesrepublik werden nicht honoriert

Die Dienstleistungen im Interzonenhandel (in Mill. DM-West = VE)

a) Wachsende Verschuldung der östlichen Seile — Schrumpfung des Warenverkehrs Mit rund 3 Milliarden Mark hatte der Interzonenhandel im Jahre 1966 eine Rekordhöhe erreicht. Dies war in erster Linie durch vermehrte Bezüge und — da diese nur teilweise bezahlt werden konnten —-durch Ausweitung des Kreditvolumens möglich. Die Zone war also bereits mit einer erheblichen Verschuldung in das Jahr 1967 hineingegangen. Nun hielt in der ersten Hälfte des laufenden Jahres die herrschende Tendenz an, wonach die Bezüge der Ostseite ihre Lieferungen in das Bundesgebiet beträchtlich überstiegen.

Dies mußte zu einer weiteren Verschuldung der „DDR" führen, die man um die Jahresmitte auf 600 Millionen Mark bezifferte. Die Schulden setzten sich aus der etwa 90 prozentigen Ausnutzung des sogenannten „Swing" (siehe 2 a S. 6) sowie der von westdeutschen Lieferanten gewährten Verlängerung der Zahlungsfristen zusammen.

Da die Ostmark nur eine reine Binnenwährung ist, kann die Abdeckung dieser Verpflichtungen nur dadurch erfolgen, daß die „DDR" hierfür Westmark oder devisenfähige Zahlungsmittel aufwendet. Diese stehen jedoch nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung und werden, soweit sie vorhanden sind, für andere Zwecke verwendet. So bleibt dann nur die Alternative, entweder die eigenen Lieferungen in das Bundesgebiet zu erhöhen oder die Bezüge zu drosseln. Mitte 1967 begann sich abzuzeichnen, daß der Interzonenhandel stagnierte und sogar eine, wenn auch geringfügige, rückläufige Tendenz aufwies. Einerseits begann Pankow seine Bezüge einzuschränken, andererseits war eine Ausweitung der Lieferung in das Bundesgebiet wegen der herrschenden Konjunkturlage nicht ohne weiteres möglich. Einem Gesamtumsatz von 1 683, 1 Millionen VE in den Monaten Januar bis Juli 1966 stand im Vergleichszeitraum 1967 ein Umsatz von 1628, 2 Millionen VE gegenüber. b) Verzicht auf die Wiederstandsklausel - weitere Zugeständnisse Um den Interzonenhandel wieder zu beleben und vor allem vor einer weiteren Schrumpfung zu bewahren, sah sich die Bundesrepublik zu einer Reihe von Erleichterungen und Zugeständnissen veranlaßt.

An erster Stelle ist hier der Verzicht auf die Widerrufsklausel zu nennen. Gegen das Bestehen dieser Klausel ist von östlicher Seite von Anfang an mit dem Argument Sturm gelaufen worden, daß sie eine Diskriminierung der „souveränen DDR" darstelle und den „Handelsverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten" einseitig behindere. Tatsächlich ist die Klausel in den darauffolgenden Jahren niemals — auch nicht bei den den freien Zugang nach Berlin störenden Manövern und Truppenbewegungen in der Zone — angewendet worden. In der jüngsten Vergangenheit hat man dann in vereinzelten Fällen bei längerfristigen Verträgen über Anlagegeschäfte auf die Anwendung der Klausel verzichtet, so daß — schon unter dem Gesichtspunkt der gleichmäßigen Behandlung aller am Interzonenhandel beteiligten Firmen — der generelle Verzicht auf die Widerrufsklausel nur noch eine Frage der Zeit war.

Dies änderte jedoch nichts an der Tatsache, daß der der östlichen Seite gegenüber Anfang August offiziell erklärte Verzicht in rechtlicher Hinsicht einen neuen Abschnitt in den gesamtdeutschen Wirtschaftsbeziehungen einleitete und als Ausdruck des guten Willens auch in politischer Hinsicht Bedeutung hat.

Dem Verzicht auf die Widerrufsklausel folgten weitere Zugeständnisse und Erleichterungen, um den innerdeutschen Warenverkehr zu beleben, ihn zumindest vor der Stagnation zu bewahren. Durch eine Vereinbarung der Treuhandstelle für den Interzonenhandel mit den Ost-Berliner Vertragspartnern werden mit Wirkung vom 21. August an die beiden Warenkonten des Interzonenhandels bis auf weiteres als eine Einheit behandelt. Der bisher getrennte Kreditrahmen für die beiden Unter-konten 1 und 2 von jeweils 100 Millionen Mark ist zusammengelegt worden. Dies stellt eine Begünstigung der östlichen Seite dar, die nun in Zukunft Lieferungen von „weichen Waren" des Unterkontos 2 — wie Textilien, Verbrauchsgüter sowie landwirtschaftliche Produkte und Nahrungsgüter — mit.den Bezügen von „harten Waren" — wie Stahl, Maschinen und Elektroerzeugnisse — verrechnen kann Darüber hinaus wurden durch eine bereits vorher getroffene Vereinbarung die Bezugs-und Lieferkontingente für Maschinen erhöht.

Schließlich gab die Bundesregierung unmittelbar vor der Eröffnung der Leipziger Herbst-messe 1967 bekannt, daß sie auch in den Fragen der Mehrwertsteuer eine Billigkeitsregelung für den Interzonenhandel getroffen habe. Die Regelung sieht Vergünstigungen sowohl für die Warenlieferungen nach Mitteldeutsch-land als auch für die Warenbezüge von dort vor. Die Warenlieferungen nach Mitteldeutsch-land werden unter Einhaltung des Vorsteuerabzugs von der Mehrwertsteuer freigestellt, während für die Warenbezüge aus Mittel-deutschland den beziehenden Firmen im Bundesgebiet ein Anspruch auf Kürzung des Steuersatzes nach Maßgabe näherer Vorschriften eingeräumt wird. Alles in allem laufen die getroffenen Regelungen darauf hinaus, daß der östlichen Seite Vergünstigungen in Höhe von ca. 100 Millionen Mark, der Bundesregierung Steuerausfälle in der gleichen Höhe entstehen c) Neue Forderungen Pankows Wer nun glaubte, daß Pankow diese Zugeständnisse auf der wirtschaftlichen Seite als Zeichen des guten Willens akzeptieren und entsprechend honorieren würde, sah sich getäuscht. Dies gilt insbesondere für den in politischer Hinsicht bedeutsamsten Schritt: den Verzicht auf die Widerrufsklausel. Nachdem man zunächst auf jegliche Stellungnahme verzichtet hatte, brachte die halboffizielle Wochenzeitung „Die Wirtschaft" in Nr. 34 vom 24. August 1967 einen Kommentar unter der Überschrift „Späte Einsicht", in dem es u. a. hieß: „Formaljuristisch gesehen bedeutet die Aufhebung dieser widerrechtlichen Klausel also lediglich, daß in dieser Beziehung der Rechts-status wiederhergestellt wird. Daß die westdeutsche Seite die gültigen Vereinbarungen auf einigen Gebieten auch weiterhin verletzt, sei nur am Rande vermerkt.

