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Das deutsche Militärwesen (8) - Deutsche Demokratische Republik 1949 - 1990

Teil 8 der Dauerausstellung "Deutsche Militärgeschichte 1867 bis heute" in der Abt. Militärarchiv

  • DDR (1949-1990)

Hintergrundinformationen

Bei Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 verfügte diese bereits in den Kasernierten Bereitschaften der Volkspolizei über den Kern einer künftigen Armee. Die Bereitschaften wuchsen weiter und umfassten Ende 1949 bereits nach Waffengattungen differenzierte Verbände (u.a. Artillerie-, Panzer- und Pionierbereitschaften). Im Oktober 1949 wurde als übergeordnete zentrale Behörde die Hauptverwaltung für Ausbildung (HVA) eingerichtet. Im Jahr 1950 erfolgte der, faktisch immer noch getarnte, Aufbau der anderen Teilstreitkräfte.

Aus einem Tarnreferat in der HVA wurde im Juni 1950 die Hauptverwaltung Seepolizei (HVS), noch in der HVA entstand 1950 ein Tarnreferat zum Aufbau von Luftstreitkräften. Ende 1950 bestanden in der DDR etwa 70.000 Mann Kasernierte Bereitschaften und etwa 30.000 Mann Grenzpolizei und Transportpolizei. Anfang 1951 wurden die bislang nach Waffengattungen getrennten Verbände in gemischten militärischen Einheiten nach sowjetischem Vorbild zusammengefasst. Jetzt erfolgte auch die Aufstellung der ersten Verbände der Luftpolizei. 1952 wurde aus der verdeckten Aufrüstung eine offene, während im Westen die Vorbereitungen zur Bildung der EVG anliefen. Die Bereitschaften hießen nun Kasernierte Volkspolizei (KVP), geführt durch den Stab der KVP, die frühere HVA. Die KVP umfasste auch die Volkspolizei-See und die Volkspolizei-Luft.

Im Mai 1952 erfolgte die Unterstellung der Grenzpolizei unter das Ministerium für Staatssicherheit. Zeitgleich wurden an der Westgrenze eine 5km-Sperrzone, ein 500m-Schutzstreifen und ein 10m-Kontrollstreifen eingerichtet.

Bei der Niederschlagung des Arbeiteraufstands in der DDR im Juni 1953 erwies sich die KVP als teilweise unzuverlässig. Etwa 10.000 Mann wurden entlassen, der Aufbau wurde zeitweilig ausgesetzt. Bereits 1954 wurde jedoch eine Gliederung in Divisionen nach sowjetischem Vorbild eingeführt. Am 14. Mai 1955 wurde der Warschauer Vertrag unterzeichnet, die DDR wurde damit Teil des sowjetisch dominierten Militärbündnisses. Am 18. Januar 1956 erfolgte per Gesetz die Bildung der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Die KVP bildete den Kern der neuen Armee, der Dienstbeginn erfolgte am 1. März 1956. Da trotz intensiver Werbemaßnahmen die Zahl der Freiwilligen hinter den Erwartungen zurückblieb, erfolgte am 24. Januar 1962 die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Bis 1962 erreichte die NVA 85.000 Mann, Ende 1989 umfasste sie 173.000 Soldaten.

Am 15. September 1961 wurde die Deutsche Grenzpolizei in die NVA überführt und bildete in ihr die Grenztruppen. Das Kommando der Deutschen Grenzpolizei wurde unter dem Minister für Nationale Verteidigung zum Kommando Grenze, später Kommando der Grenztruppen umgebildet. Im Herbst 1962 umfassten die Grenztruppen etwa 52.000 Mann. Beim Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 wurde die NVA eingesetzt, um, laut offiziellem Sprachgebrauch, eine "von den west-deutschen Imperialisten vorbereitete Aggression gegen die DDR" zu verhindern. Bei der Niederschlagung des "Prager Frühlings" am 20. August 1968 durch Truppen des Warschauer Pakts war die NVA nur passiv beteiligt, die vorgesehenen Einheiten verblieben gefechtsklar in ihren Bereitschaften an der Grenze zur CSSR.

Bei den Demonstrationen im Jahr 1989 blieb das Verhalten der NVA abwartend und unschlüssig, von einem Einsatz zur Räumung des Hauptbahnhofes in Dresden im Oktober 1989 abgesehen. Nachdem am 9. November 1989 die Grenze geöffnet wurde und die Mauer gefallen war, erfolgte nach der ersten freien Wahl in der DDR im Frühjahr 1990 die Umbenennung des Ministeriums für Nationale Verteidigung in Ministerium für Abrüstung und Verteidigung. Nachdem von Seiten der DDR zunächst teilweise die Ansicht vertreten wurde, auch im wiedervereinigten Deutschland würden weiter zwei Armeen bestehen, setzte sich doch die Formel der Bundesrepublik "Ein Staat " eine Armee" durch. Am 30. September 1990 wurden die Grenztruppen aufgelöst, am 2. Oktober auch die NVA. Am 3. Oktober 1990 erfolgte im Zuge des Beitritts der DDR zum Geltungsgebiet des Grundgesetzes die Übernahme der Befehls- und Kommandogewalt über die Truppenteile der aufgelösten NVA durch den Bundesminister der Verteidigung.

Weiterführende Bestände

DVW 1 Minist. für Nationale Verteidigung (31.570 Akten)
DVH 1 Hauptverwaltung für Ausbildung (787 Akten)
DVH 3 Kasernierte Volkspolizei / Stab (3150 Akten)
DVP 1 Politische Hauptverwaltung (1086 Akten)
DVH 7 Kommando der Landstreitkräfte (2102 Akten)
DVH 27 Kommando der Deutschen Grenzpolizei (3000 Akten)
DVH 32 Kommando der Grenztruppen (8751 Akten)
DVL 3 Kommando der Luftstreitkräfte / Luftverteidigung (2742 Akten)
DVM 10 Kommando der Volksmarine (7163 Akten)