Gerichtsfall
Appellationsgericht entscheidet: Blueskonzerte sind kein IV-Betrug

Seine Meldepflichten hat er mehrmals verletzt, aber gewerbsmässiger Betrug war das nicht: Auch das Basler Appellationsgericht spricht einen 69-jährigen IV-Bezüger und Musiker frei.

Patrick Rudin
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Das Appellationsgericht bestätigte den Schuldspruch des Strafgerichtes punkto Meldepflichtverletzung und die bedingte Geldstrafe. Beim Vorwurf des gewerbsmässigen Betruges kam das Appellationsgericht wie die Vorinstanz zu einem Freispruch. (Symbolbild)

Das Appellationsgericht bestätigte den Schuldspruch des Strafgerichtes punkto Meldepflichtverletzung und die bedingte Geldstrafe. Beim Vorwurf des gewerbsmässigen Betruges kam das Appellationsgericht wie die Vorinstanz zu einem Freispruch. (Symbolbild)

Keystone

Am Donnerstag kam auch das Basler Appellationsgericht im Falle eines 69-jährigen Bluesgitarristen zu diesem Schluss. Der Mann hatte als ehemaliger Pfleger im Basler Unispital nach einem Unfall eine Invalidenrente sowie Pensionskassenleistungen bezogen. Im Jahr 2010 ging anonym eine Meldung bei der IV-Stelle ein, der Mann trete als bezahlter Musiker auf. Tatsächlich gab er jährlich bis zu 70 Konzerte. «Wenn man ihn auf einer Bühne sehen würde, und jemand sagt, das sei ein hundertprozentiger IV-Rentner, würde wohl jeder den Kopf schütteln. Der Fall ist aber etwas komplexer», sagte Gerichtspräsident Jeremy Stephenson dazu.

Der Mann leide noch immer unter den Spätfolgen eines Unfalles aus dem Jahre 1996. Im Gegensatz zu anderen Fällen habe er nie die Ärzte angelogen, und er wollte sich auch wieder in den Arbeitsprozess integrieren. Dass man in den 90er-Jahren schneller bereit gewesen sei, einen Staatsangestellten zu pensionieren, könne man ihm nicht vorwerfen. «Ein IV-Rentner kann durchaus einem Hobby nachgehen und in die Ferien verreisen. Er kann auch legal Geld verdienen. Entscheidend ist aber, dass dabei Transparenz herrscht. Und das war hier nicht in allen Punkten der Fall», so Stephenson. Daher bestätigte es den Schuldspruch des Strafgerichtes punkto Meldepflichtverletzung und die bedingte Geldstrafe.

Beim Vorwurf des gewerbsmässigen Betruges kam das Appellationsgericht wie die Vorinstanz zu einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte den Freispruch weitergezogen. Die Richter fanden, der Blues-Gitarrist habe jeweils kurze Bluesstücke gespielt, die keine allzu hohen Ansprüche an den Gitarristen stellten. «Fleetwood Mac und Jefferson Airplane haben kräftig zu Jack Daniels gegriffen. Die Musik war trotzdem gut, trotz eingeschränkter Hirnleistung», kommentierte Stephenson.

Allerdings habe der Rentner bei einer Befragung relativ plump gelogen, als er angab, keinen Nebenerwerb zu haben. Auch Revisionsformulare habe er falsch ausgefüllt. Alles zuvor sei bereits verjährt. «Es geht darum, dass der Versicherungsnehmer sämtliche Karten auf den Tisch legt. Die Fachleute, legen dann fest, wie viel bezahlt wird», so Stephenson.

Im Grundsatz verdonnerte das Gericht den 69-Jährigen zu Rückzahlungen, wobei um die genaue Höhe noch gestritten wird. Invalidenversicherung, Pensionskasse und Unfallversicherung fordern insgesamt Gelder von über 100'000 Franken zurück.