Im übrigen ist der Bonner Regierung die Preis-gabe dieser Klausel nicht schwergefallen. ... Es hat sich nämlich herausgestellt, daß die DDR einige gewichtige Geschäftsabschlüsse — vor allem bei Investitionsgütern, die ihrer Natur nach langfristigen Charakter tragen — mit solchen Partnern kontrahierte, die auch die Gewähr für vertragsgemäße Lieferung übernehmen konnten. Dieser Sicherheitsfaktor aber war bei westdeutschen Partnern eben wegen der Widerrufsklausel nicht gegeben, was dort um so schmerzlicher empfunden wurde, je labiler die Konjunktur wurde."

Diese Grundhaltung wurde dann von dem sowjetzonalen Außenwirtschaftsminister Solle in seiner Eröffnungsrede zur Leipziger Herbst-messe 1967 bestätigt, indem er vom Abbau einiger längst überfälliger Behinderungsmaßnahmen sprach, um dann sofort einen Katalog neuer Forderungen anzumelden:

„Zu normalen Beziehungen im Handel zwischen beiden deutschen Staaten und damit zur Ausnutzung aller Möglichkeiten für die Entwicklung der Handelsbeziehungen gehört der Abschluß von Vereinbarungen, die den zwischenstaatlichen Gepflogenheiten sowie den Erfordernissen des Warenaustausches zweier industriell hochentwickelter Staaten entsprechen. Mit normalen Beziehungen im Handel zwischen beiden deutschen Staaten und demzufolge der Ausnutzung aller Möglichkeiten für die Entwicklung der Handelsbeziehungen sind auch Saldenausgleich, Kontenmechanismus, autonomes Ausschreibungs-und Genehmigungsverfahren ebensowenig vereinbar, wie die Nichteinhaltung von Verpflichtungen durch Westdeutschland."

Wenige Tage später hat Solle seine Ausführungen vom Eröffnungstage zwar etwas modifiziert und davon gesprochen, daß die DDR die Aufhebung der Widerrufsklausel zur Kenntnis genommen habe, im Grunde jedoch wurde damit die Gesamthaltung Pankows nicht geändert. Diese Reaktion Pankows auf die Versuche der Bundesrepublik, die innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen zu festigen und das Klima im allgemeinen zu verbessern, können geradezu als Musterbeispiel der sowjetkommunistischen Strategie und Taktik angesehen werden. Jahrelang nämlich hatte man die Existenz der Widerrufsklausel als das entscheidende Hindernis im Interzonenhandel angeprangert; diese Frage war in den Eröffnungsreden früherer Messen besonders hervorgehoben worden. Nachdem der Verzicht der Widerrufsklausel nun erfolgt ist, wird dies als Bagatelle abgetan und sofort werden neue Forderungen gestellt.

5. Die Funktion des Interzonenhandels in den Fragen der Berlin-und Deutschlandpolitik

Für 1966 bietet die Warenstruktur folgendes Bild:

Spätestens nach der Blockade und der politischen und wirtschaftlichen Spaltung Deutschlands hat der Interzonenhandel aufgehört, nur innerdeutscher Warenverkehr, Binnenhandel zu sein; er ist vielmehr ein Handel besonderer Art. Einmal ist er — unbeschadet der verschiedenen Währungen — kein Außenhandel, andererseits hat der enge Zusammenhang mit den Fragen der Berlin-und Deutschlandpolitik und damit die Berührung mit dem weltweiten Ost-West-Gegensatz dazu geführt, daß er in seiner politischen Bedeutung weit über die Funktion normalen Binnenhandels hinausreicht. a) Der Interzonenhandel in der Meinung der mitteldeutschen Bevölkerung Die Verflechtung des Interzonenhandels mit dem Deutschland-und Berlin-Problem hält das Interesse breiterer Bevölkerungsschichten an diesem wirtschaftlichen Tatbestand wach und fordert zu Meinungsäußerungen unterschiedlicher Art heraus. Dies gilt in erster Linie für die Bevölkerung Mitteldeutschlands, die auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse und vor allem wegen der unbefriedigenden wirtschaftlichen Lage an den Fragen der gesamtdeutschen Politik wohl lebhafteren Anteil nimmt als die Mehrzahl der Bundesbürger.

Es wäre nun vermessen und unglaubwürdig, wollte man die hier bekanntgewordenen Ansichten als gültige Meinung der mitteldeutschen Bevölkerung ausgeben. Eine solche Meinung ist nicht bekannt und kann unter den obwaltenden Umständen auch gar nicht ermittelt werden. Es geht nur darum, aus einer großen Anzahl von Meinungsäußerungen der verschiedensten Kreise, Schichten und Altersgruppen einige auszuwählen, die für die vorliegenden Äußerungen typisch sind. Dabei handelt es sich vor allem um Zuschriften, die den Sender RIAS-Berlin aus der Zone und aus OstBerlin erreichten. Generell läßt sich über den Inhalt der Hörerzuschriften sagen, daß die Absender dem Interzonenhandel mit Skepsis oder völliger Ablehnung gegenüberstehen. Dabei hat die Argumentation im Laufe der Jahre gewechselt. Das Argument aus früheren Jahren vor allem, daß mit dem Interzonen-handel das sowjetzonale System gestärkt und stabilisiert würde und somit die Einstellung des Interzonenhandels zur Liquidierung des SED-Systems beitragen würde, taucht in der letzten Zeit weniger auf. Statt dessen wird jetzt auf die Warenstruktur hingewiesen; die erhöhten Lieferungen der Ost-seite an Industrieerzeugnissen und Gütern des täglichen Bedarfs werden für die mangelhafte Versorgung der Bevölkerung verantwortlich gemacht. Dazu einige Beispiele:

Briefe-Nr. 64 817 und 64 837, Hörerbriefsendung vom 24. August 1966; „Im Interzonenhandel sehen wir in der Zone nur immer wieder eine wirtschaftliche Aktion westlicher Industrieller, ihren Absatzmarkt konstant zu halten. Für die Ostbewohner ist er kein Faktor der Erleichterung. Alles, was an industriellen Gütern in die Zone eingeführt wird, kommt uns nicht zugute! Jeder Ostbewohner denkt mit Unbehagen an die Leipziger Messe, denn alles, was den ausländischen Ausstellern an kulinarischen Genüssen geboten wird, ist den Zonenbewohnern entzogen worden. . . .

Es ist auch weiterhin bedauerlich, daß zum Beispiel monatlich Schlachtvieh-Aufkäufer unsere Schlachthöfe aufsuchen, um die besten Schweine aufzukaufen, um sie nach West-Berlin zu transportieren. Wie soll man das, von unserer Seite aus gesehen, mit der Parole von Erleichterungen für die Zonenbevölkerung vereinbaren? .. „Idi bin der Meinung, daß die Bundesrepublik mit der Zone nicht allzuviel Handel treiben sollte. Wir hatten im Betrieb keinen Werkzeugstahl und konnten nicht weiter. Auf einmal war welcher da, und wo kam er her: aus der Bundesrepublik! Glauben Sie mir, auf der einen Seite war unser Betrieb schwer in Druck. Ohne Stahl ging es nicht weiter. Aber auf der anderen Seite hatten unsere Bonzen jetzt wieder Oberwasser und die große Klappe. Mächtig wurde wieder gegen die Bundesrepublik vom Leder gezogen, es war kein trockener Faden mehr im Anzug!"

