Abfindung Aufhebungsvertrag: Was bleibt von der Abfindung übrig?

Dory & Kollegen GbR • Apr. 26, 2022

Abfindung Aufhebungsvertrag:
Was bleibt von der Abfindung übrig?

Abfindung Aufhebungsvertrag: Was ist besser Abfindung oder Aufhebungsvertrag?

Abfindung Aufhebungsvertrag: Wenn ein Manager, ein Geschäftsführer oder ein Vorstandsmitglied das Unternehmen verlassen, winken oft hohe Abfindungen. Von diesen Abfindungssummen kann ein durchschnittlicher Arbeitnehmer nur träumen. Denn wenn ihm eine Kündigung droht, kann er nicht so ohne weiteres mit einer hohen Abfindung rechnen. 


  • Wer sich über seine rechtliche Situation informiert, ist häufig in der Lage, eine höhere Abfindung mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.


Noch immer herrscht die landläufige Meinung, dass nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung gezahlt wird. Das ist falsch. Als Arbeitnehmer hat man einen etwaigen Anspruch auf eine Abfindung nur in bestimmten Ausnahmefällen. Der Grund, warum Arbeitgeber häufig zahlen aber liegt nahe: Sie möchten einen langwierigen Kündigungsschutzprozeß mit ungewissem Ausgang und die damit entstandenen hohen Kosten bei einem verlorenen Prozess vermeiden. 


Die Abfindungshöhe ist stets das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. von den jeweiligen Anwälten in einem Kündigungsschutzprozeß vor dem Arbeitsgericht. 


  • Welche Abfindungssumme man nach einer Kündigung bekommt, hängt ganz wesentlich von den Erfahrungen und dem Geschick des Anwalts des Arbeitnehmers  ab.


Unser Check in Sachen Abfindung in Verbindung mit einem Aufhebungsvertrag informiert nachfolgend darüber, wie hoch eine Abfindung sein könnte, was bei einer Abfindung abgezogen wird und was man tun kann, um seine Position für Verhandlungen zu stärken. 


Wir beraten Sie anwaltlich

Abfindung –

Fakten eines Aufhebungsvertrages


Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden – es handelt sich hierbei um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er kann auch Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt werden.


Grundsätzlich kann kein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags zwingen. Auch nicht, wenn er dem Arbeitnehmer in einem persönlichen Gespräch einen Aufhebungsvertrag anbietet. In diesem Fall ist es ohnehin wichtig, dass man in dieser Situation nicht unter Druck gerät. Denn der Arbeitgeber möchte etwas von dem Arbeitnehmer und nicht umgekehrt. 


In diesem Moment hat man es selbst in der Hand, ob man einem Aufhebungsvertrag zustimmt oder nicht. Wenn der Arbeitnehmer einer Aufhebung nicht zustimmt, der Chef ihn aber loswerden möchte, wird er eine Kündigung aussprechen. Dazu braucht er allerdings einen triftigen Grund, der auch vor einem Arbeitsgericht standhält.

Ein anderer Grund für einen Auflösungsvertrag kann sein, wenn der Arbeitnehmer seinen Job wechseln möchte und der neue Arbeitgeber darum bittet, möglichst schnell mit der Arbeit zu beginnen. 


Möglich ist dann die Einigung mit einem Aufhebungsvertrag und einer Verkürzung der Kündigungsfrist, wozu viele Arbeitgeber durchaus bereit sind.

Abfindung Aufhebungsvertrag: Bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Abfindung in Höhe von einem halben oder einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr üblich.

Es sollte bei der Entscheidung zu einem Aufhebungsvertrag berücksichtigt werden, dass man mit einer solchen Vereinbarung automatisch auch auf viele wichtige Arbeitnehmerrechte verzichtet. 


Kündigung vs.

Aufhebungsvertrag


Ohne Kündigungsfrist – In einem Aufhebungsvertrag werden die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen nicht angewendet, daher ist es möglich, dass man sehr kurzfristig sein Arbeitsverhältnis beenden kann.


