Hallo, ich möchte monatliche Stapel anlegen, die ich nicht festschreiben möchte, die auch beim Senden der UStVA nicht automatisch festgeschrieben werden. Ich möchte in diesen Stapeln Abgrenzungsbuchungen erfassen. In der Rechteverwaltung bin ich als ADMIN so berechtigt, dass ich auch ohne festschreiben senden kann. Das hat aber nicht funktioniert. Wie kann ich also bestimmte Stapel (in denen befinden sich keine umsatzsteuerrelevanten Buchungen) z.B. den Januar offen halten, wenn ich die UStVA für Februar versende. Der Januar Stapel soll nicht festgeschrieben werden. Wie kann ich Stapel offen halten ?
Stapel für Januar bis Dezember anlegen, dann wird er erst mit Dezember zur Festschreibung fällig.
Ansonsten ist aufgrund der GoBD die Festschreibung verpflichtend!
Hallo, da haben Sie recht, dass dies gesetzlich verpflichtend ist.
Wir hatten letztens mehrere Testläufe für die Einspielung von Kassendaten eines Getränkemarktes in nicht unerheblichem Umfang und was passiert: Die sind fehlerfrei und wurden festgeschrieben; leider nur technisch fehlerfrei und es folgte die Generalumkehr der ganzen Primanota.
Den Vorgang hatten wir zweimal, womit ich dazu überging, den Datensatz zu öffnen, einen Fehler einzubauen, damit der Stapel nicht festgeschrieben wird.
Das ist doch gelinde gesagt ein Witz und eine überflüssige Bevormundung, denn als Berufsträger und Administrator möchte ich nach wie vor bestimmen, was festgeschrieben wird oder nicht und wenn ich zehnmal gegen die GOBD verstoße ist das mein Bier.
Ich meinte das Thema wurde andernorts bereits heftig moniert und ich möchte die Gelegenheit hier nutzen, dies zu wiederholen.
Einen Stapel Januar bis Dezember anzulegen, war auch mein erster Gedanke.
Dann habe ich diese Buchungen aber alle in der BWA Dezember, also muss ich monatliche Vorläufe anlegen.
Das ist also leider nicht die Lösung.
Ich werde es das nächste Mal versuchen beim Senden der UStVA das Häkchen zu entfernen bei "FESTSCHREIBEN BIS" und dort nur den Monat auswählen, aber das Häkchen davor aktiv wegzuklicken.
Das müsste die Lösung sein.
Dies darf man auch nur als ADMIN wegen GoBD.
Hallo, einen Fehler bewusst einbauen, ist zwar nicht im Sinne, aber vielleicht auch eine Idee.
Buchungsstapel mit Abgrenzungsbuchungen, die sich nur auf die BWA auswirken und sich im Dezember neutralisieren, sind ja nur Hilfsbuchungen.
@metzger schrieb:Das ist also leider nicht die Lösung.
Falsch, das ist nicht die Lösung die Sie suchen. Aber leider wird es für Ihr Problem dann nur folgende Lösung geben:
- Vor UstVA BU-Stapel sichern und löschen
- UStVA erstellen
- BU-Stapel wieder einspielen
Wenn es eine .csv im DATEV Format ist, können Sie in der Spalte "U" eine "0" eintragen, dann werden die Stapel beim einspielen nicht festgeschrieben.
@deusex schrieb:
Das ist doch gelinde gesagt ein Witz und eine überflüssige Bevormundung, denn als Berufsträger und Administrator möchte ich nach wie vor bestimmen, was festgeschrieben wird oder nicht und wenn ich zehnmal gegen die GOBD verstoße ist das mein Bier.
Da gebe ich Ihnen Recht, im DATEV Auftragswesen Online kann man auch eine Rechnung mehrere Jahre zurückdatieren, was theoretisch auch nicht in Ordnung ist. Hier war die Aussage der DATEV übrigens, dass die korrekte Verwendung des Auftragswesen Onlines einen Anwender vorsieht, der sich mit solchen gesetzlichen Bestimmungen auskennt und anhand seines Wissens eine Rechnung nicht mehrere Jahre zurückdatiert.