Brief-Nr. 65 245, Hörerbriefsendung vom 21. Dezember 1966: „Herr Wehner will die West-Ost-Handelsbeziehungen verbessern. Wem kommt das zugute? Doch niemals dem Volk. Die Knappheit wird ja von Jahr zu Jahr hier katastrophaler. Textilien, Möbel, Südfrüchte, gute Bücher westlicher Autoren sind Mangelware. Gestern konnte ich nirgends eine Taschenlampen-batterie bekommen. Sonnabends gegen 11 Uhr bekommen Sie bei uns weder Milch noch Joghurt. Hundert andere Artikel, die fehlen oder zeitweise fehlen, kann man hier gar nicht aufführen. Hochwichtige Läden werden einfach geschlossen. Niemand sagt etwas. Die Angst vor dem anderen ist groß. Der Russe saugt uns aus. Apel hat das wohl gewußt."

Brief-Nr. 65 779, Hörerbriefsendung vom 23. August 1967: „Meine Verwandten in Ost-Berlin sind genau wie ich empört über die geplante Ausweitung des Interzonenhandels. Damit trägt der Westen nur dazu bei, daß sich die Versorgungslage in Mitteldeutschland nicht bessert. Schon wegen des wertvollen Westgeldes ist man östlicherseits sehr an einer Belebung des Exports bzw.des Interzonenhandels interessiert. . . . Solange die Ostbevölkerung Überpreise in Exquisit-läden bezahlen und minderwertige Qualitäten in HO-und Konsumgeschäften in Kauf nehmen muß, sollte der Westen auf eine Ausweitung des Interzonenhandels verzichten. Und noch eins: Warum bezieht West-Berlin neuerdings seine Frischmilch aus Nauen? Weiß man im Westen nicht, daß Milch in Ost-Berlin und der Zone nach wie vor knapp ist? Täglich reicht der Vorrat in den Milchläden längstens bis 10 Uhr, dann ist die Milch alle. Für gutes Westgeld ist jedoch, wie man sieht, Milch im Überfluß vorhanden. Finden Sie nicht auch, daß man im Westen ein wenig mehr an die Ostbevölkerung denken sollte, zumindest in Fragen des Interzonenhandels und der Versorgungssituation jenseits der Mauer?"

Wir können hier darauf verzichten, die in diesen Zuschriften auftauchenden Argumente im einzelnen zu diskutieren und gegebenenfalls zu widerlegen. Sie sind vor allem verständlich aus der Lage der Bevölkerung im anderen Teil Deutschlands und aus ihrer Ablehnung des herrschenden Systems. b) Meinungen westdeutscher Politiker Bei den Überlegungen westdeutscher Politiker und anderer am politischen Leben interessierter Kreise, die Spaltung zu überwinden, zumindest aber ein weiteres Auseinanderleben aufzuhalten, spielt der Gedanke einer wirtschaftlichen Verklammerung der beiden getrennten Teile Deutschlands und somit der Interzonenhandel eine entscheidende Rolle.

Aus der Vielzahl solcher Überlegungen und Vorschläge seien hier die folgenden in Erinnerung gerufen:

Wehner: Wirtschaitsgemeinschaft Bonn—Ost-Berlin In einem Interview mit dem Südwestfunk hatte der stellvertretende Vorsitzende der SPD, Wehner, den Gedanken einer Wirtschaftsgemeinschaft zwischen beiden Teilen Deutschlands folgendermaßen präzisiert

„Meine Grundregel bei diesen Vorschlägen ist, keine Seite sollte, bildlich gesprochen, den Kopf in die Schlinge der anderen Seite legen müssen, so daß also eine gewisse freie Dispositionsmöglichkeit für jede Seite erhalten bliebe.

Um einiges zu nennen, was an den Anfang gestellt werden könnte: dabei müßte es vor allem um die Regulierung der Zahlungsmöglichkeiten gehen mit der Tendenz, das unnatürliche Währungsgefälle allmählich zu überwinden. Das ist für manche eine politische Schwelle, die sie überschreiten müßten. Es wäre aber für viele und für die Gesamtheit ein Segen, wenn das erreichbar würde, weil es auch die Zwangsvorstellung abbauen würde, die bei einem nicht unerheblichen Teil der Menschen im anderen Teil Deutschlands herrscht, daß ihre Arbeit, die genauso viel wert ist wie die Arbeit, die die Menschen hier auf unserer Seite leisten, minderbewertet wird durch die ungleichen Kurse. Die Leute denken ja dabei nicht in erster Linie volkswirtschaftlich oder finanztheoretisch.

Ich gehe also davon aus, daß es möglich gemacht werden muß und kann, Regelungen für einen von Fesseln soweit wie möglich befreiten Zahlungsverkehr zu schaffen.

Andere Gebiete betreffen etwa die Energie-versorgung, betreffen langfristige Abkommen über Lieferungen von Kohle aus unserem Teil in den anderen Teil, um die andere Seite freier zu machen von Zahlungen, die sie sonst anderswohin zu leisten hat.

Die Möglichkeit von einigermaßen geregelten Verhältnissen, für die ich ein Kreditsystem für realisierbar halte, um Werkseinrichtungen liefern zu können, gehört etwa in dieselbe Linie. Wir können den innerdeutschen Handel nicht behandeln wie den Außenhandel.

Wir haben für den Außenhandel bestimmte Bürgschaften, die die liefernde Wirtschaft, die Industrie bekommt, auf die sie sich stützen kann; wir müßten ein für den innerdeutschen Gebrauch verwendbares entsprechendes System schaffen.

Wir sind heute in einer Situation, in der wir den innerdeutschen Handel in Konkurrenz mit anderen Ländern, westlichen Ländern, zu führen haben, und es wird höchste Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, selbst wenn man nicht so weit gehen möchte, wie es in meiner Vorstellung von einer deutschen Wirtschaftsgemeinschaft steckt.

Die Möglichkeiten einer gewissen Regulierung des Auftretens auf Weltmärkten halte ich nicht für völlig ausgeschlossen, wenn man überhaupt an eine solche Wirtschaftsgemeinschaft herangeht."

Kontroverse Leopold — von Guttenberg Ein Jahr vorher war es über die Fragen des Interzonenhandels zu einer Kontroverse zwischen dem früheren Leiter der Treuhandstelle für den Interzonenhandel, Dr. Leopold, und dem CSU-Bundestagsabgeordneten Frhr. von und zu Guttenberg gekommen. Leopold hatte in der Illustrierten „Quick" einen Artikel veröffentlicht in dem es unter anderem hieß:

„Wir haben uns in Westdeutschland den Blick auf die deutschen Menschen in dem anderen Deutschland durch das dort herrschende Regime verstellen lassen.

Als Entschuldigung für unsere Unzulänglichkeit kann die Tatsache gelten, daß wir, und vor allem die Politiker, nach 1945 auf eine baldige Wiedervereinigung gehofft haben. Diese Hoffnung ist heute, 20 Jahre nach Kriegsende, praktisch aufgegeben. Mit dieser Enttäuschung, oder richtiger gesagt, Ernüchterung, entfällt aber auch die Entschuldigung. Jetzt kann es nur noch heißen, trotz des SED-Regimes, trotz der Anwesenheit der SowjetArmee alles zu tun, was geeignet ist, das Deutsch-Bewußtsein drüben zu erhalten und zu stärken.

