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Philips ruft Beatmungsgeräte zurück
Gesundheitsskandal durch Beatmungsgeräte von Philips

Der Hersteller von Beatmungsgeräten Philips Respironics beschert Verbrauchern und Patienten einen Gesundheitsskandal mit langem Vorlauf. Am 14. Juni 2021 initiierte die Tochtergesellschaft von Royal Philips einen freiwilligen Rückruf für bestimmte Beatmungsgeräte, die beispielsweise zu Hause bei Schlafapnoe-Patienten zum Einsatz kommen. Das Problem: Der in den Atemmasken enthaltene schalldämpfende Schaumstoff zersetzt sich offensichtlich und gibt Partikel und Chemikalien frei. Die gesundheitlichen Risiken und Folgen sind enorm. Und wie so oft beim Thema Verbraucher- oder Patientenschutz schauen Behörden zu und lassen das Unternehmen schalten und walten wie es will. Denn bereits seit 2008 liegen laut österreichischen Medien Beschwerden zu den Atemmasken vor. Es soll auch bereits Tote gegeben haben. Unsere Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Informationen zum Skandal zusammen und zeigt Ihnen auf, was Sie unternehmen können.

Inhaltsverzeichnis
Step-by-Step

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5,2 Millionen Beatmungsgeräte von Philips sollen schadhaft sein. Wer die Geräte benutzt spielt mit seiner Gesundheit. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Gerät betroffen ist. Ihnen kann jetzt schon ein Schaden entstanden sein. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und setzen Ihre Ansprüche vor Gericht gegen Philips durch. Dr. Stoll & Sauer gehört beim Thema Verbraucherschutz zu eine der führenden Kanzleien in Deutschland.

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Skandal um Beatmungsgeräte: Klage und Anzeige in Österreich

Der Skandal um Beatmungsgeräte der Firma Philips Respironics dümpelt seit über einem Jahr vor sich hin. Am 14. Juni 2021 veröffentlichte Philips einen freiwilligen Rückruf. Betroffen davon sind 5,2 Millionen Geräte weltweit. Derzeit versucht Philips den Skandal runterzuspielen. Unsachgemäße Reinigung der Beatmungsgeräte soll zur Zersetzung des Schaumstoffs beigetragen haben. Doch wie ernst die Lage ist zeigen ein Fall und Informationen aus Österreich. Die österreichische Zeitung „Kurier“ berichtete am 7. Juli 2022, dass es bereits im Jahr 2008 zu tausende von Beschwerden über die Beatmungsgeräte gekommen sein soll. Dennoch wurden die Geräte über ein Jahrzehnt lang weiterhin zum Kauf angeboten. Dadurch soll es sogar zu 124 Todesfällen gekommen sein. Ein Wiener soll schwere Lungenschäden durch ein Heimbeatmungsgerät der Firma Respironics davongetragen haben. Er hat jetzt in Wien Klage eingereicht und Strafanzeige gegen den Hersteller gestellt. Der Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (VSV) in Österreich sammelt derzeit Verbraucher für eine Sammelklage ein. Auch in den Niederlanden und Frankreich werden erste Klagen überprüft.

Beatmungsgeräte Phillips

Kontrollversagen beim Skandal um Beatmungsgeräte von Philips

Wie wenig der Verbraucher in Europa Unterstützung von der Politik erhält, macht der Skandal um die Beatmungsgeräte von Philips wieder deutlich. Im Gegensatz zu den USA, wo Millionen Geräte zurückgerufen wurden, hat es in Europa nur eine Sicherheitswarnung von Philips gegeben. In den USA musste Philips schon 2015 die Trilogy-Geräte zurückrufen. Trilogy steht auch in Euro auf der Liste mit möglichen mangelhaften Beatmungsgeräten, die von Philips veröffentlicht worden ist.

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Rückruf: 5,2 Millionen Beatmungsgeräte für Schlafapnoe-Patienten

Philips muss 5,2 Millionen Schlafapnoe-Beatmungsgeräte ersetzen. Patienten hatten während der Nutzung schädliche Chemikalien eingeatmet. In den Niederlanden erwägen mindestens 185 Menschen rechtliche Schritte gegen den Elektrokonzern. Auch in der Schweiz wollen über 100 Patienten gegen Philips vorgehen. Das Unternehmen sieht sich außerdem mit Klagen von über 1000 Betroffenen in den USA konfrontiert. Die Forderungen könnten sich auf eine Summe in Milliardenhöhe belaufen. Die Kosten für den Rückruf und den Austausch der fehlerhaften Geräte schätzt das Unternehmen auf 225 Millionen Euro. Der Kurs der Philipsaktie ist auf Talfahrt. Das Unternehmen muss Rückstellungen bilden, um die Kosten des Skandals decken zu können.

Beatmungsgeräte Phillips

Die wichtigsten Fragen zu den Beatmungsgeräten

Die Tochterfirma Philips Respironics hat zwei Probleme mit bestimmten Beatmungsgeräten festgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei der schalldämpfende Schaumstoff, der in den kontinuierlichen und nicht kontinuierlichen Beatmungsgeräten von Philips verwendet wird. Der Schaumstoff besteht aus Polyesterbasiertem Polyurethan (PE-PUR).