Und wenn Sie diese Buchungen als "Wiederkehrende Buchungen" erfassen, die Sie in dem jeweiligen Monat aktivieren? Das müsste doch die Lösung sein. Erfassen -> Wiederkehrende Buchungen -> Erfassen
Oder man öffnet einfach die Datei und entfernt einen (notwendigen) Eintrag, bspw. bei "Konto", schon hat man einen Fehler, der die Festschreibung verhindert.
Dauert nur ein paar Sekunden.
Liebe DATEV, ist diese Änderung für Administratoren wirklich Ihr Ernst ?
Ich warte hier immer noch eine Stellungnahme oder schauen bereits ein paar Leute in Nürnberg mit errötetem Gesicht mit dem Haupte Richtung Boden und trauen sich nicht dies wieder zu revidieren !?
Es ergeben sich tatsächlich enorme Probleme durch diese Verschlimmbesserung.
Leider ist es nicht die Lösung, den Stapel als wiederkehrende Buchung zu erstellen. Wenn dieser dann als Stapel verarbeitet wurde, wird er genauso festgeschrieben wie jeder andere Stapel auch. Selbst, wenn ich diesen als ASCII-Daten importieren erstelle, schreibt er den sogar sofort fest, wenn kein Fehler drin ist. Das Häkchen "Festschreibung aufheben" trotz ADMIN Berechtigung, funktioniert nicht mal. Ich möchte einfach jeden Monat Abgrenzungsbuchungen erfassen, die Auswirkungen auf die BWA haben, mehr nicht. Wenn ich also im Januar eine Abgrenzung buche, möchte ich die im April anpassen können. Das geht aber scheinbar nur, wenn ich bei der UStVa das eine Häkchen setze, nicht festschreiben. Unterjährig muss ich hier mehr Freiheiten haben, bin ich der Meinung !
Hallo,
es ist nicht möglich, bei einer Buchung einen notwendigen Eintrag, wie Konto leer zu lassen oder nach Buchung wieder zu löschen. Dann lässt sich die Buchung nicht speichern.
Datev muss erkennen, dass es Buchungsstapel gibt, die nicht mit Kasse, Bank o.ä. zu vergleichen sind.
EB-Werte oder OPOS-Werte sind ja auch spezielle Buchungsstapel.
Es muss schon dem Anwender überlassen werden, ob unterjährig ein Stapel festgeschrieben wird.
Nicht jeder Stapel ist unterjährig relevant für die Umsatzsteuer oder ZM o.ä.
@metzger :
Hallo, ich glaube, dass Sie das Problem noch nicht richtig erfasst haben, denn zuvor war die Aufhebung der Festschreibung mit entsprechendem "Haken setzen" möglich, sofern man administrative Rechte hatte.
Dies wurde jedoch geändert, sodass nunmehr alle Buchungen generell festgeschrieben werden, so lange diese "technisch" in Ordnung sind.
Und natürlich werden nur die Stapel festgeschrieben, die fehlerfrei sind und nicht fehlerhaft, daher auch der workaround mit dem bewussten Setzen eines Fehlers in den Datensatz.
Sie können da versuchen so lange sie wollen, es wird immer festgeschrieben. Allerdings kommt es in Fällen des Einspielens wohl noch drauf an, ob der Datenlieferer (Mandant) in seinem Vorsystem das FKZ (Festschreibungskennzeichen) gesetzt hat.
Wir können das leider erst Anfang Mai testen, da dort die April-Datensätze eingehen und wir den Mandanten darum baten, sich mit seinem SW-Service in Verbindung zu setzen, um das FKZ aufzuheben; dann müsste auch der Haken bei "Festschreibung aufheben" wieder Sinn machen.
Nichtsdestotrotz ist es nicht die Aufgabe der DATEV, derartige Beschränkungen einzuführen, um ggf. darauf hinzuweisen, dass im Vorsystem ja das FKZ aufgehoben werden kann.
Nein, das möchte ich alleine als Verantwortlicher im Sinne des StbG entscheiden müssen können !
edit: Ja mit den wiederkehrenden Buchungen haben Sie ein Problem, weil Sie eben vollständige Buchungssätze liefern müssen und hier "zwangsbeglückt" werden. Nochmals: DATEV nehmen Sie sich der Sache an.