Doch damit noch nicht genug: Die Menschen in Mitteldeutschland arbeiten nicht nur mit geringerem Nutzeffekt, sie arbeiten zudem noch schwerer und leben trotzdem noch schlechter. Aber aus eigener Kraft kann die Wirtschaft drüben in kurzer Frist ihre Industrie nicht modernisieren. Ebensowenig vermag sie einen schnellen Anstieg des Lebensstandards zu erreichen.

Wenn wir aber durch Lieferungen von Maschinen und Ausrüstungen die Industrie drüben in verhältnismäßig kurzer Zeit, sagen wir in 5 bis 10 Jahren, wirklich auf einen modernen technischen Stand brächten, dann müßte der Lebensstandard der Bevölkerung steigen und bald etwa dem unsrigen entsprechen. Wäre dieses Ziel zum Wohle unserer Landsleute hinter dem Eisernen Vorhang nicht erstrebenswert?"

Worauf Guttenberg antwortete

„DM für Herrn Ulbricht, damit er und sein . zweiter deutscher Staat'uns noch wirksamer in afrikanischen und asiatischen Staaten entgegentreten können? Oder um ihm zu erlauben, sein Mißwirtschaftsregime mit unserer Hilfe noch fester in den Sattel zu setzen.

Können wir in der Wiedervereinigungsfrage überhaupt resignieren, ohne unsere eigene Freiheit aufs Spiel zu setzen? Moskau und OstBerlin wissen, warum sie seit Jahren die . Aufwertung der DDR'systematisch betreiben: Durch die Stabilisierung der , DDR‘ soll die Stabilität der Bundesrepublik unterhöhlt werden. Die Spekulation unserer Gegner ist einfach: der Westen soll veranlaßt werden, seine bisherige Wiedervereinigungspolitik aufzugeben, damit die Deutschen sich enttäuscht von ihren Partnern abwenden und bereit sein werden, den dann einsetzenden östlichen Lockungen ihr Ohr zu leihen."

Kritik Schillers an der Regierungserklärung vom November 1965 Und schließlich wäre in diesem Zusammenhang die Kritik des SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Schiller an der Regierungserklärung vom 10. November 1965 im Rahmen der damaligen Bundestagsdebatte zu erwähnen:

„Wir alle hier bekennen uns zum Alleinvertretungsrecht für das ganze deutsche Volk. Hat da nicht der erste Sprecher dieses Landes das Recht und die Pflicht, auch von dem im einzelnen zu reden und zu berichten, was drüben vor sich geht, damit die westdeutsche Bevölkerung das aus höchstem Munde vernimmt und damit die Welt nicht glaubt, wir hätten nach zwanzig Jahren das Interesse an dem anderen Deutschland verloren? Ein solcher Bericht aus Bonn über das andere Deutschland gehörte doch wohl an die Spitze einer Botschaft über die Lage der Nation.

über ein Zweites vermissen wir: In ihrer Erklärung — in der Erklärung der Bundesregierung vom 10. November — äußert sie einiges über den Zusammenhalt der beiden Teile unseres Vaterlandes. Gewiß ganz richtig, aber warum steht nicht auch dort — und ich darf wieder fiktiv zitieren —:

, Wir werden den Interzonenhandel so weit wie möglich ausbauen. Dieser Interzonenhandel soll kein Mauerblümchen in unserem Wirtschaftsleben sein. Wir werden den innerdeutschen Reise-und Besucherverkehr fördern. Der innerdeutsche Reisescheck — sicherlich nur ein technisches Instrument zwischen beiden Währungsgebieten — wäre ein Fortschritt. Wir werden die Zuständigkeiten des Bundes in diesen Angelegenheiten straff zusammenfassen, und wir wollen die Möglichkeiten verwaltungsmäßiger Erleichterungen voll ausschöpfen. Wir sind zu ökonomischen Opfern bereit, wenn das der Sache dient."'c) Wirtschaftliche Aspekte Der Interzonenhandel ist in wirtschaftlicher Hinsicht für die Sowjetzone von ungleich größerer Bedeutung als für die Bundesrepublik. Setzt man ihn in Beziehung zum Umfang der Außenwirtschaft in beiden Teilen Deutschlands, so ergibt sich für die Bundesrepublik ein Anteil von knapp 2 v. H., für die Sowjetzone aber ein solcher von etwa 10 v. H. Auch im Jahre 1966 war der Umsatz im Interzonen-handel etwa genauso groß wie derjenige, den die Sowjetzone mit allen westlichen Industriestaaten insgesamt erzielte

Mehr noch tritt das Gewicht des Interzonen-handels für die mitteldeutsche Wirtschaft in der Warenstruktur in Erscheinung. Die Sowjetzone bezieht in erster Linie Erzeugnisse der Metallurgie, des Maschinenbaus, der chemischen Industrie sowie Nahrungsmittel, Mineraldünger und Futtermittel. Sie legt ihr Schwergewicht auf den Bezug von Waren, die zur Durchführung ihrer Industrialisierungsprogramme dringend erforderlich sind. Demgegenüber bestehen die Gegenlieferungen zu einem wesentlichen Teil in Braunkohlenbriketts, industriellen Konsumgütern, Steine und Erden, also in Erzeugnissen, die man im westlichen Ausland kaum absetzen könnte. Für die Versorgung sowohl der Industrie als auch der Bevölkerung in der Bundesrepublik spielt der Interzonenhandel somit nur eine untergeordnete Rolle; ohne Schwierigkeiten könnten die von Mitteldeutschland gelieferten Waren auch im Ausland bezogen werden, während die Zone andererseits für ihre Bezüge aus der Bundesrepublik Devisen aufzubringen hätte. Gleichzeitig besteht eins der Hauptprobleme des gesamten Interzonenhandels darin, Absatzmöglichkeiten für die von der sowjetzonalen Wirtschaft angebotenen Waren in der Bundesrepublik zu finden.

Andererseits ist nicht zu verkennen, daß sich in den letzten Jahren, besonders nach dem Bau der Mauer und der stärkeren Gleichschaltung der sowjetzonalen Außen-, Militär-und Wirtschaftspolitik mit der Sowjetunion, wie dies vor allem durch den Vertrag über „Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR“ vom Juni 1964 erfolgte, die Dinge wesentlich gewandelt haben und eine absolute Abhängigkeit von den westdeutschen Zulieferungen heute nicht mehr besteht.

Die Aktion „Störireimachung der Wirtschaft“

Am stärksten bekamen die kommunistischen Machthaber in Mitteldeutschland das wirtschaftliche Gewicht des Interzonenhandels zu spüren, als sie versuchten, sich von den westdeutschen Zulieferungen völlig unabhängig zu machen.

Im Herbst 1960 hatte die Bundesregierung durch Aufkündigung des Interzonenhandelsabkommens die kommunistischen Machthaber zum Stillhalten in ihrer Berlin-und Deutschlandpolitik veranlassen können.

Wie sich freilich nur zu bald zeigen sollte, bedeutete das um die Jahreswende 1960/61 erzwungene Stillhalten nicht, daß die Kommunisten ihr Ziel aufgegeben hätten, den Vier-Mächte-Status der Stadt zu liquidieren und West-Berlin über den Umweg einer „Freien Stadt“ in den sowjetischen Machtbereich einzuverleiben. Der Interzonenhandel lief weiter, aber die Zonen-Machthaber leiteten eine Neuorientierung ihrer Außenhandelspolitik ein mit dem Ziel, die Abhängigkeit der mitteldeutdeutschen Wirtschaft von der der Bundesrepublik systematisch zu verringern. Eindeutig und offensichtlich mit Rückendeckung der sowjetischen Besatzungsmacht ging es ihnen darum, für spätere Aktionen in der Berlin-und Deutschlandfrage die Hände frei zu haben.

