Wer eine Solaranlage betreibt und nun ein Balkonkraftwerk installieren möchte – oder andersherum – fragt sich: Werden beide Anlagen zusammengerechnet oder gelten die vereinfachten Regeln für die Balkon-PV dennoch? COMPUTER BILD hat im Juni 2023 beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) und der Bundesnetzagentur nachgefragt und klärt, wie es um geplante Gesetzesänderungen bestellt ist.
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    Vereinfachte Anmeldung und Installation eines Balkonkraftwerks

    Ein Balkonkraftwerk unterscheidet sich von einer größeren Solaranlage dadurch, dass seine Leistung auf 600 Watt beschränkt ist. Diese Grenze bemisst sich an der Wechselrichterleistung pro Stromzähler. An einem Stromkreis darf nur ein Balkonkraftwerk hängen – mehr dazu im Ratgeber "Mehrere Balkonkraftwerke". Laien dürfen so eine Mini-Solaranlage vereinfacht anmelden und installieren. Konkret heißt das, dass (anders als bei großen Anlagen) nicht zwingend eine Elektrofachkraft mit dem Anschluss beauftragt werden muss. Und eine Balkon-PV speist den Strom auf Wunsch direkt in die haushaltsübliche Steckdose ein, ohne dass man etwas an der Hausanlage ändern muss – mal abgesehen vom Stromzählertausch, den der Netzbetreiber veranlasst. Steuerlich findet eine Balkon-PV keine Beachtung, zumal man in der Regel keine Einspeisevergütung erhält.

    Ein Balkonkraftwerk zusätzlich zur PV-Anlage: Was jetzt gilt

    Wer bereits eine Solaranlage auf dem Dach hat, stellt sich die Fragen: Gelten die vereinfachten Regelungen für Installation und Anmeldung trotz der bestehenden Anlage? Wird das Balkonkraftwerk getrennt von der PV-Anlage betrachtet? Die Bundesnetzagentur teilte auf unsere Nachfrage mit, dass es "keine Einschränkung der Anzahl von PV-Anlagen auf, an und in einem Gebäude" gebe. Auch der VDE sagte COMPUTER BILD gegenüber, dass ein Balkonkraftwerk zusätzlich angeschlossen werden dürfe. Zu beachten sei jedoch, dass "die mit dem Netzbetreiber vereinbarte Anschlussleistung für den Hausanschluss nicht überschritten werden" dürfe. Auch bei einer bestehenden PV-Anlage gilt, dass Laien das Balkonkraftwerk theoretisch ohne Elektrofachkraft nach den geltenden VDE-Regeln in Betrieb nehmen können. Insbesondere ist darauf zu achten, dass das Balkonkraftwerk an einem separaten Stromkreis angeschlossen wird.

    Balkonkraftwerk: Komplettsets mit 800 Watt Wechselrichter

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    Kleines Kraftwerk
    Duo Garten Bifazial 860Wp
    Yuma
    Flat Bifazial 870Wp
    Solakon
    Balkonkraftwerk (Garten) 890Wp
    Priwatt
    priFlat Duo 890Wp
    Alpha Solar
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    Kosten*

    429 inklusive Anschlusskabel ohne Versand, Halterung

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    49 Euro, Abholung in Oyten möglich

    29 Euro, Ersparnis bei Abholung in Köln

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    Kabel- und Anschlussarten

    Wieland oder Schuko (ab 0 Euro)

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    Schuko (ab 0 Euro)

    Wieland oder Schuko (ab 29 Euro)

    Schuko (29 Euro)

    Wieland oder Schuko (ab 0 Euro)

    Schuko (inklusive)

    Energiemessung

    in Wechselrichter enthalten

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    in Wechselrichter enthalten

    in Wechselrichter enthalten

    in Wechselrichter enthalten

    im Wechselrichter enthalten, separat erhältlich (ab 29 Euro)

    in Wechselrichter enthalten

    Wechselrichter

    Hoymiles HMS-800W-2T (Wifi-Version)

    Hoymiles HMS-800W-2T (Wifi-Version)

    APSystems EZ1

    TSUN TSOL-MS800-D

    Hoymiles HMS-800W-2T (Wifi-Version)

    TSUN TSOL-MS600

    Anker Solix MI80 (A5143)

    Ausgangsleistung

    800W (drosselbar)

    800W (drosselbar per WLAN)

    600W, updatefähig auf 800W

    800W (drosselbar per WLAN)

    800W (drosselbar per WLAN)

