Die Pflicht zu leben, das Recht zu sterben

Pflicht leben Recht sterben
Pflicht leben Recht sterben(c) Www.BilderBox.com
  • Drucken

Das Ausbrechen aus der Logik des Lebens ist ein individueller Akt, der sich moralischen Geboten entzieht. Ein Streifzug durch die wechselvolle und sehr aktuelle Debatte rund um den Freitod.

Der freie Tod ist eine hochindividuelle Sache, mit der der Mensch mit sich allein ist, vor der die Sozietät zu schweigen hat.“ Dieser Satz von Jean Améry aus dem Buch „Hand an sich legen“ offenbart nicht allein die Einsamkeit dessen, der den Freitod gewählt hat, sondern reißt auch jene Spannung auf, in der sich die Diskussion um den Freitod bewegt: Sind die Psychologie und Psychiatrie im Recht, wenn sie den Suizidanten ins Pathologische einordnen und diese Tat als „Abschluss einer krankhaften seelischen Entwicklung“ klassifizieren, wie dies der österreichische Psychiater Erwin Ringel einmal formuliert hat, oder aber ist die freie Entscheidung zum Suizid eines jener Menschenrechte, für die nicht nur Améry plädiert hat?

Die Verwirrung beginnt mit der Terminologie: Freitod, Suizid, Selbsttötung, Selbstvernichtung und Selbstmord weisen in die Richtung, in der die Argumente aufeinander prallen. Während die Bezeichnung „Selbstmord“ unterstellt, dass derjenige, der sich das Leben nimmt, ein Verbrechen begeht, ist der Ausdruck „Freitod“ mit den Bedingungen einer freien Entscheidung verknüpft. Selbsttötung und Selbstvernichtung sind hingegen in der moralischen Beurteilung eher neutral.

Die Geschichte der Beurteilung des Selbstmordes ist eine lange und wechselvolle. In der Antike gab es sowohl die Verurteilung des Selbstmordes wie auch dessen Preisung. Erst mit dem Christentum und vornehmlich mit Augustinus wird das christliche Tötungsverbot auch auf die Selbsttötung ausgeweitet – eine Tradition, die bis in die Gegenwart gültig blieb, auch wenn dem Suizidanten das christliche Begräbnis nicht mehr verweigert wird.

Selbsttötung als Sünde prägt immer noch die Diskussion und stellt auch die Philosophie vor große Probleme. Albert Camus leitete seinen Essay über das Absurde so ein: „Es gibt nur ein ernsthaftes philosophisches Problem: den Selbstmord. Entscheiden, ob sich das Leben lohnt oder nicht, das heißt die Grundfrage der Philosophie beantworten. Alles andere, ob die Welt drei Dimensionen und der Geist neun oder zwölf Kategorien hat, kommt erst später.“ Ob sich das Leben lohne oder nicht, stellt auch vor die Frage nach dem Sinn des Lebens und geht in Konkurrenz zu empirischen Wissenschaften wie Psychologie, Psychiatrie oder Soziologie. Jean Améry, der nicht nur über den Freitod schrieb, sondern ihn auch vollzog – genauso wie Paul Celan oder Cesare Pavese, Peter Szondi, Otto Weininger oder Stefan Zweig –, meldet seine Zweifel an der Suizidologie an, von der er sagt, dass sie zwar mit ihren Aussagen Recht hätte, dass diese aber für den Suizidanten leer blieben.

Gewiss werden die eindeutigen Aussagen eines Erwin Ringel, der in seiner Theorie vom präsuizidalen Syndrom die Selbsttötung auf psychische Störungen wie etwa endogene Depressionen zurückführte, von der heutigen Psychiatrie relativiert. Einige Psychiater vertreten die Meinung, dass suizidgefährdete Menschen wohl extrem unglücklich seien, aber nicht notwendigerweise an einer psychischen Erkrankung leiden. Auch der von Freud entwickelte Gegensatz von Eros und Thanatos reicht nicht aus, um die Ursachen für die Selbsttötung zu klären, die letztlich auch abseits jeder Rationalität liegen können.

Die medizinische Forschung mit dem Ziel einer Prävention, Intervention und anschließender Therapie ist zweifellos wichtig. Sie vermag aber letztlich doch nicht in diese innerste und zugleich äußerste Tathandlung einzugreifen. Die Vielfalt der möglichen Motive, der Umstände des freiwilligen Ausgangs aus dem Leben entzieht sich im Letzten der empirischen Forschung. Auch der Rückgriff auf den Todestrieb hilft hier letztlich nicht weiter, zumal die Tabuisierung des Todes in unserer gegenwärtige Gesellschaft alle Erklärungen nur noch schwieriger macht.

Letztlich stehen einander die Betonung der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechtes und ein moralisch motiviertes Verbot gegenüber. Selbstaggression und Selbsttötung werden damit nicht allein als ein psychisches Geschehen interpretiert, sondern stellen sich auch der philosophischen Frage nach der Freiheit und ihren Grenzen. Gibt es ein Recht auf Selbstmord, wie dies von Philosophen wie David Hume, Michel Montaigne oder Arthur Schopenhauer eingefordert wird, oder ist die Verfügbarkeit über das eigene Leben begrenzt? Ist Selbsttötung nicht nur aus religiösen, sondern auch aus moralischen Gründen mit dem Verdikt des Verbotes zu belegen?

