Mietspiegel-Reform lässt hoffen: So finden Sie heraus, ob Sie zu viel für die Wohnung zahlen

Mietspiegel: Als Mieter vor Abzocke schützen
Wenn der Vermieter eine Erhöhung durchsetzen will, haben Mieter oft wenig in der Hand. Dank einer Reform, die bald flächendeckend in Kraft tritt, können Sie sich möglicherweise bald dagegen wehren.

Zwar gibt es bei den Mieten in Deutschland große Unterschiede, doch oft ist dieser Posten die größte Ausgabe, die ein Haushalt zu stemmen hat. Da lohnt es sich, doppelt hinzuschauen, zum Beispiel bei Mieterhöhungen. Wie hoch eine ortsübliche Miete ist, kann man am sogenannten Mietspiegel ablesen.

Nach dem neuen Mietspiegelreformgesetz, das seit dem 1. Juli 2022 gilt, müssen jetzt auch kleinere Städte und Gemeinden einen Mietspiegel erstellen. Ab mehr als 50.000 Einwohnern muss ein Mietspiegel vorgelegt werden.

Der gibt die durchschnittlichen Mieten in einer Kommune an, abhängig von Größe, Lage, Ausstattung und Alter der Wohnung. Deshalb ist er ein wichtiges Instrument, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Das ist wichtig, wenn der Vermieter mit einer Mieterhöhung um die Ecke kommt oder wenn Sie einen neuen Mietvertrag abschließen möchten und die Mietpreisbremse gilt.

Diese Pflicht gilt jetzt für Mietspiegel

Gemeinden ab 50.000 Einwohnern müssen Mietspiegel erarbeiten.

Gemeinden ab 50.000 Einwohnern müssen Mietspiegel erarbeiten.

Bild: Robert Michael/dpa

Bislang waren Mietspiegel vor allem in Großstädten vorhanden, jetzt müssen auch kleinere Gemeinden liefern. Ab 50.000 Einwohnern muss ein Mietspiegel vorgelegt werden. Es kann gut sein, dass für Ihren Wohnort schon ein Mietspiegel existiert, die Frist zur Vorlage eines sogenannten einfachen Mietspiegels ist der 1.1.2023. Dabei handelt es sich aber nur um eine Übersicht von üblichen Mieten in der Gemeinde oder in einer vergleichbaren Gemeinde.

Die bessere Variante sind qualifizierte Mietspiegel, die nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet werden. Für diese Art Mietspiegel haben Gemeinden bis zum 1.1.2024 Zeit. Die neue Mietspiegelverordnung legt dafür Mindeststandards fest, damit sie nicht mehr ohne Weiteres vor Gericht angezweifelt werden können.

Zur Web-App: Mietspiegelübersicht

Werkzeug gegen überhöhte Mieten

Überzogene Mieterhöhungen entlarvt der Mietspiegel.

Überzogene Mieterhöhungen entlarvt der Mietspiegel.

Bild: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Existiert kein Mietspiegel, ist es für Mieter schwer, herauszufinden, wie hoch eine ortsübliche Vergleichsmiete ist. Für Vermieter ist es dann leichter, Mieterhöhungen durchzusetzen.

Anders sieht es bei vorhandenen Mietspiegeln aus. Damit können Mieter einfacher gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen argumentieren. Auch wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, dienen Mietspiegel als wichtiges Hilfsmittel.

Neu ist auch eine Auskunftspflicht zur Datenermittlung: Mieter und Vermieter sind verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen.