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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kostet 2500 Euro

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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde für einen 44-jährigen Plettenberger nun richtig teuer.  - Symbolfoto: dpa
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde für einen 44-jährigen Plettenberger nun richtig teuer. - Symbolfoto: dpa © -

Altena - Im Zweifel beginnt der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schon da, wo jemand sich weigert, die Vertreter der öffentlichen Ordnung zu begleiten.

Die entsprechende Statur brachte ein 44-jähriger Plettenberger mit. „Ich bin nun mal kräftig. Ich bin einfach stehengeblieben“, sagte der Angeklagte im Amtsgericht Altena, wo er sich wegen Beleidigung, Bedrohung, versuchter Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu verantworten hatte.

Der Mann war am 3. August vergangenen Jahres eher Zaungast beim Mittelalterfest, als er aus unbekannten Gründen in das Visier des Altenaer Ordnungsamtes und kurz darauf auch der Polizei geriet. Aus deren Sicht wehrte sich der 44-Jährige „mit allen Kräften“ gegen seine vorläufige Festnahme. Außerdem soll er so unschöne Dinge wie „Ich finde heraus, wo du wohnst und schlage dir den Schädel ein“, gesagt haben.

Der Angeklagte trug vor, dass ihm keine Erklärung für die vorläufige Festnahme gegeben wurde. Er gab aber zu, ein Ordnungsgeld wegen öffentlichen Urinierens an eine Hausecke entrichtet zu haben.

Seine Begleiterin, die einer Polizeibeamtin Dummheit und Verwahrlosung unterstellt hatte, hatte dafür bereits eine Geldstrafe von 600 Euro kassiert. Auch die Beamten waren offenbar nicht zimperlich gewesen. „Die Handschellen waren viel zu fest“, beklagte sich der 44-Jährige über die rüde Behandlung. „Ich konnte drei Tage lang nicht arbeiten.“

Stattlich war mit 20 Voreintragungen das Vorstrafen-Register des Angeklagten, dem das sehr wohl bewusst war: „Ich habe für allen Mist, den ich gebaut habe, zweifach bezahlt.“ Dass er die Beamten am 3. August bedroht habe, sei aber „Quatsch“: „Man hat mich verhaftet, obwohl ich nichts verbrochen habe.“ Richter Dirk Reckschmidt belehrte den Angeklagten über die Reichweite des Tatbestands des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und stellte die anderen Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung vorläufig ein. Der Widerstand kostete den Angeklagten dennoch richtig viel Geld: 50 Tagessätze zu je 50 Euro, so das Urteil des Amtsrichters.

Oberstaatsanwalt Bernd Haldorn hatte sogar eine Geldstrafe von 3600 Euro beantragt.

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