EuGH bestätigt „Monopol“ für Notare

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Ihnen bestimmte Beglaubigungen vorzubehalten entspricht EU-Recht.

Wien. Die österreichische Regelung, dass die Beglaubigung von Unterschriften bei Grundstücksübertragungen Notaren vorbehalten ist, verstößt nicht gegen europäisches Recht, entschied der EuGH. Zwar wird dadurch der freie Dienstleistungsverkehr anderer Rechtsberufe eingeschränkt, im Interesse der Rechtssicherheit bei Grundstückstransaktionen sei das aber zulässig (C-342/15).

Es ging um eine Österreicherin, die ihren Hälfteanteil an einer österreichischen Liegenschaft verkaufen wollte. Sie unterfertigte in Tschechien ein Grundbuchsgesuch und ließ die Unterschrift dort von einem Rechtsanwalt beglaubigen. Dem tschechischen Recht entspricht das, Österreich verlangt jedoch eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung. Der OGH hatte Zweifel, ob das dem Unionsrecht entspricht, und wandte sich an den EuGH – der die österreichische Regelung nun bestätigte. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2017)


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