Bin ich komplett bei Ihnen, GoBD hin oder her.
Wenn ich unter Bestand -> Daten senden -> RZ-Dienstleistungen Buchführung den Haken bei FESTSCHREIBEN BIS bewusst entferne, möchte ich dies auch so. Da kann sich DATEV nicht einfach drüber hinwegsetzen. Wenn doch, dann macht das Häkchen ja/nein keinen Sinn.
Ich habe anbei eine Datei angehängt und die Stelle markiert.
Es würde mir ausreichen, dass DATEV mir sicher beantwortet, ob das Kästchen ohne Haken sicherstellt, dass nicht festgeschrieben wird. Mehr möchte ich gar nicht.
... habe nicht alles gelesen, aber das Stichwort "Januar bis Dezember" und "Dezember-BWA" aufgeschnappt
... technisch wäre es möglich, einen (=1) "Januar bis Dezember"-Stapel zu buchen und dann diesen "Jahresstapel" am Ende des Jahres in 12 Monatsstapel aufzuteilen, per Script.
Dann wären zu diesem Zeitpunkt alle 12 Stapel nicht festgeschrieben und man hätte monatliche BWAs zur Verfügung
... habe ich bisher zwar noch nicht gebraucht, wäre aber (technisch) möglich
... ob man das will oder ob man das darf, ist eine andere Frage
Leider nicht wirklich die Lösung, denn wenn ich einen Stapel 01.01.-31.12. anlege, wird der gesamte Stapel in der BWA Dezember berücksichtigt, das Beleg oder Buchungsdatum ist dann völlig egal.
Ich möchte 12 Stapel anlegen mit Abgrenzungsbuchungen, um die BWA genauer zu gestalten. Der Klassiker ist der Bereich der Versicherungen. Wir erhalten im Januar die Rechnung für unsere Maschinen als Jahresrechnung. Soweit kein Problem. Den Betrag grenze ich dann ab mit jeweils 1/12 für jeden Monat. Dann erhalten wir im Mai eine Korrekturrechnung wiederum für den Zeitraum Januar bis Dezember. Nun möchte ich meine Abgrenzungsbuchung aus Januar öffnen und korrigieren, bzw. ergänzen. Ist der Stapel festgeschrieben, komm ich da nicht mehr dran. Ich möchte aber im Mai nicht einen neuen Januarstapel anlegen.
Wieso ich also unterjährig diese Stapel zwingend festschreiben muss, leuchtet mir nicht ein. Das hat mit GoBD nix zu tun. Im Dezember lösen sich sowieso alle Buchungen auf. Das ist ja der Sinn der monatlichen Abgrenzungen.
Ich spreche nicht von den Abgrenzungen, die im Rahmen des Jahreswechsels zu buchen sind. Es geht um unterjährige monatliche Abgrenzungen.
Und nochmal, ich tangiere mit meinen Buchungen keine Umsatzsteuermeldungen oder ZMs
Es gibt im übrigen die Möglichkeit, innerhalb der BWAs auch Soll-Ist-Vergleiche mit Planzahlen zu gestalten. Da wird auch nix festgeschrieben. Unterjährige Abgrenzungsbuchungen sind für mich eine Ergebnisgestaltung.
ich würden hier die Einstellung in der Rechteverwaltung für Festschreibung anpassen
Rechteverwaltung öffnen und nach Festschreibung suchen.
Dann "USTVA ohne Festschreibung zulassen" für einzelne Mitarbeiter oder für alle via Gruppenrechte hinterlegen.
Dies ist ein Tipp für die selbstentscheidenden STB. Keine Haftung für GOBD-Anforderungen.
Ich bin Admin mit allen Rechten, inkl. dem Recht Stapel nicht festschreiben zu müssen. Aber es funktioniert nicht. Datev hat sich bereits auf meinen Rechner geschaltet. Ich habe alle Rechte. Aber was nützt das, wenn diese Klicks bei der UStVA einfach nicht berücksichtigt werden. Komisch, dass sich niemand von Datev hier äußert. Wir werden ja wohl nicht der einzige selbstbuchende Mandant sein, der hier nicht weiterkommt.
