Bezugsfrist Kurzarbeitergeld

28.01.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Durch Rechtsverordnung hat die Bundesregierung die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld im Kalenderjahr 2007 neu festgesetzt. Danach beträgt in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni 2007 die Bezugsfrist 15 Monate und in der Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 31. Dezember 2008
12 Monate; dies jeweils abweichend von der 6-monatigen Bezugsfrist nach § 177 Abs. 1 Satz 3 SGB III. Dies bedeutet, dass im o.g. Zeitraum von Januar bis Juni 2007 noch im Juni selbst eine Kurzarbeiterzeit von längstens 15 Monaten vereinbart werden kann. Wird Kurzarbeit erst beginnend ab Juli 2007 vereinbart, wird längstens für den Zeitraum von 12 Monaten Kurzarbeitergeld gewährt.

BGBL I, Nr. 63 vom 22. Dezember 2006

Letzte Änderung: 31.10.2007