Zwei Personalausweise liegen auf einem Reisepass.
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Nicht nur mit der physischen Karte, sondern auch digital sollen sich bald alle Bürger und Bürgerinnen in der EU ausweisen können.

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Digitaler Identitätsnachweis für Bürger in gesamter EU geplant

Behördengänge oder die Anmeldung bei Online-Diensten - in der EU soll es dafür bald den digitalen Identitätsnachweis geben. Ein EuGH-Gutachten hat indes geklärt: Fingerabdrücke auf dem Personalausweis sind erlaubt. Was Verbraucher wissen müssen.

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Bürgerinnen und Bürger sollen sich künftig in der gesamten EU digital ausweisen können. Vertreter von EU-Staaten und Europaparlament einigten sich in der Nacht zum Donnerstag in Brüssel auf Regeln für eine digitale Brieftasche für Smartphones. Diese könnte etwa bei Behördengängen oder für die Anmeldung bei digitalen Diensten genutzt werden. Auch eine kostenlose elektronische Signatur soll möglich sein, wie es in einer Mitteilung der EU-Staaten hieß. Parlament und EU-Länder müssen die Einigung noch formell bestätigen.

  • Zum Artikel: "Warum es mit der digitalen Verwaltung hapert"
  • Bis wann soll die Bevölkerung sich digital ausweisen können?

    Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent der EU-Bevölkerung einen digitalen Identitätsnachweis für wichtige öffentliche Dienstleistungen nutzen können, wie es in einer Mitteilung des Rats der Mitgliedsstaaten hieß.

    Die EU-Kommission hatte den Rechtsrahmen für den digitalen Identitätsnachweis im Juni 2021 auf Bitten der Staats- und Regierungschefs vorgeschlagen. Nach Angaben der Behörde konnten im vergangenen Jahr nur in 14 Mitgliedstaaten Menschen ihren nationalen elektronischen Identitätsnachweis länderübergreifend nutzen.

    In Deutschland ist es bereits möglich, die sogenannte eID-Karte zu beantragen, mit der man sich online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen kann. Auch mit dem deutschen Personalausweis kann man sich digital ausweisen.

    EuGH-Gutachten: Personalausweise mit Fingerabdrücken sind erlaubt

    Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) indes zeigt: Fingerabdrücke dürfen auf Personalausweisen gespeichert werden. Damit werde nicht gegen das Recht auf Privatleben im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten verstoßen, sagte Generalanwältin Laila Medina am Donnerstag in ihren Schlussanträgen in Luxemburg. Mit einem Urteil in dem Verfahren wird in einigen Monaten gerechnet. Die Richter folgen der Einschätzung der Generalanwälte oft, aber nicht immer.

    Hintergrund des laufenden Verfahrens ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Der Kläger beanstandete, dass ihm kein neuer Personalausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird.

    Privatsphäre und Missbrauch? Wie Fingerabdrücke gespeichert werden

    Seit knapp zwei Jahren ist in der Bundesrepublik jeder verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abnehmen zu lassen. Deutschland hat damit eine Verordnung der EU umgesetzt. Die Abdrücke werden laut Bundesinnenministerium nur auf dem Ausweis selber gespeichert, nicht aber in einer zentralen Datenbank.

    Das ist nach Ansicht der Generalanwältin rechtmäßig. Es gebe keine gleichermaßen geeignete Methode, die weniger in die Privatsphäre eingreife, um das Ziel des authentischen Identitätsnachweises zu erreichen. Außerdem seien die biometrischen Daten hinreichend vor Missbrauch geschützt, so Medina.

    Mit Informationen von dpa

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