Ohne Kündigungsschutz – Bei einem Aufhebungsvertrag müssen die Arbeitgeber keine Regelungen nach dem Kündigungsschutzgesetz beachten. Daher spielen auch soziale Faktoren keine Rolle, die beispielsweise bei einer betrieblich bedingten Kündigung Bedeutung hätten. Auf Personengruppen, die einen besonderen Schutz bei Kündigungen genießen – wie unter anderem Schwangere oder Behinderte –  muss der Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag keine Rücksicht nehmen.


Kein Betriebsrat – Bei einer Kündigung hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht, bei einem Aufhebungsvertrag hat er dies nicht. Auch wird bei einer normalen Kündigung vom Betriebsrat geprüft, ob soziale Gesichtspunkte des Arbeitnehmers berücksichtigt wurden – beispielsweise ob der Arbeitnehmer an anderer Stelle im Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann. Bei einem Aufhebungsvertrag wird dies nicht überprüft und kommt demnach auch nicht zum Tragen.


Definition Abfindung


Unter einer Abfindung versteht man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Diese Zahlung kommt nur im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und im Zusammenhang mit einer Kündigung zustande. Eine Abfindung soll als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten dienen. 


Schildern Sie uns Ihr Anliegen

Die Höhe einer Abfindung

in einem Aufhebungsvertrag


Die Höhe einer Abfindung ist auch abhängig davon, wie sehr der Arbeitgeber sich davor fürchtet, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren. Der Grund der Kündigung spielt daher eine wichtige Rolle – sie kann verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder krankheitsbedingt ausgesprochen werden.


Die Arbeitgeber orientieren sich bei einer betriebsbedingten Kündigung meistens an der gesetzlichen Regelung, die sich nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers richtet.

Dabei wird


  • für jedes Jahr, in dem der Arbeitnehmer angestellt war, ein halbes Bruttomonatsgehalt angeboten (§ 1a Abs. 2 KSchG).


Die betriebsbedingte Kündigung muss deutlich im Kündigungsgrund erläutert sein. Ganz entscheidend dabei ist allerdings, dass der Arbeitnehmer die dreiwöchige Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lässt und die Kündigung betriebsbedingt erfolgte. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer eine Abfindung erst mit Ablauf der Kündigungsfrist beanspruchen.


Damit muss sich allerdings kein Arbeitnehmer zufrieden geben und man sollte daher in Ruhe darüber nachdenken. In ganz vielen Fällen möchten Arbeitgeber einen Rechtsstreit vermeiden und zeigen sich großzügig bei der Abfindung. 

Die Höhe einer Abfindung ist auch abhängig davon, wie sehr der Arbeitgeber sich davor fürchtet, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren.

Denn die Höhe einer Abfindung ist auch

von folgenden Aspekten abhängig


  • Risiken eines Kündigungsschutzprozesses
  • Vom Gehalt des Gekündigten
  • Von der Position des Gekündigten im Unternehmen
  • Von seiner sozialen Situation (Schulden, Anzahl der Kinder, Schwerbehinderung etc.)
  • Von den finanziellen Möglichkeiten des Arbeitgebers
  • Von einem möglichen besonderen Kündigungsschutz (beispielsweise von Müttern, Schwerbehinderten oder Schwangeren)


Übrigens: Sobald rechtliche Zweifel auftauchen, ob der Arbeitgeber überhaupt kündigen darf, steigt die Chance auf eine hohe Abfindung.



Was von der Abfindung im Rahmen eines

Aufhebungsvertrages übrig bleibt


Abfindungen sind keine beitragspflichtigen Arbeitsentgelte und sie werden auch nicht im Rahmen der Beschäftigungsdauer zugeordnet, sondern sie sollen den künftigen Wegfall der Einkünfte ausgleichen und auffangen.


Daher dürfen keine Sozialabgaben von der Abfindung abgezogen werden – das gilt sowohl für die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung als auch für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.


Aber dennoch muss eine Abfindung besteuert werden, wobei für die Berechnung der Arbeitgeber zuständig ist. 


