Die Gelangens­bestätigung

Bei Warenlieferungen von Deutschland in die EU benötigt man eine Gelangensbestätigung, damit unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer rückerstattet werden kann. Unternehmer*innen weisen mit der Gelangensbestätigung nach, dass eine Ware aus Deutschland in einem anderen EU-Mitgliedstaat angekommen und somit von der Umsatzsteuer befreit ist.

Was ist eine Gelangens­bestätigung?

Eine Gelangensbestätigung ist der von der Empfänger*in unterschriebene Nachweis über eine Warenlieferung innerhalb der Europäischen Union. Man spricht in diesem Zusammenhang über eine innergemeinschaftliche Lieferung zwischen Unternehmen.

Die Gelangensbestätigung erlaubt den exportierenden Unternehmen die Warenrechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen. Sie ist der Nachweis darüber, dass die Ware bei der Empfänger*in angekommen ist.

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist in Deutschland im §17a Abs. 2 Nr 2 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung geregelt.

Wie sieht eine Gelangens­bestätigung aus?

Eine Gelangensbestätigung, die den Warenerhalt im EU-Ausland bestätigt, verfügt über ein paar wichtige Merkmale. Zu den Pflichtangaben zählen folgende Daten:

  • Firmenname und Anschrift der Empfänger*in
  • Handelsübliche Bezeichnung und Menge der Waren
  • Empfänger*in und Bestimmungsort
  • Monat und Jahr des Erhalts der Warenlieferung
  • Ausstellungsdatum der Bestätigung samt Unterschrift der Empfänger*in

Das Formular ist in verschiedenen Sprachen verfügbar und kann daher beispielsweise in den gängigsten Sprachen Deutsch oder Englisch unterfertigt werden.

Außerdem kann jede unterschriebene Bestätigung problemlos per E-Mail übermittelt werden, damit sie als Gelangensbestätigung im Sinne des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV genutzt werde kann. Wenn gewünscht kann sie auch wie gewohnt per Post versandt und empfangen werden.

Muster einer Gelangensbestätigung
Muster einer Gelangensbestätigung (Klicken zm Vergrößern)

Unter welchen Voraussetzungen kann auf die Umsatzsteuer bei Warenlieferungen innerhalb der EU verzichtet werden?

Damit eine Warenlieferung aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union umsatzsteuerfrei erfolgen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Kund*in ist Unternehmer*in und verfügt über eine UID-Nummer
  • Die Kund*in unterliegt der Erwerbsbesteuerung
  • Die Ware wurde für das Unternehmen der Kund*in erworben
  • Der Warenerhalt muss mit einer Gelangensbestätigung bestätigt werden

Jede dieser Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit die Lieferant*in die Rechnung zur Warenlieferung aus Deutschland ohne Umsatzsteuer ausstellen kann. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Voraussetzungen bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung wird mit der Gelangensbestätigung nachgewiesen.

Wo soll ich unterschriebene Gelangens­bestätigungen aufbewahren?

Wenn Sie die ausgefüllte und unterschriebene Gelangensbestätigung von ihrer Kund*in entweder per E-Mail oder per Post erhalten haben, dann ist es am einfachsten, wenn sie zusammen mit der ausgestellten Rechnungen bzw. den ausgestellten Rechnungen gemeinsam aufbewahrt wird.

So kann im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachgewiesen werden, dass die Umsatzsteuer zurecht nicht auf der Rechnung ausgewiesen wurde und dass es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelte. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Rechnungsmerkmale bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.


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