Außer durch Ausnutzung aller inneren Reserven und Ausweichmöglichkeiten versuchte man vor allem auf zwei Wegen, die Abhängigkeit von den westdeutschen Zulieferungen zu verringern:

Der erste Weg bestand in noch wirksamerer Kooperation im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), in noch intensiverer Verflechtung mit dem Ostblock. Im Anschluß an die Moskauer Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien im November 1960 begannen Wirtschaftsverhandlungen zwischen der Sowjetunion und der SBZ.

Zur Vorbereitung dieser Verhandlungen hatte die Plankommission der sowjetischen Besatzungszone Listen zusammengestellt, in denen alle Waren aufgeführt waren, die die SBZ aus der Bundesrepublik oder den westlichen Industriestaaten beziehen muß. Diese Listen sollten daraufhin geprüft werden, 1. welche Waren ab 1961 von RGW-Partnern bezogen werden können;

2. auf welche Produktionen im Laufe des Jahres 1961 ohne allzu große Rückwirkungen auf die eigene Volkswirtschaft oder auf die Volkswirtschaften der Partnerstaaten des RGW verzichtet werden kann;

3. welche Waren zunächst noch aus der Bundesrepublik oder aus dem „kapitalistischen Ausland" bezogen werden müssen

Der zweite Weg, den die Sowjetzone beschritt, bestand darin, daß sie versuchte, Waren, die bisher aus der Bundesrepublik bezogen wurden, nunmehr aus anderen westlichen Industriestaaten zu beziehen. Aufschlußreich hierfür ist die handelspolitische Orientierung der SBZ-Wirtschaftsfunktionäre zur Leipziger Frühjahrsmesse 1961

» 1. Es muß versucht werden, die westdeutschen und ausländischen Besucher davon zu überzeugen, daß die DDR unter dem Aufbau des Sozialismus die besseren Perspektiven als die Bundesrepublik hat.

2. Die westdeutschen und ausländischen Besucher sind davon zu überzeugen, daß die Deutsche Demokratische Republik der wahrhaft friedliebende deutsche Staat und daher der wirkliche Repräsentant des heutigen Deutschlands ist.

3. In der Orientierung unseres Exportgeschäftes tritt ab sofort eine wesentliche Änderung ein. Die Kündigung des Interzonenhandelsabkommens hat bewiesen, daß die Bundesregierung den friedlichen Handel mit politischen Bedingungen koppelt, so daß jederzeit mit neuen Störungen im Interzonenhandel gerechnet werden muß. Um derartigen Störungen zu begegnen, muß unabhängig von den Maßnahmen, die wir innerhalb des RGW einleiten, auch eine Umorientierung im westseitigen Außenhandel erfolgen. Unser Außenhandel ist daher schwerpunktmäßig vom Interzonenhandel auf das kapitalistische Ausland zu verlagern, wobei die wichtigsten Länder England und Frankreich sind.

4. EWG und EFTA stören in erheblichem Maße die Exportbestrebungen der DDR. In Gesprächen mit den Messebesuchern soll auf diese Tatsache hingewiesen werden."

Indes erwiesen sich die wirtschaftlichen Fakten als stärker. Die Umsatzentwicklung irn Interzonenhandel in den darauffolgenden Jahren (siehe 3 a Seite 9) ließ erkennen, daß die Aktion „Störfreimachung der Wirtschaft" das angestrebte Ziel nicht erreicht hatte

Die Leipziger Frühjahrsmesse 1965 Eine Neuauflage dieser autarkischen Tendenzen -— wenn auch in modifizierter Form — war für die Leipziger Frühjahrsmesse 1965 kennzeichnend. Die starke Beteiligung der westdeutschen Industrie fand in der östlichen Presse kaum Erwähnung, während andererseits die Beteiligung der Firmen des westlichen Auslands publizistisch stark herausgestellt wurde. Deutlich war der Versuch zu spüren, die westdeutschen Firmen gegen die des westlichen Auslands auszuspielen. Parallel damit gingen scharfe Angriffe des Ministerratsvorsitzenden Stoph und des damaligen Zonenaußenhandelsministers Balkow gegen die bisherige Regelung des Interzonenhandels. Wörtlich führte Stoph in seiner Rede anläßlich des 800jährigen Bestehens der Leipziger Messe aus

„Maßgebliche Bonner politische Kreise haben trotz aller gegenteiligen Erfahrungen noch immer die Illusion, den planmäßigen Wirtschaftsaufbau und die Entwicklung der außen-wirtschaftlichen Beziehungen der Deutschen Demokratischen Republik stören zu können...

Es liegt auch im Interesse der westdeutschen Kaufleute und Wirtschaftskreise, wenn wir fordern, daß Vereinbarungen über die gegenseitige Errichtung von Handelsvertretungen abgeschlossen werden. ... Ähnliche Situationen belasten auch den Handel der Deutschen Demokratischen Republik mit dem besonderen Gebiet West-Berlin."

Wie schon vier Jahre vorher, so lief auch diesmal wieder die Politik Ost-Berlins darauf hinaus, den Handel mit dem westlichen Ausland zu intensivieren, die wirtschaftliche und damit politische Bedeutung des Interzonenhandels zu verringern, um so die Hände für die verschiedensten Manipulationen in der Berlin-und Deutschlandpolitik freizubekommen.

Inzwischen hat sich eine solche Politik als Illusion oder auch als Bluff erwiesen. Schon auf der Herbstmesse 1965 begann man umzuschalten, und vollends auf der Frühjahrs-messe 1966 wurde spürbar, daß man den Interzonenhandel wieder realer einzuschätzen begann. d) Der Interzonenhandel als Instrument gesamtdeutscher Politik Die positive Einstellung der Bundesregierung und der politisch tragenden Kräfte der Bundesrepublik zum Interzonenhandel fand ihren Ausdruck in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 13. Dezember 1966:

„Wir wollen, soviel an uns liegt, verhindern, daß die beiden Teile unseres Volkes sich während der Trennung auseinanderleben. Wir wollen entkrampfen und nicht verhärten, Gräben überwinden und nicht vertiefen. Deshalb wollen wir die menschlichen, wirtschaftlichen und geistigen Beziehungen mit unseren Landsleuten im anderen Teil Deutschlands mit allen Kräften fördern."

Aus dieser Grundhaltung entstanden die Versuche, den Interzonenhandel zu beleben und damit zugleich den Weg für Kontakte verschiedener Art und menschliche Erleichterungen zu ebnen. Indes läßt sich nur feststellen, daß die Bilanz dieser Versuche weitgehend negativ ist. Deutlich trat und tritt zutage, daß es der östlichen Seite nicht um die Erhaltung des Restbestandes deutscher Gemeinsamkeiten, sondern um die Vertiefung der Spaltung und die staatliche Anerkennung ihres Regimes geht. Deutlich wurde aber auch, daß hier und da vielleicht vorhandene Möglichkeiten durch fehlerhafte Taktik auf der westlichen Seite zunichte wurden und das Differenzen zwischen der Bundesregierung und dem Senat von West-Berlin in den Jahren 1963/64 die Pankower Politik begünstigen mußten.

