Ohnehin seien diese Fälle seltener geworden, sagt der Sparkassensprecher. Bargeld verliere an Bedeutung, zugleich nehme die Qualität der Banknoten zu und die Umlaufdauer werde geringer. Fazit: Die Fälle, in denen tatsächlich einmal schadhafte Scheine im Handel auftauchen, gelten als selten. „Deshalb“, sagt der Sparkassensprecher, „haben wir uns im letzten Sommer entschieden, Kunden, die persönlich beschädigte Scheine einreichen möchten, nur noch auf den direkten Weg zur Bundesbank hinzuweisen. Wir passen also unsere Prozesse dem veränderten Umfeld an.“
Im Netz geben sich die bundesweit tätigen Kommunikationsprofis der Sparkassen-Finanzgruppe mit Sitz in Berlin hingegen noch recht aufgeschlossen. Zwar könnten Händler oder Verkäufer selbst entscheiden, ob sie geklebte oder beschädigte Scheine annähmen, liest man dort. Aber: „Wenn Sie auf Nummer sichergehen wollen, geben Sie den Schein bei Ihrer Sparkassen-Filiale oder bei einer Filiale der Deutschen Bundesbank ab. Ihre Sparkasse ist nicht verpflichtet, einen Schein zu ersetzen. Meist erfolgt der Umtausch jedoch problemlos. Kosten entstehen Ihnen dadurch in der Regel nicht.“
Im Alltag bleibt es kompliziert. Und das Mittagessen möglicherweise auf dem Grill des Händlers. Den trifft im Falle eines Falles der Unmut der Kunden zuerst. Deshalb freut sich Alexander Niedergesäß über die Erläuterung der Hintergründe: „Vielleicht haben die Kunden dann etwas mehr Verständnis“.