Muss lt. Datev funktionieren
Rechte in der Rechteverwaltung für Übermittlung der UStVA und Import ohne ... - DATEV Hilfe-Center
ich habe Rechnungswesen 10.39 installiert. Es funktioniert trotzdem nicht.
Verstehe auch nicht, warum es bei Mittelstand Faktura abgeklemmt sein soll. Ich werde es noch einmal nächsten Monat probieren, wenn ich die UStVA für März erstelle. Wenn ich dann aktiv das Häkchen entferne und die Stapel Januar bis März mit den Abgrenzungen werden wieder festgeschrieben, dann werde ich Datev kontaktieren.
Irgendwann nervt es dann.
Schreiben Sie doch gleich einen Servicekontakt.
Die 9,00 € sind so manches Mal gut investiert.
So müssen Sie dann nicht weiter wertvolle Arbeitszeit damit verschwenden, im Trüben zu fischen.
das hatte ich ja bereits gemacht, siehe mein chat weiter oben. Datev hat sich dabei auf meinen Rechner geschaltet. wie gesagt, ich probiere es nächstes Mal. Danke für den regen Austausch. Die community ist ein echt guter Treffpunkt.
Als Admin erwarte ich, daß ein fehlerhafter Import storniert werden kann.
Welche Kriterien?
Solange nach dem Import des Stapels noch keine Auswertungen ausgegeben wurden bzw. Daten per DFÜ versendet wurden, gibt es keinen einzigen Grund, weshalb dieser importierte Stapel nicht wieder entsorgt werden darf. (Undo- Funktion)
Dann benötige ich als Admin die Fähigkeit, jeden Stapel zu löschen!
Beispiel:
Mandant verkauft sein Unternehmen unterjährig und die Buchhaltung hatte leider bereits einen Beleg mit zu hohem Datum gebucht und festgeschrieben.
Damit ist die notwendige Änderung des Ende WiJa nicht mehr möglich.
GODB hin- oder her... Die Jahresübernahme MUSS zu diesem Datum erfolgen, da Schlußbilanz!
Lieber lösche ich einen einzelnen Stapel, als daß ich das komplette Wirtschaftsjahr lösche und neu anlege.
Als ADMIN weiß ich was ich tue und werde das auch dokumentieren und als ADMIN bin ich derjenige, der derartige Aktionen versucht zu vermeiden.
Genauso muß ich als ADMIN auch einen von der Buchhaltung versehentlich beim verkehrten Mandanten eingespielten Vorlauf entsorgen können.
Da der Mandant in UO die Kontenblätter sieht, verlangt die DSGVO daß selbst gesendete Daten schnellstmöglich korrigiert werden (anschließendes "Komplettsenden")
Natürlich kann ich den Mandanten aus der Datensicherung zurück holen, aber diese Schweinerei löscht jegliche Spuren des Missgeschicks und ich möchte zumindest im Aktivitätsprotokoll nachvollziehen können, was passierte und wann das behoben wurde.
Nebenbei: Das Rücksichern selektierter Bestände ist schon immer eine technische Zumutung!
Ja, genau so ist es designt:
@martinkolberg:Danke für die klaren Worte. Bin da voll bei Ihnen.
Die Verantwortung für die ordnungsmäßige Buchführung obliegt mir und nicht meinem Systempartner.
Unterstützung ja, Reglementierung auch, aber Beschränkung ohne Grund, nein danke.
Am Ende stehe ich dem Prüfer gegenüber.
Also liebe DATEV, nehmt das automatisierte zwangsweise Festschreiben zurück und lasst uns die Wahl, ob ich das möchte oder nicht.
... bei "Rechnungswesen Compact" können sogar bloß maximal 2 Buchungsstapel offen (nicht festgeschrieben) gehalten werden, ganz unabhängig von der UStVA.
Über diese Einschränkung wurde von Mandantenseite schon des Öfteren geklagt.