Der PE-PUR-Schaum kann sich in Partikel zersetzen. Die Partikel können in den Luftweg des Geräts gelangen. In letzter Konsequenz besteht die Gefahr, dass der Benutzer die Schaumstoffpartikel einatmet. Hinzukommt, dass der PE-PUR-Schaum bestimmte Chemikalien freisetzen kann. Die Ursache für die Probleme sind noch nicht exakt identifiziert. Philips vermutet, dass die Zersetzung des Schaumstoffs durch die Verwendung von nicht zugelassenen Reinigungsmethoden, wie z. B. Ozon, verstärkt werden kann. Die Probleme mit den Beatmungsgeräten können bereits bei Erstinbetriebnahme auftreten und möglicherweise während der gesamten Nutzungsdauer des Geräts anhalten.  

Der Rückruf der Beatmungsgeräte betrifft alle Geräte und alle Seriennummern, die Philips vor dem 26. April 2021 produziert hat.

Kontinuierliche Beatmungsgeräte – Nicht lebenserhaltend

DreamStation ASV

DreamStation ST AVAPS

SystemOne ASV4

C Serie s ASV

C Serie s S/T und AVAPS

OmniLab Advanced+

Nicht-kontinuierliche Beatmungsgeräte

SystemOne (QSerie s)

DreamStation

DreamStation Go

Dorma 400

Dorma 500

REMstar SE Auto

Kontinuierliches Beatmungsgerät

Trilogy 100

Trilogy 200

Garbin Plus, Aeris, LifeVent

Kontinuierliches Beatmungsgerät, minimale Atmungsunterstützung, Gebrauch in klinischer Einrichtung

A-Series BiPAP Hybrid A30

A-Series BiPAP V30 Auto

Kontinuierliches Beatmungsgerät, nicht lebenserhaltend

A-Series BiPAP A30

A-Series BiPAP A40

Quelle: Philips

Das Philips Tochterunternehmen Philips Respironics geht davon aus, dass die Probleme bei den Beatmungsgeräten schwere Verletzungen nach sich ziehen können. In einer Sicherheitsmeldung an die Philips-Kunden geht Philips sogar von lebensbedrohlichen Folgen aus. Bleibende Schädigungen können hervorgerufen werden. Um eine dauerhafte Behinderung zu verhindern, könnten auch medizinische Maßnahmen erforderlich werden. Bisher hat Philips Respironics nach eigenen Angaben einige Reklamationen in Bezug auf das Vorliegen schwarzer Ablagerungen/Partikel im Luftkreislauf (ausgehend von Geräteauslass, Befeuchter, Schlauch und Maske) erhalten. Darüber hinaus meldeten Kunden außerdem Fälle von Kopfschmerzen, Reizung der oberen Atemwege, Husten, Druck im Brustkorb und Nebenhöhlenentzündungen. In der Mitteilung steht kein Wort davon, dass es seit über zehn Jahren zu Reklamationen gekommen ist.

Das Einatmen der Schaumstoff-Partikel ist gefährlich. Mögliche Folgen könnten laut Philips Reizungen (Haut, Augen und Atemwege), Entzündungsreaktionen, Kopfschmerzen, Asthma, unerwünschte Wirkungen auf andere Organe (z.B. Nieren und Leber) und toxische karzinogene Auswirkungen sein.

Die möglichen Risiken einer Gefährdung durch die Freisetzung von Chemikalien ähnlichen sich den Risiken, die durch das Freisetzen der Schaumstoff-Partikel identifiziert worden sind. Also: Kopfschmerzen, Schwindel, Reizungen der Augen, Nase, Atemwege und der Haut. Auch Überempfindlichkeit, Übelkeit, Erbrechen, toxische und karzinogene Auswirkungen sind möglich. Es gibt keine Berichte von Todesfällen, die auf diese Probleme zurückzuführen sind, betont Philips. Die Berichte aus Österreich stellen jedoch eine andere Lage dar.

Philips empfiehlt folgende Maßnahmen für Patienten, die die Beatmungsgeräte verwenden:

  1. Unbedingt den Arzt aufsuchen und alle Maßnahmen mit ihm abstimmen.
  2. Wenn der Arzt entscheidet, dass das Gerät weiter eingesetzt werden muss, empfiehlt Philips die Verwendung eines Inline-Bakterienfilters.
  3. Kunden wird empfohlen, ihr Gerät auf der Sicherheitsmitteilung-Website von Philips zu registrieren: www.philips.com/src-update. Dazu wird die Seriennummer des Geräts benötigt.
  4. Auf der Website finden sich aktuelle Informationen zu den Beatmungsgeräten.
  5. Wenn die Internetseite nicht aufgerufen werden kann, bietet Philips eine Telefon-Hotline unter 0800-627 0995 an.

Dr. Stoll & Sauer empfiehlt die kostenlose Erstberatung. Unsere im Verbraucherschutz versierten Anwälte prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen eine Ersteinschätzung darüber, ob Ihr Gerät in den Skandal verwickelt ist und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller durchzusetzen.

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