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Immobilien Hydraulischer Abgleich: Was Eigentümer jetzt beachten müssen

Heizungsrohre Vorlauf und Rücklauf mit Wärmedämmung
Heizungsrohre Vorlauf und Rücklauf mit Wärmedämmung: Mit den richtigen Einstellungen am Heizkörper-Thermostat können mehrere Hundert Euro gespart werden
© IMAGO / Future Image
Bis Ende September müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen einen hydraulischen Abgleich machen. Capital erklärt, was das ist, und wieso auch alle anderen Eigentümer mit dem Heizungscheck Energiekosten sparen können

Der hydraulische Abgleich steht an: Bis zum September 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich der Gasheizung vornehmen lassen. So will es die – Achtung Zungenbrecher – Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, kurz: EnSimiMaV. Dabei geht es um eine Optimierung der Heizanlage des Hauses und um die Frage: Kommt die richtige Wärmemenge zur richtigen Zeit am richtigen Ort an?

Die Vorgabe dürfte viele Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland betreffen: Laut der Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. (VdZ) sind aktuell mehr als 80 Prozent aller Heizungen nicht optimal hydraulisch abgeglichen. Mit der EnSimiMaV will die Gesetzgeberin sicherstellen, dass alle Mieterinnen und Vermieterinnen über ihren Energieverbrauch informiert sind und dass Modernisierungs- und Optimierungspotenzial bekannt ist. Denn: Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass sich in jedem Heizkörper zu jeder Zeit die richtige Menge an Heizwasser befindet. Nur dann kann sich die Wärme gleichmäßig in den Räumen und damit im Gebäude verteilen. Das führt im Ergebnis zu einer besseren Heizleistung und einer erhöhten Energieeffizienz der Heizungsanlage. Der Vorteil: „Ein optimiertes System verbraucht weniger Energie und ermöglicht dabei eine gleichmäßigere Temperaturverteilung “, sagt Salomon de Schrevel, selbstständiger Energieberater aus Köln. „Die Betriebskosten sinken und die Bewohnerinnen und Bewohner profitieren doppelt.“

Die EnSimiMaV umfasst auch den sogenannten Heizungscheck, eine Verpflichtung zur Überprüfung aller Erdgas-Heizungen. Dieser kann zusätzlich in einem Termin mit der jährlich verpflichtenden Heizungsprüfung erfolgen, die Frist dafür ist September 2024. Der Heizungscheck ist keine Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich. Fachleute können dabei aber feststellen, ob der hydraulische Abgleich vielleicht schon geschehen oder noch notwendig ist.

Ist dies der Fall, gilt für Gebäude mit Gaszentralheizungssystemen und mehr als zehn Wohneinheiten die Frist bis zum September dieses Jahres. Für Gebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten gilt die Frist September 2024. Den hydraulischen Abgleich muss in jedem Fall ein Fachbetrieb durchführen. Das können Schornsteinfeger, bestimmte Handwerksbetriebe und Energieberater sein. Darum kümmern, also die Voraussetzungen schaffen und den Auftrag erteilen, müssen sich die Eigentümer, Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen, denn: Gebäude können nur als Ganzes hydraulisch abgeglichen werden.

Vorausschauend planen

Das bringt einen hohen Planungs- und unter Umständen auch Kostenaufwand für Vermieterinnen und Hausverwaltungen mit sich. Experten empfehlen eine vorausschauende Planung, denn sonst kann es schwer werden, rechtzeitig einen Handwerkertermin zu ergattern und alle notwendigen Voraussetzungen rund um den Abgleich zu erfüllen.

So müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Jeder einzelne Heizkörper im Gebäude muss beispielsweise mit einem Thermostatventil ausgestattet sein, sodass der beauftragte Betrieb beim Abgleich präzise Einstellungen an den Heizungen vornehmen kann. Alle Hausbewohnerinnen und Hausbewohner müssen informiert sein und Zugang zur Wohnung ermöglichen, sowohl für die möglicherweise notwendige Umrüstung der Heizkörper als auch am Termin für den Abgleich selbst. Dann nämlich stellen die Fachleute den Durchfluss je Heizkörper ein – ein zentraler Bestandteil der Messung.

Auch Informationen zum Dämmstand und eine vollständige Gebäudedokumentation, beispielsweise die Abmessungen der Räume, sollten für eine präzise Messung und Berechnung der Heizlast vorliegen. Andererseits kann es sein, dass die Fachleute Messungen oder technische Anpassungen selbst vornehmen oder bei fehlendem Zugang zu Wohnungen noch einmal wiederkommen müssen: Alles echte Kostentreiber, die bei guter Vorbereitung zumindest teilweise vermeidbar sind.

Wer den hydraulischen Abgleich gut vorbereitet und rechtzeitig vornimmt, kann wiederum von Vorteilen profitieren. So ist der erledigte hydraulische Abgleich eine technische Mindestvoraussetzung für Fördermittel für die Sanierung der Heizung beim BAFA oder der KfW. Energieberater de Schrevel ist außerdem überzeugt: Der Spareffekt, der durch die bessere Effizienz nach dem hydraulischen Abgleich zu erreichen ist, trete bei fast allen Heizanlagen ein. Der Aufwand lohne sich deshalb auch für Eigentümerinnen und Eigentümer, die nicht unter die gesetzliche Verpflichtung fallen: „Bei manchen Systemen ist der hydraulische Abgleich der Schlüssel dafür, dass die Heizanlage ihr Effizienzversprechen auch einlösen kann – etwa bei Wärmepumpen“, sagt de Schrevel. Unter dieser Prämisse könnte der hydraulische Abgleich künftig sogar noch an Bedeutung gewinnen.

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