Antisemitismus
Judenfeindlichkeit in Basel: Antisemitische Vorfälle nehmen drastisch zu

Seit dem Angriff der Terrororganisation Hamas und Israels Gegenreaktion erfahren Jüdinnen und Juden weltweit Antisemitismus. Auch in Basel wird Judenfeindlichkeit präsenter.

Anna-Lena Lauber
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Bei der Synagoge in der Eulerstrasse wurde ein Security-Mitarbeiter angepöbelt: Nur einer von mehreren antisemitischen Vorfällen der vergangenen Wochen.

Bei der Synagoge in der Eulerstrasse wurde ein Security-Mitarbeiter angepöbelt: Nur einer von mehreren antisemitischen Vorfällen der vergangenen Wochen.

Bild: Kenneth Nars

Ein Sicherheitsbeamter bei der Israelitischen Gemeinde Basel wird provoziert und angespuckt. Eine Frau wird mit «Drecks Judenschlampe» beschimpft. Das sind zwei von insgesamt acht antisemitischen Vorfällen, die vom Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) seit dem 7. Oktober in der Region Basel registriert wurden. Das sind mehr als die Hälfte der Fälle, die im gesamten vergangenen Jahr gemeldet wurden. 2022 wurden elf Vorfälle in Basel erfasst.

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober und den darauffolgenden Luftangriffen Israels auf den Gaza-Streifen nimmt der Antisemitismus markant zu. Doch nicht nur in Basel stiegen antisemitische Vorfälle an. In der gesamten Deutschschweiz kam es seit dem 7. Oktober zu 41 Meldungen – die Dunkelziffer dürfte erheblich höher sein.

In Basel wurden im Einzelnen eine Tätlichkeit, drei Beschimpfungen, zwei Schmierereien und zwei Auftritte registriert, wie Jonathan Kreutner, Generalsekretär des SIG mitteilt. Der SIG wurde für die Jahre 2023 und 2024 vom Kanton Basel-Stadt mit der Führung der kantonalen Meldestelle inklusive Bearbeitung und Analyse der Fälle beauftragt. Bei besonders gravierenden Fällen werde die Koordinationsstelle für Religionsfragen des Kantons miteinbezogen.

Wachsender Antisemitismus vor allem in Städten

Vorfälle sind laut Kreutner vor allem dort zu verzeichnen, wo es auch jüdische Gemeinden oder jüdische Institutionen gibt. «Je grösser diese Gemeinschaften sind, desto mehr Vorfälle, so die einfache und traurige Rechnung. Damit sind insbesondere Zürich, aber auch Basel und etwas weniger Bern betroffen», schreibt Kreutner.

Welche Hilfestellungen Betroffene nun erhalten könnten? Nach Eingang der Meldung bei der Meldestelle des SIG würden Betroffene bei allgemeinen Fragen, bei strafrechtlichen Fragen oder dem weiteren Vorgehen von den Angestellten des Gemeindebunds unterstützt. Neben den Hilfestellungen in bürokratischen Angelegenheiten fällt laut Kreutner hier vor allem das Zwischenmenschliche ins Gewicht: «Nicht selten ist es wichtig, den Betroffenen schlicht zuzuhören», schreibt der Generalsekretär.

Meinungsfreiheit kennt Grenzen

Seit 1995 ist der öffentliche Aufruf zu Diskriminierung und rassistischem Hass in der Schweiz verboten. Der Artikel 261 bis im StGB verbietet unter anderem das Herabsetzen oder Diskriminieren eines Menschen durch irgendeine Verhaltensweise — sei es Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeit. Verstösse gegen die Antirassissmus-Strafnorm werden mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Laut Aussage Kreutners ist es in vielen Fällen jedoch aussichtslos, Anzeige zu erstatten. Denn aufgrund der Gesetzeslage sei nicht jeder antisemitische Vorfall strafrechtlich verfolgbar.