Teure Parkfallen Was für Falschparker rechtlich gilt

Wer sein Auto im Halteverbot abstellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch manchmal trifft es auch denjenigen, der ordnungsgemäß parkt, wenn er sein Auto zu lange an einem Ort stehen lässt. Das Verkehrsrecht hat viele Tücken parat, gleichzeitig kursieren viele Irrtümer in Bezug auf die rechtliche Situation beim Parken.

Falschparken kann schnell teuer werden. Autofahrer sollten sich nicht auf Stammtischweisheiten verlassen, denn es gibt klare rechtliche Regeln. - © Foto: Dan Race/Fotolia

Vielen Autofahrern ist diese Situation nicht unbekannt: Sie stellen ihr Auto ordnungsgemäß in einer Straße ab, lassen es dort mehrere Stunden und manchmal auch Tage stehen und dann ist das Fahrzeug plötzlich weg. Abgeschleppt, weil aus irgendeinem Grund  eine nachträgliche mobile Beschilderung angeordnet wurde und hier nun ein Halteverbot gilt.

Kniffelige Fälle für Autofahrer

"Es kommt weit öfter vor, als man glaubt, und ist man davon betroffen, ist der Ärger groß", sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Jurist Michael Winter. In solchen Fällen werde es kniffelig. In der Rechtsprechung ist nach Angaben des Rechtsanwalts anerkannt, dass ein Autofahrer, der sein Fahrzeug ordnungsgemäß parkt, sich nicht darauf verlassen darf, dass das Parken an dieser Stelle auch noch drei Tage später erlaubt ist.

Werde also nachträglich – zum Beispiel wegen einer Baustelle – ein Halteverbot angeordnet, müsse der Autofahrer die Abschleppkosten tragen, selbst wenn er von dem späteren Halteverbot anfangs nichts wusste. Bei einem sogenannten mobilen Parkverbot gehe es jedoch nicht nur um Abschlepp- und Unterbringungskosten. "Möglich sind zusätzlich noch Bußgelder bis zu 35 Euro", erläutert Winter.

Straßenverkehrsbehörden dürfen Halteverbote jedoch nicht willkürlich anordnen. Juristisch betrachtet ist ein Park- oder Halteverbotsschild eine sogenannte Allgemeinverfügung, und die wird mit ihrer Bekanntgabe wirksam. Die Bekanntgabe ist in dem Aufstellen des Verbotsschilds selbst zu sehen. Behörden müssen jedoch eine bestimmte Vorlaufzeit beachten und das Schild bereits einige Werktage zuvor aufgestellt und das Halteverbot angekündigt haben, bevor es wirksam wird.

Halteverbot muss gut erkennbar sein

Allerdings seien sich die Gerichte über die Dauer der Vorlaufzeit uneins, sagt der Jurist. Die Spanne betrage zwischen zwei und vier Tagen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg habe beispielsweise eine dreitägige Frist nur dann als zulässig erachtet, wenn zwischen den drei Werktagen mindestens ein Sonn- oder Feiertag liege, weil man gerade in Großstädten oftmals Autos nur am Wochenende nutze.

Auch forderten die Gerichte zugunsten der Autofahrer, dass bei einem mobilen Halteverbot dies für den Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar ist. "Ergeben sich für den Autofahrer Zweifel, welcher Straßenabschnitt vom Parkverbot umfasst wird, kann die Übernahme von Abschleppkosten und ein Bußgeld entfallen", sagt Winter.

In einem solchen Fall hatte das OVG Köln zu entscheiden. Die Behörde hatte aufgrund einer Baustelle ein mobiles Parkverbot installiert, die Fahrbahn war jedoch am Straßenrand mit Zickzacklinien gekennzeichnet, die der mobilen Beschilderung widersprachen. Ein Autofahrer nahm irrtümlich an, das Halteverbot bestehe nur innerhalb der Zickzacklinien und stellte seinen Pkw in den Parkverbotsbereich. Aufgrund der unklaren Anordnung hatte er weder die Abschleppkosten noch ein Bußgeld zu zahlen.

Vorsicht verbreitete Irrtümer

Bei den Themen rund um Halte- und Parkverbote kursieren aber auch viele weitverbreitete Stammtisch-Weisheiten: "Gegen ein Abschleppen kann man sich nicht dadurch schützen, dass man seine Handynummer auf einem Zettel in der Frontscheibe anbringt", sagt der Anwalt.

Auch kreative Ausreden wie "Schildbürger haben das mobile Parkverbotsschild umgesetzt" scheiterten meist an der Beweisbarkeit. Eine Straßenverkehrsbehörde müsse eine Überwachung mobiler Parkverbotsschilder nur dann vornehmen, wenn konkrete Hinweise vorlägen, dass es in der Vergangenheit bereits zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei.

Wer bei längerer Dauer sichergehen will, sollte sein Fahrzeug deshalb sicherheitshalber auf ein Parkterrain oder in ein Parkhaus und nicht am Straßenrand abstellen, selbst wenn dies Kosten verursacht. dhz/dapd