Österreich: Waffengesetz „sehr locker“

Gewehre können ohne jede Ausbildung oder Prüfung ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Gewehre können ohne jede Ausbildung oder Prüfung ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.APA/BARBARA GINDL
  • Drucken

Ein Waffenhändler kritisiert den leichten Zugang zu Waffen, die „ohne Ausbildung oder Prüfung“ erworben werden. Auch weil Psychotests unbegrenzt wiederholt werden.

Wien. In Österreich gibt es über eine Million registrierter Schusswaffen. Der Zugang zu ihnen ist teilweise sehr locker. Langwaffen (also Gewehre) können ohne jede Ausbildung oder Prüfung ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. Für Faustfeuerwaffen ist ein Waffenbesitzkarte erforderlich. Das hierfür erforderliche psychologische Gutachten kann unbegrenzt oft wiederholt werden, sollten die Testpersonen durchfallen.

Den zu leichten Zugang kritisierte Markus Schwaiger, Eigentümer der Wiener Waffenhandelsfirma Euroguns und Betreiber einer behördlich bewilligten Schießanlage, im Gespräch mit Journalisten am Donnerstag. In den vergangenen zwei Jahren gab es einen Waffenboom, 2017 stieg die Zahl der legalen Schusswaffen erstmals über eine Million. Mit Juli 2017 waren 1.038.816 Pistolen, Revolver, Büchsen und Flinten im Zentralen Waffenregister (ZWR) registriert. Diese verteilten sich laut Innenministerium auf 305.029 Besitzer, auch hier wurde im Vorjahr erstmals die 300.000er-Grenze überschritten.

Laut Schwaiger reichen die Schätzungen, wie viele Schusswaffen in Österreich illegal besessen werden, bis zu zwei Millionen. „Österreich ist der Shootingstar bei illegalen Schusswaffen.“

Keine Abgabe ohne Strafe

Schwaiger kritisierte, dass es hierzulande keine Möglichkeit gibt, illegale Schusswaffen abzugeben, ohne bestraft zu werden. „Es fehlt der Wille, illegalen Waffen den Garaus zu machen“, meinte Schwaiger. Er wies darauf hin, dass „zwei Drittel aller schusswaffenbezogenen Straftaten mit illegalen Schusswaffen begangen werden“.

Sieht man sich die Statistik des Innenministeriums an, wurden 2017 in Österreich 1084 Straftaten mit Schusswaffenverwendung begangen. 353 der dabei abgefeuerten Waffen waren legal, 731 illegal. Deutlicher wird der Vergleich bei Morden. Insgesamt 170 Morde wurden in den vergangenen zehn Jahren mit Schusswaffen verübt. 31 Prozent der Gewehre, Pistolen, Revolver und Co. (in Summe 52) waren legal. Insgesamt 118 Morde wurden mit illegalen Schusswaffen begangen.

Gerade der leichte Zugang zu den Gewehren verursacht Schwaiger „Bauchschmerzen“. Hierfür muss man lediglich 18 Jahre alt, EWR-Bürger sein, und es darf kein Waffenverbot bestehen. Wer sich für den Kauf einer dieser Waffen, also z. B. eines Schrotgewehrs oder einer Jagdwaffe, entscheidet, kann diese nach einer „Abkühlphase“ mitnehmen, er muss also drei Tage warten. Strenger geregelt ist der Erwerb von Faustfeuerwaffen wie Pistolen oder Revolvern, Repetierflinten oder halbautomatischen Schusswaffen. Dafür benötigt man eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass, mit 1. Juli gab es davon österreichweit 197.152, hinzu kamen 74.813 Waffenpässe. Seit Ende der 1990er-Jahre wird dafür ein psychologisches Gutachten verlangt – aber eben mit der Option, den Test unbegrenzt zu wiederholen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.