  • Die vom Arbeitgeber errechnete Lohnsteuer wird daher bei der Auszahlung der Abfindung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.


Mit der sogenannten Fünftel-Regelung kann die Steuerlast allerdings gemindert werden, das bedeutet dass die Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wird. Gewährt wird diese Ermäßigung jedoch nur, wenn die Steuern dennoch in einer Gesamtsumme an den Fiskus überwiesen werden.


Wer sich nach der Kündigung durch den Arbeitgeber arbeitslos melden muss, braucht nicht zu befürchten, dass sich eine Abfindung negativ auf den Anspruch von Arbeitslosengeld auswirkt.


➔ Alles zum Thema "Anwalt für Arbeitsrecht"

➔ Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

➔ Fristlose Kündigung Arbeitnehmer

➔ Aufhebungsvertrag wegen neuem Job

➔ Abmahnung Arbeitsrecht


Jetzt anwaltliche Beratung einholen

Anwalt Magazin - Unsere Fachbeiträge


Hochwertige Fachartikel von unseren Fachanwälten verfasst. Vollständig kostenlos abrufbar und zugeschnitten für den Beratungsbedarf. Sollten Sie eine auf Ihren persönlichen Fall zugeschnittene Beratung benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt an unsere Anwaltskanzlei.


Elternzeit verkürzen
18 Apr., 2024
Bevor Sie Ihre Elternzeit verkürzen, informieren Sie sich über die Nachteile und Alternativen. Ihre berufliche Auszeit ist für Ihr Kind besonders wichtig.
Notvertretungsrecht für Ehegatten — Rechte, Pflichten und Irrtümer
von Dory & Kollegen GbR 13 Dez., 2023
Das Notvertretungsrecht hilft Ehegatten, wenn ein Partner krank oder bewusstlos ist. Warum es dennoch keine Vorsorgevollmacht ersetzt, erfahren Sie hier.
Nachträgliche Änderungen im Testament — Formvorschriften und Stolperfallen
von Dory & Kollegen GbR 13 Dez., 2023
Geänderte Lebensumstände erfordern Änderungen des Testaments. Rechtssicher wird die Neutestierung erst, wenn Sie Formvorschriften und Stolperfallen kennen.
Vom Todesfall bis zur Beerdigung – Was müssen Sie beachten
von Dory & Kollegen GbR 26 Okt., 2023
Schon vor der Beisetzung des Verstorbenen gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten. Wir verschaffen Ihnen den Überblick!
Bußgeldverfahren prüfen
von Dory & Kollegen GbR 26 Okt., 2023
Derzeit besteht eine große Rechtsunsicherheit, welche straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften bei Geschwindigkeitsverstößen Anwendung finden.
Checkliste Todesfall – Was müssen Sie beachten
von Dory & Kollegen GbR 18 Aug., 2023
Hier finden Sie Alles was Sie im Todesfall wissen müssen. Wen muss ich informieren? Welche Formalitäten stehen an? Welche Dokumente werden benötigt?
von Dory & Kollegen GbR 03 Aug., 2023
Das gilt in Bezug auf den Vertragsschluss: Erfahren Sie hier alle wichtigen Informationen rund um das Thema "Ohne Geschäftsfähigkeit kein Vertrag".
Fitnessstudio Vertrag kündigen – Wann ist das möglich?
von Dory & Kollegen GbR 31 Juli, 2023
Sie wollen Ihren Fitnessstudio-Vertrag kündigen? Die Spezialisten unserer Rechtskanzlei erläutern Ihnen gerne worauf es ankommt.
Lassen Sie Ihre Bußgeldverfahren überprüfen
von Dory & Kollegen GbR 01 Mai, 2023
Bußgeldbescheid wegen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten? Wir beraten Sie!
von Dory & Kollegen GbR 01 Mai, 2023
Haben Gewerbetreibende, die vom Lockdown betroffen sind und an den Rand ihrer Existenz getrieben wurden, Entschädigungsansprüche gegen den Staat?
Weitere Beiträge
Share by: