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Altersvorsorge Lebensversicherungen: Geduld zahlt sich aus

Der Schriftzug des Versicherungsunternehmens Allianz steht auf dem 125 Meter hohen Treptower in Berlin
Die Allianz ist der größte Lebensversicherer in Deutschland
© IMAGO / Bildgehege
Die Kritik ist groß, trotzdem setzen viele Menschen bei der Altersvorsorge auf eine Lebensversicherung. Wie die Verträge funktionieren und welche Vor- und Nachteile Versicherte kennen müssen

Lebensversicherungen sind schon lange umstritten. Bereits in den 1980er-Jahren prangerte der Bund der Versicherten (BdV) an: Die Police sei legaler Betrug. Die vertriebenen Produkte seien ungeeignet und verhinderten, dass Menschen bedarfsgerecht für das Alter vorsorgten. Intransparent und überteuert, so lautet auch heute noch die Kritik.

Doch nach wie vor sind Lebensversicherungen hierzulande bei vielen Menschen ein fester Bestandteil ihrer Altersvorsorge. 82,7 Millionen Verträge und Brutto-Beiträge in Höhe von 99,7 Mrd. Euro zählte der Gesamtverband der Versicherer (GDV) im Jahr 2021. Im selben Jahr stiegen die ausgezahlten Leistungen um 2,4 Prozent auf 86,6 Mrd. Euro: Tag für Tag zahlten die Lebensversicherer somit rund 237 Mio. Euro an ihre Kunden aus.

Die Auszahlung der Lebensversicherung unterscheidet sich nach Art der Police. Dabei gibt es zwei Varianten. Schließen Versicherungsnehmer eine Risikolebensversicherung ab, zahlen die Anbieter diese in der Regel nach Todesfall und auf Antrag an die Hinterbliebenen aus. Ausnahme: Der Versicherte ist unheilbar erkrankt. In dem Falle kann er sich die Risikolebensversicherung zu Lebzeiten auszahlen lassen. Bei der Kapitallebensversicherung bleibt Versicherten mehr Spielraum. Haben sie vor Vertragsbeginn ein Kapitalwahlrecht vereinbart und das vereinbarte Eintrittsalter erreicht, können sie zwischen einmaliger oder Ratenauszahlung des Kapitals wählen.

Einmalzahlung oder monatliche Rente?

Auch wenn die Einmalauszahlung lockt: Insbesondere Personen, die die Zusatzrente benötigen, um ihren Lebensstandards zu erhalten, sollten möglichst die monatliche Rente wählen, rät Dennis Jörißen, Spezialist für Altersvorsorge beim Finanzhaus Buddenbrock Concepts. Damit sei das Kapital „dann nicht zu einem Zeitpunkt X plötzlich aufgebraucht“. Anders dagegen, wenn die Lebenserwartung aufgrund von Krankheit oder Kräfteverfall nur noch sehr gering ist: „Dann rate ich eher zur Auszahlung des Kapitals, um den Lebensabend bestmöglich genießen zu können“, sagt Jörißen. Aber auch Mischformen sind möglich: So können Versicherte beide Optionen miteinander kombinieren, sich etwa einen Teil des verfügbaren Kapitals einmalig und den Rest in Monatsraten auszahlen lassen.

Ohne Steuern geht’s nicht: Alle Einnahmen, also auch Renten, sind zu versteuern. Oder doch nicht? Tatsächlich gilt eine Ausnahme: Steuerfrei sind Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die bis zum Stichtag 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden. Allerdings müssen Versicherte dafür weitere Voraussetzungen erfüllen. Erstens: Der Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren aufweisen. Zweitens: Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Versicherte mindestens fünf Jahre eingezahlt haben. Drittens: Sie müssen sich den Ertrag am Ende der Laufzeit einmalig auszahlen lassen.

Längere Laufzeiten sind vorteilhaft

Bei Kapitallebensversicherungen, die ab Januar 2005 geschlossen wurden, findet das Alterseinkünftegesetz Anwendung. Das heißt: Kapitalerträge sind seither voll steuerpflichtig. Wie hoch die Steuern jedoch ausfallen, entscheiden Laufzeit der Versicherung sowie das Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Auszahlung. Wer mindestens zwölf Jahre in die Police einzahlt und sich erst nach vollendetem 62. Lebensjahr und einmalig auszahlen lässt, wird nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Im Klartext heißt das, der Versicherte muss nur noch die Hälfte der erwirtschafteten Erträge versteuern.

Um Arbeitnehmer länger in Lohn und Brot zu halten, setzt der Fiskus weitere Anreize: Tritt der Versicherte die Rente später an, schrumpft der versteuernde Ertragsanteil etwas weiter, erklärt der Experte. Allein zwei Jahre können schon einen Unterschied machen. Jörißen rechnet vor: Wer mit 65 Jahren in Rente geht, muss 18 Prozent der Erträge versteuern. Wer ein weiteres Jahr arbeitet und erst mit 67 Jahren den Ruhestand antritt, zahlt nur noch auf 17 Prozent der Kapitalerträge Steuern.

Vorzeitige Auszahlung kann teuer werden

Aber auch Versicherte, die unzufrieden mit der Police sind, können sich das Kapital auszahlen lassen – Kündigung vorausgesetzt. Doch Vorsicht: Es drohen finanzielle Verluste. Wer sich vorzeitig auszahlen lässt, insbesondere in den ersten fünf Jahren, zahlt ordentlich drauf. Fällig werden Verwaltungs-, Storno- und Abschlussgebühren. Versicherungen ziehen diese Kosten vom Rückkaufswert der Police ab, der in den ersten Jahren der Laufzeit ohnehin niedrig ist.

Ein weiterer Dämpfer: Sämtliche Steuervorteile entfallen und statt des Halbeinkünfteverfahrens wird die „normale“ Kapitalertragssteuer fällig, erklärt Jörißen. Im Ergebnis machen Versicherte, die sich ihre Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen, also ein dickes Minus. Sinnvollere Alternativen: Die Beiträge stunden, aussetzen oder aus Überschüssen bezahlen.

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