Zur Frage der Kreditgewährung an Ostberlin -— Kredite gegen Menschlichkeit?

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Interessen Ost-Berlins am Interzonenhandel einerseits sowie das politische und humanitäre Anliegen der Bundesregierung andererseits mußten die Frage nach Krediten in den Vordergrund rücken.

Im Februar 1962 trat das sowjetzonale Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel über die Treuhandstelle für den Interzonenhandel in West-Berlin an das Bundes-wirtschaftsministerium mit der Anfrage nach Gewährung eines Kredites heran. Pankow wünschte für einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich 3 Millionen Tonnen Steinkohle im Wert von je 225 Millionen DM und Industrie-ausrüstung im Gesamtwert von 500 Millionen DM zu beziehen. Die Bundesregierung bestätigte, daß die Sowjetzone um zusätzliche Lieferungen von Stahl, Kohle, Maschinen, Lebensmitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen gebeten hätte.

Die Kreditwünsche der Sowjetzone waren Gegenstand längerer und zäher Verhandlungen. Die Forderungen der Bundesregierung auf Passierscheine für West-Berliner wurden von der östlichen Seite mit der Forderung beantwortet, daß die wirtschaftlichen Fragen zukünftig zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und den Beauftragten des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, die politischen Fragen jedoch zwischen den dafür bevollmächtigten Vertretern behandelt werden sollten. Gleichzeitig präsentierte die östliche Seite hierfür den stellvertretenden Außenminister Paul Wandel. Damit wurde ein Stillstand der Verhandlungen erzwungen. Ein Gegenvorschlag der Bundesregierung vom Januar 1963 auf Erweiterung des Swing um jährlich 300 bis 400 Millionen Mark bei gleichzeitiger Wiederherstellung des freien Verkehrs innerhalb Berlins wurde von Ulbricht auf dem VI. SED-Parteitag im Januar 1963 als „unsittliches Geschäft“ abgelehnt.

Im Dezember 1963 wurde die Frage der Kreditvergabe an Ost-Berlin wiederum zum öffentlichen Diskussionsthema. Auf der damaligen Jahrestagung des Kuratoriums Unteilbares Deutschland in der Berliner Kongreßhalle sprach der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Mende, von einer „wesentlichen kreditiven Ausweitung des Interzonenhandels", wobei er dieses Angebot mit gewissen Erwartungen verknüpfte, die er jedoch nicht als Junktim verstanden wissen wollte. Als solche Erwartungen zählte er auf: l. Erleichterungen für politische Häftlinge in Mitteldeutschland; 2. das Recht der West-Berliner, ihre Verwandten und Bekannten in Ost-Berlin besuchen zu dürfen (über Formen eines solchen Personenverkehrs nach Ost-Berlin könne man reden);

3. eine Beendigung der unmenschlichen Verhaltensweise an der Mauer;

4. eine allmähliche Verbesserung der Ausreisemöglichkeiten aus Mitteldeutschland.

Es ist fraglich, ob die öffentliche Erörterung des Kreditthemas zu diesem Zeitpunkt zweckmäßig war. Tätsächlich war dieses Thema mehrfach Gegenstand von Beratungen zwischen dem damaligen Leiter der Treuhandstelle für den Interzonenhandel, Dr. Leopold, und seinem Ost-Berliner Gesprächspartner, Heinz Behrendt, gewesen, die jedoch streng vertraulich geführt worden waren. Eine öffentliche Erörterung konnte die Chancen einer Einigung kaum erhöhen.

Eine neue Runde in den Kreditverhandlungen begann im September 1964. Jetzt verlangte Ost-Berlin einen Kredit in Höhe von 500 Millionen Mark zur Finanzierung langfristiger Geschäfte, wobei diese Forderung jedoch mit einer Bedrohung der Zufahrtswege nach West-Berlin unterstrichen wurde. Gleichzeitig kam es in den letzten Septembertagen des Jahres 1964 mehrfach zu Verzögerungen bei der Abfertigung an den sowjetzonalen Grenzkontrollpunkten, womit Pankow offenbar seinen Kreditforderungen erhöhten Nachdruck verleihen wollte. Der Hintergrund dieser neuen Praktik war unschwer erkennbar. Er bestand in der Ratifizierung des Freundschafts-und Beistandsvertrages mit der Sowjetunion vom Juni 1964 sowie der damals erfolgten Verwaltungsvereinbarung mit dem West-Berliner Senat über die Ausgabe von Passierscheinen. Wenige Tage später versuchte Pankow die Situation zu entdramatisieren und ließ durch seinen Bevollmächtigten bei den Verhandlungen über den Interzonenhandel erklären, daß die Regierung der DDR den Wunsch nach einer Ausweitung keineswegs mit ultimativen Fristen oder Drohungen gegen den Berlin-Verkehr verbinde.

Beginnend mit dem Jahre 1965 läßt sich eine flexiblere Haltung der westdeutschen Seite in der Kreditfrage feststellen. Im April wurde bekannt, daß man erstmals einen über fünf Jahre hinausgehenden Kredit gewährt hatte Im August 1966 wurde die 1961 eingeführte Bundesgarantie für den Fall der Anwendung der Widerrufsklausel vervollständigt

Im März 1967 folgte schließlich die Gründung einer Gesellschaft zur Finanzierung mittelfristiger Kredite im Interzonenhandel (gefi). Es bleibt noch hinzuzufügen, daß — wie bereits dargelegt —-die östliche Seite gegenwärtig mit über 600 Millionen Mark an die Bundesrepublik verschuldet ist. Sie hat sich somit die benötigten Kredite auch ohne besondere Vereinbarungen beschafft und andere politische und wirtschaftliche Zugeständnisse der Bundesregierung, ohne sie zu honorieren, kassiert.

Abwertung der Interzonentreuhandstelle durch Passierscheinverhandlungen Bis Ende 1963 waren die Verhandlungen über die Normalisierung der Lage in Berlin im Rahmen der Verhandlungen über den Interzonenhandel durch die Treuhandstelle für den Interzonenhandel geführt worden. Damit war auch von der Institution her das Junktim zwischen eventuellen Zugeständnissen im innerdeutschen Handel und zwischen Erleichterungen für die Bevölkerung unmißverständlich unterstrichen worden. Diese Situation änderte sich, als der Senat von West-Berlin im Herbst 1963 von sich aus mit den Zonenbehörden -— wohlgemerkt mit den Zonenbehörden, nicht mit den Verwaltungsbehörden des Ostteils der Stadt — Verhandlungen über die Ausgabe von Passierscheinen für West-Berliner aufnahm. Im Dezember 1963 wurde die erste Verwaltungsvereinbarung über die Ausgabe von Passierscheinen unterzeichnet. Wie immer man das Resultat der Passierscheinpolitik der Jahre 1963 bis 1966 beurteilt, zum Preis gehörte unter anderem auch die Lockerung des Junktims zwischen Interzonenhandel und den Fragen der Berlin-Politik und die politische Abwertung der Interzonentreuhandstelle in West-Berlin. e) Pankow: „Außenhandel zwischen zwei deutschen Staaten"

Während von westdeutscher Seite der Interzonenhandel als ein Mittel der wirtschaftlichen Verklammerung beider Teile Deutschlands angesehen wird, ist die Politik der östlichen Seite darauf gerichtet, 1.den Interzonenhandel in einen Außenhandel zwischen den „beiden deutschen Staaten", und zwar der Bundesrepublik und der „DDR", umzudeuten;

2. West-Berlin als besonderes, nicht zur Bundesrepublik gehöriges Territorium zu betrachten und gesonderte Handelsbeziehungen zwischen der „DDR" und West-Berlin herzustellen;

3. jede Verbindung zwischen den Fragen des Interzonenhandels und den Fragen der Berlin-und Deutschlandpolitik zu leugnen.

