Pfaffenhofen
Banküberweisung gefälscht

Pfaffenhofenerin muss sechs Monate ins Gefängnis

02.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:33 Uhr
Zu einer Haftstrafe von sechs Monaten hat das Amtsgericht eine 45-jährige Pfaffenhofenerin verurteilt. Die mehrfach vorbestrafte Frau hatte einen Überweisungsträger für die Bank aufgehoben, den jemand verloren hatte, die Empfängerzeile mit ihrem Namen überschrieben und ihre Kontonummer eingesetzt. −Foto: Friso Gentsch/dpa

Pfaffenhofen (ahh) Das Geld liegt auf der Straße - man muss sich nur bücken. Das tat Monika N., 45, (alle Namen geändert). Sie hob einen fertig ausgefüllten Überweisungsträger für die Bank auf, den jemand verloren hatte, überschrieb die Empfängerzeile mit ihrem Namen, machte aus 70 Euro 250 und setzte ihre Kontonummer ein. Zu ihrem Pech vergaß sie zwei Nullen. Jetzt hat sie im Gefängnis sechs Monate Zeit, ihre Kontonummer auswendig zu lernen.

Dass die arbeitslose Pfaffenhofenerin ein dickes Problem hat, sieht man ihr an: Zusammengekauert und mit gesenktem Blick sitzt sie auf der Anklagbank. Es sieht nicht gut aus für sie: 17 Vorstrafen hat sie auf dem Kerbholz, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung. Sie steht unter offener Bewährung. Beim letzten Prozess vor dem Amtsgericht wegen Ladendiebstahls wurde sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - "mit Bedenken", wie der Richter damals in seiner Urteilsbegründung erklärte, und als "allerletzte Chance".

Die hat Monika N. verwirkt. Denn da war wohl der Anreiz, wie jetzt Amtsrichter Michael Herbert feststellte, "zu groß für jemanden, der generell dazu neigt zu stehlen". Der Anreiz war ein fertig ausgefüllter Überweisungsträger, der einem 43-Jährigen aus der Hosentasche gerutscht sein muss, irgendwann in den ersten Maitagen vergangenen Jahres. Zwei Wochen später bekam Jonas P., der damit eine Rechnung bezahlen wollte, von seiner Bank die Mitteilung, dass der Betrag nicht überwiesen worden sei, weil die Angaben unvollständig seien; bei der 22-stelligen IBAN würden zwei Ziffern fehlen. Und auch sonst käme der Bank das Formular nicht ganz geheuer vor, er möge doch mal vorbeikommen. Jonas P. machte sich auf den Weg - und erstattete Anzeige. Trotz der mangelhaften Angabe kam die Kripo Monika N. auf die Spur.

Nun ist es nicht 100-prozentig auszuschließen, dass auch jemand anderer das Bankformular gefunden haben könnte und zugunsten von Monika N. geändert hat. Die schweigt, bis auf die Erklärung, sie sei unschuldig. Deshalb war eine Schriftsachverständige beauftragt worden, das Formular zu prüfen. Die Kripo hatte bei Monika N. Schriftproben eingeholt, und die verglich die Gutachterin mit dem Überweisungsformular. Auch wenn er wollte - so sehr kann offenbar niemand seine Handschrift verstellen, als dass seine Schreib-Eigenheiten nicht wiedererkannt würden, selbst bei Blockbuchstaben nicht. Die Neigung der Buchstaben gleiche sich, so die Gutachterin, ebenso seien der Abstrich bei der Ziffer vier und die Bögen beim G und beim R identisch. Ihr Fazit: Es besteht eine 75-prozentige Übereinstimmung.

Für die Staatsanwaltschaft ist damit Schluss mit lustig: Offene Bewährung, einschlägige Vorstrafen, ein Hang zu Straftaten - sie will die Angeklagte 15 Monate hinter Gitter schicken. Der Verteidiger ist ganz anderer Meinung: Eine 75-prozentige und damit lediglich eine "leicht überwiegende Wahrscheinlichkeit" reiche bei weitem nicht für eine Verurteilung aus. Stefan Heinl beruft sich in seinem Plädoyer auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der als objektives Beweisergebnis eine "hohe Wahrscheinlichkeit" fordere, um einen Angeklagten verurteilen zu können. Alle möglichen Leute hätten den Überweisungsträger fälschen können, etwa auch die Kinder der geschiedenen Angeklagten. Für ihn kommt nur ein Freispruch in Frage.

Richter Herbert hat "keinen vernünftigen Zweifel" an der Schuld der Angeklagten. Warum sollte jemand anderer die Überweisung zugunsten von Monika N. ändern? Und dass die Übereinstimmungs-Wahrscheinlichkeit nur bei 75 Prozent liege, das habe die Gutachtern ja erklärt: Ihr habe bloß eine Fotokopie der Überweisung vorgelegen. Er verurteilt Monika N. zu sechs Monaten Haft. "Irgendwann muss man für seine Taten auch die Konsequenzen tragen."