Disziplinarrecht

Rekruten droht man nicht mit dem Niederschießen

Auch Grundwehrdienern – hier bei einer Angelobung – ist mit Achtung zu begegnen.
Auch Grundwehrdienern – hier bei einer Angelobung – ist mit Achtung zu begegnen. APA/Florian Wieser
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Ein Unteroffizier wollte einen Grundwehrdiener daran hindern, ihm zu nahe zu kommen. Auf nicht zu tolerierende Weise.

Es war einer der tragischsten Zwischenfälle beim Bundesheer der vergangenen Jahre: Ein Unteroffizier hatte am Dreikönigstag 2023 in der Flugfeldkaserne Wiener Neustadt in Notwehr einen 20-jährigen Wachsoldaten erschossen. Dieser Vorfall spielte auch in einer Szene in der Grazer Gablenz-Kaserne eine Rolle, die einem Unteroffizier eine Disziplinarstrafe eingetragen hat.

Er solle, so sprach der Vizeleutnant zu einem Grundwehrdiener, ihm nicht zu nahe kommen und an den Vorfall in Wiener Neustadt denken. Wie nun das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, hat der Vizeleutnant seine Pflicht verletzt, als Vorgesetzter seinen Mitarbeitern mit Achtung zu begegnen und Verhaltensweisen zu unterlassen, die deren menschliche Würde verletzen oder dies bezwecken oder sonst diskriminierend sind.

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