In gleichlautenden Erklärungen führender Funktionäre sowie in zahlreichen Resolutionen von Partei-und Regierungsstellen sind diese Forderungen in den letzten Jahren ständig wiederholt worden. Der 1962/63 beginnende härtere Kurs in der Deutschlandfrage hat dazu geführt, daß Jahresabkommen über den Interzonenhandel auf der Basis des Berliner Abkommens von 1960, bei denen die Bundesrepublik auf der Bezeichnung der Vertragspartner als „Währungsgebiete DM-West bzw. DM-Ost" bestand, wohl kaum noch abgeschlossen werden können. Wo immer sich Ansätze boten, wurde von Ost-Berlin versucht, sie in ein Regierungsgeschäft zwischen zwei „souveränen deutschen Staaten" umzudeuten. Als Beispiel hierfür mögen das Vorgehen der Zonenbehörden beim Wiederaufbau der Autobahnbrücke über die Saale bei Hof sowie die Manöver Pankows in den Fragen des gesamtdeutschen Postverkehrs angeführt werden.

Gleichzeitig wurden von Ost-Berlin alle Überlegungen zurückgewiesen, die Fragen des Interzonenhandels mit den Problemen der Berlin-Politik, insbesondere den Passierschein-vereinbarungen, zu verknüpfen. Das vielleicht krasseste Beispiel hierlür bildet die Zurückweisung der Vorschläge des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen, Wehner, die dieser zu Weihnachten 1966 gemacht hatte. In einem Interview mit der „Rheinischen Post" hatte der Minister die Ansicht vertreten, daß die Jahresabrechnung im Interzonenhandel einen Anlaß zur Fortführung der Passierscheingespräche bieten könnte. In einem Kommentar stellte das Zentralorgan der SED Neues Deutschland am 23. Dezember 1966 dazu fest: „Da sich aber Wehner schon einmal in fremde Kompetenzen wagte, ging er noch weiter: Die Jahresabrechnung über den Handel zwischen beiden deutschen Staaten könnte Anlaß zur Fortführung der Passierscheingespräche sein. Auch hier gilt für Wehner was für seine CDU-Amtsvorgänger galt: Handelsfragen haben nichts, aber auch gar nichts mit Verhandlungen über Passierscheine zu tun. Wir bitten das vorzumerken."

Und schließlich richten sich die Angriffe der kommunistischen Seite gegen West-Berlin. Diese Angriffe zielen in die Richtung, die staatsrechtlichen Bindungen West-Berlins mit der Bundesrepublik zu lockern, den westlichen Teil der Stadt als „besonders deutsches Gebiet" zu deklarieren und mit ihm einen besonderen I Iandelsvertrag abzuschließen. Den heftigsten Vorstoß in dieser Richtung stellte die Fernsehansprache Ulbrichts im Februar 1963 dar, mit der er versuchte, sich in den damaligen West-Berliner Wahlkampf zugunsten der „SED-Westberlin" einzuschalten. Ulbricht erhob die Forderung, daß West-Berlin nicht mehr als Teil des „Währungsgebietes DM-West", sondern als „dritter Staat" mit der Sowjetzone verhandeln solle.

Dem gleichen Zweck — der Herauslösung West-Berlins aus dem Interzonenhandelsabkommen und den Handelsabkommen der Bundesrepublik mit den Ostblockstaaten — diente auch die Einladung von Kaufleuten und Industrievertretern aus West-Berlin in die sowjetische Handelsmission im Sowjetsektor von Berlin und nach Weimar im Frühjahr 1963. Die Industrie-und Handelskammer lehnte die Einladung ab, da die Sowjets die Einbeziehung West-Berlins in den Handelsvertrag mit der Bundesrepublik negierten und für Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft West-Berlins nicht die Handelsmission der Sowjets in Ost-Berlin, sondern die sowjetische Handelsmission in Köln zuständig sei.

In der jüngsten Vergangenheit sind vom Senat West-Berlins und von der die Berliner Verwaltung tragenden Sozialdemokratischen Partei Vorstellungen entwickelt worden — unter Berücksichtigung des Sonderstatus der Stadt —, den Verhandlungsspielraum mit dem Osten auszuweiten und stärker auszunutzen. Inwieweit sich solche Vorstellungen ohne Aufgabe lebenswichtiger Elemente für die Freiheit und Unabhängigkeit der Stadt realisieren lassen, bleibt abzuwarten.

6. Zusammenfassung

Bezüge an Braunkohlenbriketts (in 1000 t)

1. Der Interzonenhandel läßt sich als Restbestand der ehemals bestehenden Einheit des deutschen Wirtschaftsraumes auffassen. Um diesen Restbestand aufrechtzuerhalten, bedarf es eines umfangreichen und komplizierten Systems von Verträgen und Einzelabkommen. 2. Aus bescheidenen Anfängen in den Jahren nach dem Zusammenbruch hat sich der Interzonenhandel zu seiner jetzigen Größe entwickelt; im vergangenen Jahr (1966) wurde mit einem Umsatz von rund 3 Milliarden Mark eine Rekordhöhe erreicht. 3. Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Warenstruktur des Interzonenhandels stark gewandelt. Die Bundesrepublik liefert heute nach Mitteldeutschland, der Größenordnung nach, vor allem:

Eisen und Stahl, Maschinen und Fahrzeuge, landwirtschaftliche Produkte, chemische Erzeugnisse, Ölkuchen, Düngemittel, und bezieht aus der Zone:

landwirtschaftliche Erzeugnisse, Textilien und Bekleidung, Braunkohle und sonstige Konsumgüter. 4. Die wirtschaftlichen Grenzen des Interzonenhandels liegen vor allem in der begrenzten Lieferfähigkeit der mitteldeutschen Wirtschaft bzw.der Absatzfähigkeit ihrer Erzeugnisse auf dem westdeutschen Markt. In aller Regel stehen großen Bedarfswünschen der östlichen Seite nur begrenzte Möglichkeiten der Gegenlieferung gegenüber. 5. Die Bundesregierung und die tragenden politischen Kräfte in der Bundesrepublik sehen im Interzonenhandel die wichtigste Klammer zwischen den sonst getrennten Teilen Deutschlands. Von seifen der Bundesrepublik werden daher vielfach Versuche unternommen, den Interzonenhandel zu beleben und die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands zu festigen. 6. Diese Auffassung über die Funktion des Interzonenhandels in der gesamtdeutschen Politik ist nicht unumstritten. Besonders wird aus Kreisen der mitteldeutschen Bevölkerung kritisch beurteilt:

a) Der Interzonenhandel habe bisher nur dazu gedient, die ökonomischen Schwierigkeiten in der Sowjetzone zu mildern und damit die Machthaber in ihrer Position zu stärken.