    600W, updatefähig auf 800W

    600W, ab sofort per Update automatisch 800W

    Maximaler Wirkungsgrad des Wechselrichters

    96,7 Prozent

    96,7 Prozent

    97,3 Prozent

    96,7 Prozent

    96,7 Prozent

    96,7 Prozent

    99,5 Prozent

    Solarmodul

    Kleines Kraftwerk M10 Topcon Mono

    Jolywood JW-HD108N

    JA Solar JAM54D40

    JA Solar JAM54D40 LB

    Trina Solar 435 Wp Vertex S+ TSM-435-NEG9RC.27

    Jinko Solar Neo N-Typ

    Anker A5501

    Leistung

    2 x 430Wp

    2 x 435Wp

    2 x 445Wp

    2 x 445Wp

    2 x 435Wp

    2 x 435Wp

    2 x 890Wp

    Maße und Gewicht des Solarmoduls

    misst je 172,2×113,4×3,0 cm, wiegt je 25,5 kg

    misst je 172,2x113,4x3,0 cm, wiegt je 24,5 kg

    misst je 176,2x113,4x3,0 cm, wiegt je 22 kg

    misst je 176,2×113,4×3,0 cm, wiegt je 22 kg

    misst je 176,2x113,4x3,0 cm, wiegt je 21 kg

    misst je 176,2x113,4x3,0 cm, wiegt je 21 kg

    misst je 170,6x113,4x3,5 cm, wiegt je 22,0 kg

    Modulwirkungsgrad

    22,02 Prozent

    22,27 Prozent

    21,8 Prozent

    22,0 Prozent

    21,3 Prozent

    21,5 Prozent

    25 Prozent

    Garantie

    25 Jahre Garantie von Kleines Kraftwerk, 12 Jahre Garantie für den Wechselrichter, 25 Jahre Produkt- und 30 Jahre Leistungsgarantie auf das Solarmodul

    12 Jahre für Wechselrichter, 30 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie auf das Solarmodul

    12 (optional 20) Jahre für Wechselrichter, 25 Jahre Produkt-, 30 Jahre Leistungsgarantie für Solarmodule

    12 Jahre für Wechselrichter, 25 Jahre Produkt- und 30 Jahre Leistungsgarantie auf das Solarmodul

    12 Jahre für Wechselrichter, 15 Jahre Produkt-, 25 Jahre Leistungsgarantie für Solarmodule

    12 Jahre für Wechselrichter, 15 Jahre Produkt-, 25 Jahre Leistungsgarantie für Solarmodule

    10 Jahre für Wechselrichter, 12 Jahre Produkt- und 30 Jahre Leistungsgarantie auf die Solarmodule

    * Stand der Preise: 17. Mai 2024

    Zusammen oder getrennt? Regelung im Wandel

    Aktuell ist unklar, ob und wann die Leistung eines Balkonkraftwerks zur Solaranlage dazugerechnet wird. Der VDE sagte uns, dass "der Bezug zu Schwellenwerten beim Zusammenspiel von steckerfertigen PV-Anlagen und anderen PV-Anlagen auf einem Grundstück im geltenden Regelwerk noch nicht klar formuliert" sei.
    Das ändert sich voraussichtlich mit dem Solarpaket der Bundesregierung. In dem Gesetzentwurf (Stand: 9. Oktober 2023) heißt es: "Auch bei der Anlagenzusammenfassung werden Sonderregelungen für Steckersolargeräte getroffen, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten und unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Balkon-PV-Anlagen oder Dachanlagen auszuschließen."

    Was das für die Einspeisevergütung bedeutet

    Eine PV-Anlage wird meist für die Einspeisevergütung angemeldet. Das heißt: Überschüssigen (oder den gesamten) erzeugten Strom verkauft der Haushalt an den Netzbetreiber, erhält dafür im Gegenzug eine Einspeisevergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Insbesondere für ältere Anlagen gilt noch ein höherer Satz als aktuell bis zu 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Zählt ein (später installiertes) Balkonkraftwerk nun zur PV-Anlage dazu und erhält die Einspeisevergütung? Die Bundesnetzagentur antwortete COMPUTER BILD, dass es hier auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme ankomme. Wird eine zweite Anlage nämlich innerhalb von zwölf Monaten nach der ersten in Betrieb genommen, werden beide als eine Anlage betrachtet. Bei einer späteren Inbetriebnahme wird die zweite Anlage separat von der ersten betrachtet, es gilt hier also nicht der Vergütungssatz der ersten Anlage. Weil der Stromüberschuss bei einem Balkonkraftwerk in der Regel zu gering ist, um den bürokratischen Aufwand einer separaten Einspeisevergütung in Kauf zu nehmen, vereinbaren Netzbetreiber häufig einen Vergütungsverzicht mit dem Betreiber oder der Betreiberin.

    Problem in der Praxis bei Erweiterung einer PV

    Wie realitätsfern die aktuell schwammige Regelung sein kann, zeigt ein Beispielfall, über den der "Hellweger Anzeiger" berichtete. Demnach wollte ein Betreiber, der bereits seit drei Jahren eine 6-Kilowatt-Peak-Anlage betreibt, sein zusätzliches Balkonkraftwerk beim Stromnetzbetreiber anmelden. Das Balkonkraftwerk komme für die Einspeisevergütung nicht infrage, teilte der Netzbetreiber mit Verweis auf die Regelungen zur vereinfachten Anmeldung mit. Einen Betrieb des Balkonkraftwerks für den Eigenverbrauch am gleichen Stromzähler verwehrten ihm die Gemeinschaftsstadtwerke. Als technische Lösung wäre ein separater Zähler denkbar, doch Kosten und Aufwand dafür wären zu hoch. Alternativ bot man dem Betreiber einen Verzicht auf die Einspeisevergütung seiner bestehenden PV-Anlage an, doch damit würde er den hohen Stromüberschuss an seinen Netzbetreiber verschenken.