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Ausweis des Jahresüberschusses aus dem VJ in der Bilanz

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letzte Antwort am 07.08.2023 14:22:12 von Sabine_Graf
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SylvieCherie
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Hallo zusammen, 

 

bevor ich mich noch weiter mit DATEV Dokumenten herumquäle, die mich irgendwie nicht zur gewünschten Lösung führen, dachte ich mir, dass mir bestimmt hier jemand helfen kann (da wir uns ja alle täglich aus ähnlichen Gründen mit irgendwelchen neuen Funktionen oder Verschlimmbesserungen rumärgern 😀

 

Ich würde gerne im Jahresabschluss in der Bilanz statt einen Bilanzgewinn im Vorjahr einen Jahresüberschuss ausweisen. (Wie es für 2021 auch noch problemlos möglich war). Jetzt irgendwie nicht mehr, und ich finde einfach nicht heraus wieso weshalb warum. 

SylvieCherie_2-1691072109120.png

 


Habt ihr eine Idee? 

 
 

Ich danke euch schon mal und wünsche euch verregnete Grüße von der Elbe.

 

Liebe Grüße

Sylvie 

 

SylvieCherie
Beginner
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Nachricht 2 von 4
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Oder ist das vergebene Lebensmüh, weil es rein technisch (durch unterschiedliche Basis der JA-Erstlellung) nicht abbildbar ist? 😕

 

@Datev? 

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sokru
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
331 Mal angesehen

Soweit ich weiß hängt des Ausweis eines Jahresüberschusses oder eins Bilanzgewinns davon ab, ob eine Ergebnisverwendung oder teilweise Ergebnisverwendung gebucht worden ist. 

 

Wenn beispielsweise im Vorjahr ein Teil des Jahresüberschusses einer GmbH oder UG in eine Rücklage eingestellt worden ist, so wird in der Bilanz ein Bilanzgewinn ausgewiesen.

 

Wenn keine Ergebnisverwendung gebucht wird, erfolgt der Ausweis des Jahresüberschusses. 

 

 

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Graf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
287 Mal angesehen

Hallo Sylvie,

 

der beschriebene Ausweis entsteht nicht aufgrund der unterschiedlichen Basis der JA-Erstellung.

 

@sokru hat Recht 🖕

 

Ich vermute auch, dass im Vorjahr Buchungen für die Ergebnisverwendung vorgenommen wurden (z. B. Einstellung in die Rücklagen, Vorabausschüttung im Geschäftsjahr).


Durch die Ergebnisverwendung wird in der Bilanz anstelle des Posten Jahresüberschuss dann der Bilanzgewinn ausgewiesen.


Gut zu kontrollieren ist das in der GuV. Hier wird dann am Ende die Überleitung vom Jahresüberschuss zum Bilanzgewinn dargestellt.

 

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie dazu  in den Buchungsregeln: Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften 

 

Mit freundlichen Grüßen aus dem ebenfalls verregneten Nürnberg

 


Sabine Graf
Service Jahresabschluss

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letzte Antwort am 07.08.2023 14:22:12 von Sabine_Graf
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