Kokain abgezweigt: Vier Jahre Haft für Ex-Beamten

Symbolbild: Kokain
Symbolbild: Kokain(c) APA (Helmut Fohringer)
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Als ranghoher Justizbeamter hat der Mann über vier Kilo Kokain abgezweigt. Er und zwei Mittäter wurden nun - nicht rechtskräftig - verurteilt.

Weil er - mehrmals - zur Vernichtung bestimmtes Kokain aus der Verwahrstelle des Straflandesgerichts Wien abgezweigt hatte, wurde ein 52-jähriger Ex-Justizbeamter am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Suchtgifthandels zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Schwester (55), die ihn dazu überredet hatte, erhielt drei, ihr Bekannter (52), der die Drogen verkauft hatte, zweieinhalb Jahre.

Die Geschwister, die sich eingangs vollinhaltlich schuldig bekannt hatten, nahmen die Urteile des Schöffensenats - beide schluchzend - an. Der Drittangeklagte - er hatte erst im Lauf der Verhandlung die gesamte ihm vorgeworfene Suchtgiftmenge eingestanden - nahm Bedenkzeit, Oberstaatsanwältin Eva Habicher gab keine Erklärung ab. Somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Schwester spielsüchtig

Verteidiger Rudolf Mayer betonte, dass sein unbescholtener Mandant keinesfalls mit hoher krimineller Energie ausgestattet sei und sich auch nicht bereichert habe - er erhielt insgesamt 3000 Euro. Vielmehr habe er sich von seiner - kranken, depressiven und spielsüchtigen - Schwester erweichen lassen, in die jeweils zum Abtransport zur Entsorgung anstehenden Kartons zu greifen und Kokain beiseitezuschaffen. Das war relativ einfach, wie Habicher ausführte: In die gepackten Schachteln schaute niemand mehr. Insgesamt verschwanden so seit 2008 bis zur Festnahme des Trios im Dezember 2010 mehr als vier Kilo, die nun "wirklich verbrannt werden", wie Richterin Xenia Krapfenbauer nach der Urteilsverkündung anmerkte.

Der Ex-Beamte, seit 1983 bei der Justiz beschäftigt und seit 2009 stellvertretender Leiter der Verwahrstelle, räumte unumwunden ein, sich des Amtsmissbrauchs bewusst gewesen zu sein. Die Richterin verwies darauf, wie viel Mühe, Polizeiarbeit und Personalressourcen in die Aufklärung von Drogendelikten fließen, bis "endlich ein Paar Gramm" beschlagnahmt werden könnten, und wie "elend es ist, süchtig zu sein" - "Und dann kommen Sie und verteilen es wieder."

"Bedauerlich, wenn Justiz Drogen auf Markt wirft"

Bei einem Strafrahmen von ein bis 15 Jahren für Suchtgifthandel wurden das reumütige Geständnis und der bisherige Lebenswandel des Erstangeklagten mildernd gewertet, begründete die Richterin das Urteil des Schöffensenats. Erschwerend sei die mehrfache Tatbegehung, die übergroße Menge und das Zusammentreffen zweier Delikte (Amtsmissbrauch ist mit bis zu fünf Jahren bedroht). Auch aus generalpräventiven Gründen sei daher eine teilbedingte Nachsicht ausgeschlossen gewesen: "Es ist sehr bedauerlich, wenn gerade die Justiz Drogen wieder auf den Markt wirft."

Die Schwester, Invaliditätspensionistin und aufgrund von Spielsucht (Automaten) in schlechter finanzieller Situation, hatte den Drittangeklagten bei einem Rehabilitationsaufenthalt nach einem schweren Unfall kennengelernt. Ihr wurde mildernd angerechnet, dass sie von Beginn an kooperiert und den vollen Umfang der Tat eingestanden hatte.

(APA)

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