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Bauunternehmen müssen Erdbeben einkalkulieren

Verband Privater Bauherren warnt vor Baumängeln in Deutschlands Risikogebieten

DBU/Berlin – Schwere Erdbeben in Italien mit verheerenden Schäden und Todesopfern haben in den vergangenen Jahren bereits mehrmals weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Erdbeben in Deutschland nicht. Dabei bebt auch zwischen Alpen und Nordsee der Boden, allerdings fallen die Schäden meist viel geringer aus als in der Mittelmeer-Region. „Trotzdem muss in einigen Gegenden Deutschlands erdbebensicher gebaut werden“, sagt Stefan Hubenschmid, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Konstanz.

Der Bodensee gehört zu den gefährdeten Regionen in Deutschland. „Wir, auf der Nordseite des Sees, gehören zur Erbebenzone 2. Aber nur wenige Kilometer nördlich von uns beginnt bereits die Erbebenzone 3. Das ist die höchste Stufe in Deutschland“, erläutert der Sachverständige. „Dort muss entsprechend anders geplant und konstruiert werden.“ Das ist vielen Bauherren gar nicht bewusst. Auch manche Baufirmen, zumal, wenn sie nicht aus der betroffenen Region stammen, beherrschen das erdbebensichere Bauen nicht, ihre Mitarbeiter sind nicht geschult. Entsprechende Baumängel sind die Folge. Wird die Baustelle nicht sorgfältig kontrolliert, fallen diese Mängel nicht gleich auf, sondern erst, wenn beim nächsten Beben Risse und Schäden sichtbar werden.

Im Südwesten ist das Risko für Erdbeben besonders groß
In Deutschland gibt es vier Erdbebenregionen – unterteilt von 0 bis 3. Festgelegt wurden die Erbebenzonen anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen. Daraus entstand die erst kürzlich aktualisierte Erdbebenzonenkarte, die beim Deutschen Geoforschungszentrum in Potsdam hinterlegt ist. Erdbebengebiete der Zonen 2 und 3 sind die Kölner Bucht, die Schwäbische Alb und der Südwesten Baden-Württembergs zwischen Freiburg und Basel. Zur Erbebenzone 1, mit weniger heftigen Erdbeben, gehören das Voralpenland, der Streifen von Chemnitz-Plauen bis nach Halle-Leipzig sowie der gesamte Rheingraben. In den betroffenen Bereichen müssen Gebäude entsprechend erdbebensicher geplant, konstruiert und gebaut werden – anders als im übrigen Land. Für das erdbebensichere Bauen erklärt das Landesbaurecht in den betroffenen Ländern technische Regelwerke für verbindlich, aus denen sich die entsprechenden Vorgaben ergeben.

Auch in Deutschland müssen Bauwerke erdbebensicher sein
„Natürlich sind die erdbebensicheren Konstruktionen bei uns nicht so aufwendig wie in den Erdbebengebieten Japans, aber auch hier müssen Bauwerke Verformungen und Erdstöße aufnehmen und ausgleichen können“, erläutert Stefan Hubenschmid. „Grundbedingung für ein günstiges Schwingungsverhalten ist die Regelmäßigkeit des Bauwerkes. Das Bauwerk sollte sowohl im Grundriss als auch im Aufriss regelmäßig sein.“ Die Experten erreichen das, indem sie zum Beispiel kompakte Grundrissformen wählen, tragende Wände übereinander anordnen und ausreichende aussteifende Bauteile ohne Unterbrechung von der Gründung bis zur obersten Decke durchziehen. Auch alle Stützen und Wände eines Geschosses müssen durch steife und tragfähige Deckenkonstruktionen in horizontaler Richtung gekoppelt sein. Ecken und Nischen, die eine kompakte Bauform auflockern und deshalb bei Bauherren beliebt sind, müssen beim erdbebensicheren Bauen auf ein Minimum beschränkt werden. Warum kann dennoch einiges schief gehen beim Planen in Erdbebengebieten? „Ein Klassiker ist die Wahl des falschen Statikers“, erklärt Stefan Hubenschmid. „Das passiert schnell: Jemand beauftragt einen befreundeten Statiker aus einem anderen Bundesland und dieser kennt die Problematik nicht. Oder alles wird zwar richtig geplant, aber dann nehmen die Maurer die falschen Steine.“ Auch das kann passieren, etwa wenn die richtigen Materialien kurzfristig nicht lieferbar sind und die Firma ohne Rücksprache andere nimmt. Damit das alles nicht passiert, rät Hubenschmid: „Bauherren sollten heimische Planer und Firmen beauftragen, die die Erdbebenproblematik vor Ort kennen. Und sie sollten sowohl die Planung als auch die laufende Baustelle regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl begutachten lassen.“

Neues Bauvertragsrecht kommt Bauherren entgegen
Das im Jahr 2018 erneuerte Bauvertragsrecht hilft dabei: Wer sich ohne eigenen Architekten seinen Neubau von einem Schlüsselfertigbauunternehmer herstellen lässt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf die rechtzeitige Herausgabe der statischen Planungsunterlagen. „Nur so werden Probleme rechtzeitig erkannt und Mängel verhindert,“ so Hubenschmid.


Über den VPR
Der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) vetritt die Interessen der privaten Bauherren gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Industrie. Er ist der älteste Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens.

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Erschienen in Ausgabe: Seite 7| Oktober 2019

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