Gaimersheim
Rasengittersteine gelten als Versiegelung

Bauausschuss Gaimersheim diskutiert über Einbeziehung in Berechnung der Grundflächenzahl

18.03.2021 | Stand 23.09.2023, 17:29 Uhr
Rasengittersteine in die Grundflächenzahl mit einberechnen oder nicht? Das war eine der Fragen in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses Gaimersheim. −Foto: Pixabay

Gaimersheim - Zwei Bauvoranfragen, die sich auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Bauausschusses befanden, wurden in dem Gremium ziemlich eingehend diskutiert - denn beide könnten für zukünftige Entscheidungen richtungsweisend sein.

So ging es bei der Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten an der Altvaterstraße am Kraiberg nicht nur um die Zahl der Vollgeschosse, sondern auch - und vor allem - darum, ob eine Fläche mit Rasengittersteinen zur Grundflächenzahl (GRZ) mitgezählt werden muss oder nicht. Das Haus mit vier Wohneinheiten über und zwei unter 40 Quadratmetern wird mit zwei Vollgeschossen, einem Satteldach und zehn Stellplätzen geplant.

Dazu meinte SPD-Fraktionssprecher Robert Leixner, man solle die Bauvoranfrage "nicht einfach durchwinken". Sechs Wohnungen seien "zuviel auf dieser Fläche". Mit Blick auf die umliegenden Häuser wollte Monika Klement (Grüne) keine zwei Vollgeschosse. Eine Haltung, der sich auch Günther Bernhardt (SPD) anschloss, der forderte, auf die Umgebungsbebauung zu achten.

Anton Schiebel (CSU) verwies allerdings darauf, dass an anderen Stellen am Kraiberg schon vergleichbare Projekte genehmigt worden seien, was auch der geschäftsleitende Beamte Stefan Vogl bestätigte: "Zwei Vollgeschosse sind dort schon vorhanden. "

In Bezug auf die Bodenversiegelung drehte sich dann die Diskussion um Rasengittersteine. Leixner forderte, dass diese auch zur GRZ zählen sollten und der Boden damit "nicht als unversiegelt zu bewerten" sei. Nach Auskunft von Vogl ist dies laut dem Landratsamt Eichstätt auch so. Derartige Flächen seien "vollumfänglich bei der GRZ-Berechnung mitzurechnen". Die vorgegebene GRZ - in diesem Fall eine GRZ von 0,4 und eine GRZ II mit allen Nebenflächen von 0,6 - sei einzuhalten. Es könnten allerdings kleinere Überschreitungen zugelassen werden, dies müsse aber stets eine Einzelfallentscheidung sein.

Bürgermeisterin Andrea Mickel (SPD) stellte die Bauvoranfrage mit Zustimmung des kompletten Gemeinderats jedenfalls erst einmal zurück, der Antragsteller muss nun eine neue mit geänderter Berechnung einreichen.

Einstimmig abgelehnt wurde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage am Kreuzweg in Lippertshofen. Der Knackpunkt dabei: Im dort gültigen Bebauungsplan Nr. 28.1 "Flussäcker II" ist eine Baugrenze mit einem Abstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze festgesetzt, die Garage soll allerdings direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden.

"Wir haben uns vorgenommen, streng zu sein", betonte Mickel angesichts der Tatsache, dass dies die erste Anfrage in dem neuen Baugebiet sei. Eine Garage kam also für den Marktgemeinderat nicht in Frage, denn, so Klement, man habe sich beim Bebauungsplan ja "etwas gedacht".

Ein Carport an dieser Stelle könnte dagegen Aussicht auf Erfolg haben. Dieser Kompromiss klang jedenfalls bei mehreren Diskussionsbeiträgen durch. Dafür muss der Antragsteller laut Vogl jetzt aber eine separate Anfrage stellen.

DK

Norbert Schmidl