Falsche Kontierungen müssen dann nachträglich sowieso wieder händisch korrigiert werden
Das ist eine 'künstliche' (rein technische) Einschränkung und hat aus meiner Sicht nur damit zu tun, dass die "Rechnungswesen Compact"-Version viel 'günstiger' ist als die Standardversion von "Rechnungswesen"
... nach dem Motto: Wer ein soooo günstiges Programm nutzen will, muss eben ein paar Kröten schlucken 😉
Nachtrag:
... hier mal ein Beispiel, wie hinderlich das sein kann:
Wenn bereits zwei Buchungsstapel aus einem Fremdsystem importiert wurden, die nicht festgeschrieben sind, weil sie z.B. noch fehlerhafte Buchungen enthalten, ist kein weiterer Import und auch kein neues Anlegen von Buchungsstapeln mehr möglich, solange nicht mindestens 1 Buchungsstapel entweder festgeschrieben oder gelöscht wird.
edit: Die UStVAs können ja längst erledigt sein, z.B. direkt aus dem Fremdsystem heraus.
Dann wird es zum Geduldsspiel oder zur 'Beschäftigungstherapie', alle Monatsstapel aus dem Fremdsystem in "REWE Compact" zu importieren und korrekte edit: und vollständige Buchungsstapel an die Kanzlei weiterzugeben, da man ja Buchungssätze, die noch Fehler enthalten, nicht exportieren kann (auch so ein Ärgernis)
Alternativen:
Moin Moin
Ich habe nicht alles gelesen - deshalb: Entschuldigung, wenn ich bereits geklärtes wiederhole oder auch sonst langweile!
Da Datev sich darauf festlegte, in Importdateien (Typ csv - also auch txt ) entweder eine Spalte "Festschreibung" zu interpretieren oder einfach - wenn es keine Mecker gibt, grundsätzlich festzuschreiben - ist die Festschreibung im Grunde zu einer Farce verkommen.
Im Datev-Format gibt es die Spalte Festschreibung. Diese in Excel einfach auf Null gesetzt, alles ist änderbar,
Sonst halt Import als ASCII-Datei (i.d.R. also als csv oder txt) packt man einfach eine Spalte "Festschreibung" dazu, setzt sie auf Null und im Import-Assistenten wird diese Festschreibungsspalte halt mit definiert.
Hat das mit der GoBD zu tun? Auf den ersten Blick nicht.
Auf den 2. Blick (doch da kann Datev nichts für): Das geht schon! Es muss nur nachvollziehbar sein, was mit den Buchungsstapel(n) passiert. In beide Richtungen, als vom Orginalstapel zum endgültigen Stapel und umgekehrt vom endgültigen Stapel müssen die Buchungen im Originalstapel nachvollziehbar sein.
Bedeutet: Originalstapel aufbewahren! Umformungen dokumentieren (oder dem Prüfer die Aufgabe der Nachvollziehbarkeit überantworten. Ob dies gut ist, ist eine andere Frage).
Bedeutet auch: Die Datev-Lösung ist bestenfalls ein Feigenblatt. Hab ich schon vor Jahren geschrieben 😉
Der wesentlich Punkt ist nicht die Unveränderbarkeit einer Buchung, sondern die Nachvollziehbarkeit in beide Richtungen.
Insofern: Die Datev-Festschreibung beim Import ist im Grunde ein Witz. Vermutlich alle Nutzer wissen nicht erst seit gestern, wie dies umgangen werden kann. Sprich: kann man sich auch schenken, auch aus juristischer Sicht. Dazu ist alles zu offensichtlich.
Muss auch nicht sein, da es auf die Nachvollziehbarkeit ankommt. Wenn die Buchungen zwischen Urspungsdatei und dem fertigen Datev-Buchungsstapel (dann auch gern wirklich festschreibbar) umkehrbar eindeutig sind, dann ist alles auch nach der GoBD gut.
Sprich: Festschreibung beim Datenimport ist nicht notwendig, es kann natürlich ein zusätzliches Feature sein, wenn denn alles bereits stimmt.
Ich denke, das weiß die Datev auch selber. Aber man hatte sich entschieden und deshalb, egal wie bekloppt es ist, die Festschreibung wird durchgezogen.. Wenn diese Interpretation des Verhaltens falsch ist: Ich freue mich auf die Richtigstellung.
QJ