Am schärfsten hat Immanuel Kant den Selbstmord verurteilt, indem er auf die Pflichten gegen sich selbst verwies und infolge des Kategorischen Imperatives, den Menschen als Zweck zu achten und nicht als Mittel zu missbrauchen, das moralische Verbot des Selbstmordes ableitete. Kant hat dabei nicht selten mit sehr drastischen Begriffen operiert. So ließ er sich hinreißen, „den Selbstmörder“ als ein Vieh oder ein Aas zu beschimpfen, weil er sich selbst nicht als Person, sondern als Sache betrachtet.

Letztlich orientiert sich für Kant die Ächtung des Suizids an der Ausrichtung der Pflicht, sich dem moralischen Gesetz zu unterwerfen. Natürlich provoziert dies die Frage, ob der Mensch für die Moral da sei oder die Moral für den Menschen. Der Respekt vor der Pflicht allein wird kaum einen zum Suizid neigenden Menschen abhalten. Ähnlich verhält es sich auch mit der religiös motivierten Auffassung, dass das Leben ein Geschenk Gottes sei, das der Mensch nicht eigenmächtig von sich weisen dürfte, wogegen sich allerdings einwenden lässt, dass ein Geschenk in das Eigentum des Beschenkten übergeht und deshalb nicht mehr als eine Art Leihgabe betrachtet werden kann.

Einen weiteren Einwand gegen den Suizid enthält auch das „Anarchieargument“, vertreten von Dostojewskij und Wittgenstein, dass nämlich, wenn der Suizid erlaubt sei, schließlich alles erlaubt wäre und sämtliche Schranken moralischer Art damit fielen.

Aber auch das Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie ist Einwänden ausgesetzt. Wohl können Freiheitsbeschränkungen einen Angriff auf die Selbstachtung des Menschen bedeuten, und es kann fragwürdig sein, das Leben als Höchstwert anzusehen. Hier gilt nach wie vor die Devise von Albert Camus: Was man einen Grund zu leben nennt, das ist zugleich ein ausgezeichneter Grund, um zu sterben. Selbsterhaltung und Selbstvernichtung spiegeln hier einander, und es lässt sich im Zweifelsfall ebenso für die Freiheit plädieren wie für das Leben.

Was hier allzu theoretisch scheint, ist inzwischen auch in den Bewegungen wie etwa den „Right to die“-Organisationen und den Gesellschaften für Humanes Sterben ins allgemeine Bewusstsein gedrungen. Suizidhandlungen müssen differenziert betrachtet und nach ihren Umständen und Folgen beurteilt werden. Zwischen einem jungen Menschen, der sich im ersten Liebeskummer das Leben nehmen will, und einem alten und todkranken, der sein Leiden nicht mehr ertragen kann, bestehen gewaltige Unterschiede. Weder allgemeine Verurteilungen und Verbote noch Überlassung an die oft als Willkür verstandene Freiheit sind hilfreich. Das Ausbrechen aus der Logik des Lebens ist ein individueller Akt, der sich jedweden moralischen Geboten entzieht. Dies bedeutet nicht eine Geringschätzung der Bemühungen um Selbsttötungsprävention und Kriseninterventionszentren. Doch die Verhinderung des Suizid stößt ebenso auf Grenzen wie dessen Erleichterung, wie sie sich vor allem bei unheilbaren Krankheiten und ausweglosen Situationen inzwischen auch als ärztlich assistierter Suizid etabliert hat.

Ein striktes moralisches Suizidverbot lässt sich ebenso wenig überzeugend begründen wie die Rechtfertigung der Erlaubtheit im Sinne eines strikten Prinzips. Der Konflikt zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Pflicht, vor einer unüberlegten Selbstschädigung zu schützen, stellt ein Dilemma dar, für das es keine allgemeinen Antworten geben kann. Denn auch der Gedanke zur Möglichkeit eines Freitodes kann Menschen vom Vollzug abhalten; der Gedanke, während einer Lebenskrise einen Schlussstrich ziehen zu können, kann helfen, diese Lebenskrise zu überwinden.

Jean Améry hat nicht nur gefordert, dass nur jener hier mitreden sollte, der selbst in die Finsternis eingetreten ist, sondern auch Respekt gegenüber dem Suizidanten verlangt: „Es steht nicht gut um den Suizidär, stand nicht zum Besten für den Suizidanten. Wir sollten ihnen Respekt vor ihrem Tun und Lassen, sollten ihnen Anteilnahme nicht versagen, zumal ja wir selber keine glänzende Figur machen.“

Peter Kampits
Geboren 1942 in Wien. Professor für Philosophie an der Universität Wien. Altdekan der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft und u.a. Stellvertretender Vorsitzender der Bioethik-Kommission des Bundeskanzleramtes.

Kampits arbeitet vor allem über Gegenwarts- und Sprachphilosophie sowie über Grenzfragen der Ethik.

Zahlreiche Vorträge in europäischen, nord- und südamerikanischen Ländern; Gastprofessuren u.a. in Alaska, Istanbul, Kroatien und der Slowakei.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.05.2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.