07. August 2023

Abschiebepläne des Bundesinnenministeriums

DPolG: Wahlkampfgetöse und Nebelkerzen

Die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgetragenen Abschiebepläne für Mitglieder krimineller Clans wird von der DPolG als reines Wahlkampfgetöse bewertet. „Frau Faesers wöchentliche Nebelkerze“ fasst Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG, den Vorschlag zusammen, nachdem die Ministerin in den vergangenen Wochen auch andere Vorschläge unterbreitet hatte, etwa die Dauer von Abschiebegewahrsam zu verlängern.

In Berlin erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Die im Wochentakt veröffentlichten Vorschläge der Bundesinnenministerin gehen weitgehend an der Lebenswirklichkeit vorbei. In der vergangenen Woche wollte sie noch die Dauer des Abschiebegewahrsams verlängern, freilich ohne einen einzigen Haftplatz neu zu schaffen. Im Ergebnis wird das alles zur Nullnummer, denn die zuständigen Länder denken überhaupt nicht daran, an dieser Stelle größere Anstrengungen zu unternehmen. Und eine dringend nötige eigene Kompetenz des Bundes wird es auch nicht geben, nachdem Frau Faeser ihre Energie lieber auf Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei verplempert.

Wenn sie jetzt Clan-Mitglieder abschieben will, ohne dass eine Straftat vorliegt, ist das eine ähnliche Nebelkerze. Meistens scheitert die Abschiebung daran, dass die Familien die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die in den vergangenen Jahrzehnten und bis heute viel zu großzügig verteilt wurde. Wir können also nicht einmal die abschieben, die hier Straftaten begangen haben. Und bei allen anderen müssen wir nicht nur einwandfrei die Identität ermittelt haben, sondern vor allem die Aufnahmebereitschaft der Herkunftsländer bekommen, und die liegt regelmäßig bei null.

Die Vorschläge der Bundesinnenministerin erfreuen sich stets großer medialer Aufmerksamkeit und das scheint auch die Absicht zu sein, mehr nicht. Wenn einzelne Länder ihre Abschiebepraxis verändern wollten, hindert sie niemand daran, denn sie sind zuständig dafür, da braucht es keine bundeseinheitliche Praxis, sie müssten es einfach nur tun.“