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Versteckte Cannabis-Plantage: Altenaer ist umfänglich geständig

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Deutlich mehr Pflanzen, als erlaubt, hegte und pflegte ein angeklagter Altenaer in der Rahmede.
Deutlich mehr Pflanzen, als erlaubt, hegte und pflegte ein angeklagter Altenaer in der Rahmede. © Jim Hollander, DPA

Marihuana für den heimischen Markt, aber auch für den Verkauf in einem Kiosk in Warschau hat ein Altenaer in einem versteckt liegenden Haus in Altroggenrahmede hergestellt. Nun müssen sich der 56-Jährige und seine 38-jährige Lebensgefährtin vor der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Hagen verantworten.

Altena/Hagen – Zum Auftakt am Mittwoch legte der Hauptangeklagte ein umfassendes Geständnis ab: Zwischen Oktober 2019 und Januar 2020 hatte er auf dem Dachboden eines versteckt liegenden Hauses an der Straße „Zum Hohle“, das er gemeinsam mit seiner Mitangeklagten und zwei Kindern bewohnte, eine erste Cannabis-Plantage angelegt. Später kamen zwei Instant-Garagen hinzu, in denen allerdings nur eine Pflanzung gelang, die Erträge abwarf.

Bis Januar 2022 erntete der Angeklagte die Plantagenflächen siebenmal ab. Mindestens 22 Kilogramm Marihuana soll er im Laufe des zweijährigen Tatzeitraums für einen Kilogrammpreis zwischen 4000 und 5000 Euro verkauft haben. Bei einer polizeilichen Durchsuchung des Hauses am 15. März 2022 wurden 767 Hanfpflanzen und rund 15 000 Euro in bar sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Einziehung weiterer 128 000 Euro aus früheren Verkaufserlösen.

Versteckte Cannabis-Plantage: Altenaer ist umfänglich geständig

Der Angeklagte schilderte, wie es dazu gekommen war: Nach einem schweren Autounfall vor 30 Jahren sei er selbst zum Cannabis-Konsumenten geworden, um die chronischen Schmerzen zu lindern. Im Oktober 2018 sei er dann auf die Idee gekommen, das Marihuana in dem von ihm und seiner damaligen Partnerin bewohnten Haus für den Eigenkonsum anzubauen. „Ich habe das Dachgeschoss umgebaut und angefangen zu experimentieren.“ Diese Phase habe wegen einiger Rückschläge bis Anfang 2019 gedauert.

Hanfpflanzen sind empfindlich und nehmen jeden Fehler übel. „Die erste Pflanzung ging ein, weil die Pflanzen zu eng gesetzt waren.“ Die Polizei zählte bei der Durchsuchung 74 Pflanzen auf dem Dachboden und 355 Pflanzen in zwei weiteren Räumen. Dazu kamen Jungpflanzen in einem Anzuchtraum und ein Trocknungsraum im Keller. Die vorangegangenen Ernten hatte der Angeklagte kilogrammweise verkauft. Der Stoff sei an Abnehmer in Lüdenscheid und Dortmund sowie ein Kiosk in Warschau gegangen, benannte er seine Vertriebswege.

Der Vorsitzende Richter Christian Hoppe streifte die gerade in Kraft getretene Gesetzesänderung und machte die Angeklagten darauf aufmerksam, dass sie im Fall eines Schuldspruchs nicht nach den Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes, sondern des neuen Cannabis-Gesetzes verurteilt würden. Nach einem Rechtsgespräch zwischen der 9. Strafkammer, den Anwälten und dem Staatsanwalt zeichnete sich für den Hauptangeklagten eine vollstreckbare Haftstrafe ab, die „deutlich“ über zwei Jahren liegen dürfte.

Seine Mitangeklagte war zunächst sehr zurückhaltend bei der Schilderung ihres Tatbeitrages. DNA-Spuren an Gießkannen, Sprühflaschen, Düngerflaschen, einem Vakuumiergerät und weiterem Zubehör sind allerdings Indizien, dass sie in die Abläufe eingebunden war. Sie gab zu, dass sie Pflanzen gegossen und gelegentlich zurückgeschnitten habe. Sie wusste auch, dass ihr Mitangeklagter von den Erträgen aus den Marihuanaverkäufen die Miete für das Haus bezahlte.

„Die Häufigkeit der Spuren spricht für eine erhebliche Beteiligung der Angeklagten“, stellte der Staatsanwalt fest. Dennoch neigen die Prozessbeteiligten dazu, ihren Tatbeitrag als eine „Beihilfe“ einzustufen. Das spräche für eine Bewährungsstrafe.

Der Prozess wird am 10. April um 9.30 Uhr in Hagen fortgesetzt.

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