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"Computer says No" Technischer Fehler führt zu ungewollter Scheidung

Technischer Fehler führt zu ungewollter Scheidung
© andranik123 / Adobe Stock
Ein Ehepaar wird gegen seinen Willen geschieden, dafür gesorgt hat ein technischer Fehler. Vor Gericht klagen die beiden gegen die Scheidung, allerdings ohne Erfolg. Wie konnte das überhaupt passieren?

In einem kuriosen Rechtsfall in Großbritannien hat der Irrtum einer Anwaltskanzlei zur unfreiwilligen Scheidung eines Paares geführt, das eigentlich verheiratet bleiben wollte. Die Scheidung des seit 21 Jahren verheirateten Ehepaares Williams wurde durch einen Eingabefehler auf dem Online-Scheidungsportal "HM Courts and Tribunals Service" von einem:einer Mitarbeiter:in der renommierten Anwaltskanzlei Vardag‘s versehentlich herbeigeführt. Die Person wollte den Scheidungsbeschluss für ein anderes Paar erwirken, wählte jedoch die falsche Akte aus. 21 Minuten später war die Scheidung vollzogen.

Der Richter lässt keine Gnade walten

Die Kanzlei bemerkte den Fehler bereits zwei Tage nach der Einreichung des Antrags und versuchte umgehend, die Scheidung aufheben zu lassen. Doch der zuständige Richter, Sir Andrew McFarlane, lehnte diesen Antrag ab. In seiner Begründung führte er aus, es bestehe ein großes öffentliches Interesse daran, "die Sicherheit und Endgültigkeit zu respektieren, die sich aus einem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss ergeben, und den durch ihn geschaffenen Status quo zu erhalten". Seine Ablehnung verleihe dem Status quo Geltung, was bedeutet, dass einmal vollzogene rechtskräftige Entscheidungen nicht leichtfertig rückgängig gemacht werden können.

Die Kanzlei gibt dem Staat die Schuld

Die Entscheidung des Richters blieb trotz des Protests des Paares bestehen, dass keinerlei Zustimmung zur Scheidung vorlag. Allerdings, so das Gericht, sei die Anwaltskanzlei generell berechtigt gewesen, den gestellten Scheidungsantrag im Namen von Frau Williams zu bearbeiten, wodurch der eingereichte Antrag als gültig erachtet wurde. Ayesha Vardag, die Leiterin der Kanzlei, kommentierte das Urteil kritisch und betonte, dass es ungerecht sei, Menschen aufgrund eines Schreibfehlers zu scheiden. Sie argumentierte, dass der Staat bei Kenntnis eines solchen Fehlers verpflichtet sei, diesen zu korrigieren.

Pikantes Detail verwundert: Wieso lag der Antrag überhaupt vor?

Interessanterweise wurde bekannt, dass Frau Williams bereits im Januar 2023 bei Vardag‘s die Scheidung eingereicht hatte. Ob ihr Plan sich seitdem geändert hat, bleibt unklar. Dies wirft die Frage auf, ob das Paar – oder zumindest Frau Williams – vielleicht doch Scheidungsabsichten hegte, die durch den Vorfall nur in die Tat umgesetzt wurden.

Verwendete Quelle: bbc.com

spa Brigitte

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