Neue Reihenfolge der Präsidentschaften im Bundesrat

Plenarsitzung im Bundesrat

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Nach den Regeln des Grundgesetzes wählt der Bundesrat für jedes Geschäftsjahr einen neuen Präsidenten, wobei die Ministerpräsidenten in der Reihenfolge der Einwohnerzahlen ihrer Länder vorgeschlagen werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2013 die Reihenfolge der Präsidentschaften nun für die Jahre von 2017 bis 2033 neu festgelegt.

Hintergrund ist, dass die bisherige Vereinbarung im November des Jahres 2017 mit dem Ablauf der Präsidentschaft von Rheinland-Pfalz endet und eine Anschlussregelung gefunden werden musste.

Neue Reihenfolge bis zum Jahr 2033

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich in ihrer Sitzung auf Basis der fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen des Zensus 2011 (Stand 31. März 2013) auf nachfolgende Reihenfolge der Präsidentschaften ab dem Jahr 2017 verständigt:

AmtsjahrPräsident1. Vizepräsident2. Vizepräsident
2017/2018BerlinRheinland-PfalzSchleswig-Holstein
2018/2019Schleswig-HolsteinBerlinBrandenburg
2019/2020BrandenburgSchleswig-HolsteinSachsen-Anhalt
2020/2021Sachsen-AnhaltBrandenburgThüringen
2021/2022ThüringenSachsen-AnhaltHamburg
2022/2023HamburgThüringenMecklenburg-Vorpommern
2023/2024Mecklenburg-VorpommernHamburgSaarland
2024/2025SaarlandMecklenburg-VorpommernBremen
2025/2026BremenSaarlandNordrhein-Westfalen
2026/2027Nordrhein-WestfalenBremenBayern
2027/2028BayernNordrhein-WestfalenBaden-Württemberg
2028/2029Baden-WürttembergBayernNiedersachsen
2029/2030NiedersachsenBaden-WürttembergHessen
2030/2031HessenNiedersachsenSachsen
2031/2032SachsenHessenRheinland-Pfalz
2032/2033Rheinland-PfalzSachsenBerlin

Historische Vereinbarung

Die Reihenfolge gründet nach wie vor auf einem "Gentlemen's Agreement", das die Ministerpräsidenten der Länder bereits 1950 in Königstein/Taunus geschlossen haben.

Winfried Kretschmann und Stephan Weil

Bundesrat wählte am 11. Oktober 2013 Stephan Weil zum neuen Präsidenten

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Für die jährlich neu vorzunehmende Wahl werden die Ministerpräsidenten seit mehr als 60 Jahren in der Reihenfolge der Einwohnerzahlen ihrer Länder vorgeschlagen. Begonnen wurde mit dem Regierungschef des Landes mit den meisten Einwohnern. Durch dieses Verfahren wollte man die Wahl des Bundesratspräsidenten von politischen Erwägungen freihalten - das Amt sollte dem Streit der Länder und der Parteien entzogen sein.

In einer Zusatzvereinbarung beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz 1990, auch die fünf ostdeutschen Länder in den Turnus aufzunehmen. Der erste Präsident aus den "Neuen Ländern" war Dr. Alfred Gomolka aus Mecklenburg-Vorpommern.

Stand 12.12.2013

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