Der CAVALLO-Paragraphenreiter
Streit um Herpes-Impfung

Eine Stallbetreiberin möchte die Herpes-Impfpflicht für alle Pferde in ihrem Stall einführen. Darf sie das gegen den Besitzerwillen?

Paragraphenreiter
Foto: Lisa Rädlein

Nach dem Herpes-Ausbruch beim internationalen Turnier in Valencia ist die Herpes-Impfung einmal mehr in aller Munde und den Köpfen. So auch bei der Stallbetreiberin einer Leserin.

Diese möchte auf ihrem Hof eine Impfpflicht für alle Pferde einführen. Unsere Leserin möchte wissen, ob eine solche Impfpflicht rechtens ist und was passieren kann, wenn sie ihre Pferde nicht impfen lässt.

Grundsätzlich hat der Stallbertreiber das Hausrecht

Das bedeutet, dass er als Eigentümer bestimmen kann, welche Voraussetzungen die Pferde, die sich auf dem Hof befinden, erfüllen müssen – solange er dabei nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte anderer verstößt.

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Folglich dürfte ein Stallbetreiberber beispielsweise nicht bestimmen, dass auf seinem Hof keine Corona-Verordnungen gelten, da er damit gegen geltendes Recht verstoßen würde. Er dürfte aber durchaus festlegen, dass zum Beispiel keine Schecken auf seinem Hof einziehen dürfen, wenn er das so möchte.

Geregelt wird das Hausrecht in § 903 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Was, wenn ich mein Pferd trotzdem nicht impfen lassen will?

Wer sein Pferd nicht impfen lassen möchte, hat ein Sonderkündigungsrecht, kann also fristlos kündigen. Das greift übrigens bei allen vertraglichen Veränderungen, beispielsweise bei Mieterhöhungen. Ein Sonderkündigungsrecht ist entweder vertraglich geregelt oder ergibt sich aus dem Gesetz nach § 314 Absatz 2 BGB.

In diesem Fall könnte die Leserin nach einer fristlosen Kündigung den Stall sofort verlassen, ohne weitere Einstellkosten zu bezahlen.

In der Regel hat aber auch die Stallbetreiberin ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann der Einstellerin bei Missachten der Hofregeln, in diesem Fall die Impfung des Pferds, ebenfalls ohne Frist kündigen. Es steht der Stallbetreiberin aber frei, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen oder das Pferd auch ungeimpft im Stall zu behalten.

Die Expertin

Iris Müller-Klein ist Fachanwältin für Medizinrecht und Spezialistin für Pferderecht. www.kanzlei-mueller-klein.de

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