b) Der Interzonenhandel fördere auf Grund der gegebenen Verhältnisse die wirtschaftliche Verflechtung mit der Sowjetunion und damit die Ostintegration der mitteldeutschen Wirtschaft. c) Der vermehrte Bezug von Konsumgütern aus Mitteldeutschland habe zur Folge, daß der Interzonenhandel nicht zur Erhöhung des Lebensstandards und zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung, sondern zum Gegenteil beitrage. 7. Von Seiten Ost-Berlins wird versucht, die Fragen des Interzonenhandels mit den Vorstellungen der östlichen Seite über die Deutschland-und Berlin-Politik zu synchronisieren. Die von westdeutscher Seite unternommenen Versuche, mit Hilfe des Interzonenhandels gewisse Erleichterungen für die Bevölkerung im geteilten Berlin zu erreichen, haben tatsächlich nicht zum Erfolg geführt. Die Passierscheingespräche des West-Berliner Senats haben darüber hinaus zu einer Funktionsminderung der Interzonentreuhandstelle geführt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Hoffmann, Zentralverwaltungswirtschaft am Beispiel der SBZ, Frankfurt/Main—Berlin—Bonn-München 1966, Seite'30.

  2. Von Berg, 20 Jahre Interzonenhandel, hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Berlin und Bonn 1967.

  3. Neben dem auf Grund offizieller Vereinbarungen abgewickelten Interzonenhandel florierte damals der „illegale“ Güteraustausch auf dem Kompensationswege, dessen Umfang aber statistisch nicht erfaßbar ist.

  4. Siehe Federau, Der Interzonenhandel Deutschlands von 1946 bis Mitte 1953, in: Vierteljahres-hefte zur Wirtschaftsforschung, Heft 4/1953, und: dpa-Archiv-und Informationsmaterial vom 5. 5.

  5. Documents on Germany under Occupation 1945— 1954, Oxford University Press, London, New York, Toronto 1953, S. 7.

  6. Heute ist die Treuhandstelle für den Interzonen-handel eine dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnete Dienststelle.

  7. GBL der DDR, Teil II, vom 23. August 1967, Seite 571.

  8. Siehe dazu die Darstellung S. 18

  9. Bundesanzeiger Nr. 32 vom 15. Febr. 1961.

  10. Statistisches Jahrbuch der DDR 1967, Seite 383 ff.

  11. Bulletin des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung vom 8. Juni 1966. — Differenzen mit den EWG-Partnern sind allerdings dann unausweichlich, wenn mit der Abwicklung von Interzonenhandelsgeschäften der Eindruck der Umgehung der Agrarmarktordnung der EWG entstehen muß. Dieser Fall ist z. B. gegeben, wenn die Zone größere Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Polen bezieht, Erzeugnisse der gleichen Art im Rahmen des Interzonenhandels in die Bundesrepublik geliefert werden und auf diese Weise die Agrarmarktordnung der EWG berührt wird.

  12. Veröffentlichung der Treuhandstelle für den Interzonenhandel vom 16. März 1967. Die Angaben der Treuhandstelle weichen von den entsprechenden Angaben des Statistischen Bundesamtes ab. Die Gründe für diese Abweichungen liegen darin, daß die Angaben des Statistischen Bundesamtes auf der Grundlage der Warenbegleitscheine errechnet werden und damit auch Warenbezüge und -lieferungen im nichtgewerblichen Verkehr (es handelt sich vor allen Dingen um Unterstützungsleistungen seitens kirchlicher Organisationen) erfassen.

  13. Analyse über die Entwicklung des Interzonenhandels des Westberliner Senators für Wirtschaft vom 12. Mai 1966.

  14. dpa Archiv-und Informationsmaterial vom 10. Mai 1967.

  15. Uber die Anwendung der kommunistischen Zwei-Staaten-Theorie sowie der Berlin-Thesen auf den Interzonenhandel durch die östliche Seite siehe Kapitel 4 und 5.

  16. Inzwischen hat sich die Situation durch den israelisch-arabischen Konflikt grundlegend geändert. Einmal hat die Zone für ihre Mineralölerzeugnisse andere Abnehmer — vor allem in den skandinavischen Ländern — gefunden, zum anderen sieht sie sich im Hinblick auf ihre politischen Interessen in Nahost nicht in der Lage, die Lieferungen ohne weiteres auch zu günstigen Preisen wieder aufzunehmen.

  17. Abweichend von der bisherigen Praxis wurden diese Zusatzvereinbarungen nicht nur für das laufende Jahr, sondern für die Dauer von drei Jahren getroffen. Damit war die Rechtsgrundlage des Berliner Abkommens berührt; es hätte eigentlich einer formellen vertraglichen Vereinbarung bedurft.

  18. Zur Zeit (Ende Oktober) sind die Fragen der Erhöhung des Swing von 200 auf 300 Millionen Mark und die Aussetzung des Saldenausgleichs für die Dauer von drei Jahren Gegenstand vorbereitender Gespräche zwischen beiden Seiten.

  19. Veröffentlichung des Interviews in: Deutsches Panorama, 10/1966.

  20. Ausgabe Nr. 28 vom 11. Juli 1965.

  21. Ausgabe Nr. 29 vom 18. Juli 1965.

  22. Zitiert nach: Das Parlament Nr. 50 vom 15. 12. 1965

  23. Statistisches Jahrbuch der DDR 1967, Seite 384 ff.

  24. Siehe Pritzel, Die wirtschaftliche Integration der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands in den Ostblock, Bonn und Berlin 1965, Seite 275 ff.

  25. Aussagen geflohener Außenhandelsfunktionäre der Zone — Archivmaterial im Ostbüro des Vorstandes der SPD, Bonn.

  26. Siehe dazu auch die Berichte des Forschungsbeirats für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands beim Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen: Dritter Tätigkeitsbericht 1957/1961, Seite 121, und Vierter Tätigkeitsbericht 1961/1965, Seite 223.

  27. Neues Deutschland, 28. Februar 1965.

  28. Es handelte sich um einen Acht-Jahres-Kredit, der der Firma Henschel zur Lieferung einer Anlage zur Herstellung von Schädlingsbekämpfungsmitteln lür die Leuna-Werke gewährt wurde.

  29. Mit dem Fortfall der Widerrufsklausel (siehe 4 b Seite 13) ist diese Garantie inzwischen gegenstandslos geworden.

  30. Ausführliche Darstellung bei Lummer, Die Pas: sierscheinvereinbarungen — Kleine Schritte auf schiefer Ebene, Berlin 1966.

Weitere Inhalte

Konstantin P r i t z e 1, Dr. jur., geb. 1913 in Berlin, Studium der Naturwissenschaften und der Rechtswissenschaft in Berlin und Jena, seit 1962 Mitarbeiter in der ostpolitischen Redaktion von RIAS-Berlin Veröffentlichungen: Die wirtschaftliche Integration der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands in den Ostblock und ihre politischen Aspekte, in: Bonner Berichte, Bonn und Berlin 1965-, Die SED — Historische Entwicklung, ideologische Grundlagen, Programm und Organisation, in: Bonner Fachberichte, Bonn und Berlin 1967.