23-jährige Patientin starb: Geldstrafe für Turnusarzt

WIEN: PROZESS UM TOTE SPITALS-PATIENTIN
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Ein früherer Turnusarzt des Krankenhauses Göttlicher Heiland muss wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin 6300 Euro zahlen. Der Operateur wurde freigesprochen.

Wien. Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung für den damaligen Turnusarzt J. (39), verbunden mit 6300 Euro Geldstrafe; Freispruch für den Operateur, den Orthopäden T. (49). So endete Dienstagnachmittag in Wien der Prozess um das Sterben der 23-jährigen Patientin Kirstin R. Die junge Frau war nach einer Operation an den Füßen infolge einer Schmerzmittel-Überdosis gestorben.
Die Eltern der Verstorbenen hatten sich dem Strafverfahren angeschlossen. Ihnen wurden 45.000 Euro zugesprochen.

Aber nicht nur die beiden Ärzte - auch das in Wien-Hernals liegende Krankenhaus Göttlicher Heiland war als Verband, wie berichtet, quasi auf der Anklagebank gesessen. Eine Pflichtverletzung durch Unterlassung wesentlicher technischer, organisatorischer oder personeller Maßnahmen konnte dem Haus jedoch nicht nachgewiesen werden. Richterin Andrea Philipp sprach in ihrer Urteilsbegründung von einem damals (Kirstin R. war am 28. November 2008 operiert worden) zwar „verbesserungswürdigen" aber nicht grundsätzlich falschen Organisationsmodell. Es wäre die Pflicht des Turnusarztes gewesen, sich mit Fragen zur Schmerztherapie an den anwesenden Facharzt zu wenden. Daher wurde von der Verhängung einer Geldbuße über die Krankenhausgesellschaft abgesehen. Das Urteil ist insgesamt nicht rechtskräftig.

Ein tödlicher Schmerzmittel-Mix

Die junge Frau hatte sich nach Abschluss ihres Wirtschaftsstudiums der Operation unterzogen. Infolge der Verabreichung mehrerer Schmerzmittel kam es nach dem Eingriff zu einer Hemmung der Atmung, die einen „frischen Herzinfarkt" mit anschließendem Herz- Kreislaufversagen auslöste, wie nun die Gutachter erklärten.

Gleich vier Sachverständige waren vom Gericht beauftragt worden. Sie hatten den Grundstein für die Verurteilung des Turnusarztes gelegt: Die Gabe mehrerer Schmerzmittel habe eine „additive" Wirkung entfaltet.
Die Sachverständige für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Sylvia Fitzal, stellte „Mängel im Wissen um eine postoperative Schmerztherapie" fest. „Insgesamt ist in meinen Augen ein relativ dürftiges Wissen der Ärzte, insbesondere des Turnusarztes, in Bezug auf Schmerztherapie gegeben gewesen."

Der pharmakologische Gutachter Gerald Zernig erklärte, die von ihm gemessene Konzentration des Wirkstoffes Piritramid, enthalten im Schmerzmittel Dipidolor, sei „eindeutig im tödlichen Bereich" gelegen. Zu dem Mix an Medikamenten, den Kirstin R. bekommen hatte, hieß es im Strafantrag: „Insgesamt ergibt sich daher, dass Kirstin R. in der Zeit zwischen 12.25 Uhr bis 23 Uhr zwei verschiedene Opioide (Dipidolor und Tramal) und eine Vielzahl schmerzstillender Medikamente (unter anderem Benzodiazepine) verabreicht wurden."

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