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Rotlicht-Milieu

Bordell-Razzia an der Kurfürstenstraße

Monatliche Razzien der Polizei sollen Freier und Huren abschrecken
Monatliche Razzien der Polizei sollen Freier und Huren abschrecken Foto: Charles Yunck

Freitagabend stürmten 35 Polizisten mehrere Bars, Cafés und drei Bordelle rund um die Kurfürstenstraße.

Der Bezirk macht ernst im Kampf gegen die Prostitution an der Kurfürstenstraße. Am Freitagabend stürmten 35 Polizisten und Mitarbeiter des Ordnungsamts mehrere Bars, Cafés und drei Bordelle. Das Ziel: Freier und Huren abschrecken!

Über 100 Prostituierte stehen täglich rund um die Kurfürstenstraße in Schöneberg. Ihre Dienste verrichten sie häufig in versteckten Hinterzimmern von normal aussehenden Gaststätten und Bars im Kiez. Seit Jahren gibt es Klagen von Anwohnern über die ausufernde Prostitution. Monatliche Razzien sollen diese zumindest etwas eindämmen.

Bei den Durchsuchungen am Freitag mit dabei war auch Bernd Krömer (CDU), Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Inneres: „So bekomme ich ein ungefiltertes Bild von der Polizeiarbeit in meinem alten Kiez.“ Der ehemalige Schöneberger Baustadtrat hatte sich zusammen mit Anwohnern gegen ein geplantes Laufhaus an der Kurfürstenstraße ausgesprochen und im Juli 2012 den Prozess gewonnen.

Doch die Probleme mit dem Sex in der Öffentlichkeit und den damit verbundenen Schmuddelecken nehmen nicht ab. Krömer realistisch: „Es ist ein kaum zu verscheuchendes Phänomen. Die Frauen sind so professionell, dass sie als Selbstständige angemeldet sind und sich ausweisen können.“

Die Huren (oft Drogenabhängige aus Rumänien) verkaufen ihre Körper für wenige Euro. In den Hinterzimmern von Kneipen und Bars werden spartanische Liebesnester ab 10 Euro Aufschlag angeboten. Als die Beamten diese Etablissements stürmten, wurden zahlreiche Freier in flagranti erwischt. Auch deshalb fährt der Polizeiabschnitt 41 ein klares Konzept: Abschreckung durch Überraschung.

Fazit der Bordell-Razzia: Die Beamten kontrollierten 114 Personen, vollstreckten einen offenen Haftbefehl und stellten zwei Verstöße gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fest.

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