Angefangene Projekte fortsetzen

Die Infrastruktur ist die Basis für Mobilität, schnelles Internet und die Energieversorgung.

Infrastruktur

Die Infrastruktur ist die Basis für Mobilität, schnelles Internet und die Energieversorgung. Die möglichen Koalitionspartner von Union und SPD haben viel vor. Allerdings hängen die Investitionen in Straße, Schiene, Wasserstraße, Gigabit-Netze oder Windparks nicht nur vom politischen Willen, sondern vor allem von der allgemeinen konjunkturellen Lage und damit der Finanzierbarkeit ab. An einigen Stellen im Koalitionsvertrag werden die Verhandlungspartner sehr konkret, anderswo lassen sie einige Fragen offen.

Investitionen auf hohem Niveau

Der sogenannte Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau für die Verkehrsinfrastruktur soll mindestens auf dem heutigen Niveau (14,2 Mrd. EUR im Jahr 2017) fortgeführt werden. Überjährigkeit, also das Übertragen von Mitteln in Folgejahre, wollen Union und SPD dauerhaft sicherstellen. Um die jährlichen Haushaltsreste zu vermeiden, wollen sie neue Finanzierungsinstrumente einführen.

Für die Infrastrukturinvestitionen gilt: Erhalt vor Neubau. Die drei gestarteten Staffeln von Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft sollen weiter realisiert werden.

Bundesverkerhswegeplan 2030

Die prioritären Projekte des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 sollen auskömmlich finanziert werden. Bis zum 3. Quartal 2018 will die Regierung die Schienenprojekte des potenziellen Bedarfs bewerten lassen. Auch sollen bis 2020 die priorisierten Maßnahmen zur Schaffung eines deutschlandweiten 740-m-Netzes für Güterzüge realisiert werden.

Infrastrukturgesellschaft Verkehr

Die Infrastrukturgesellschaft Verkehr soll kommen. In dieser Legislaturperiode soll sie unter Einbindung der Gewerkschaften und Personalräten in den Landesverwaltungen aufgebaut werden. Die Möglichkeit, dass Planfeststellung weiterhin die Länder realisieren, soll rechtssicher ausgestaltet werden.

Die Privatisierung der Straßeninfrastruktur und der Infrastrukturgesellschaft Verkehr schließen Union und SPD aus.

Planungsbeschleunigung

„Wirwerden ein Planungsbeschleunigungsgesetz verabschieden“, schreiben Union und SPD im Koalitionsvertrag. Planungszeiten von zehn Jahren und mehr wollen sie damit vermeiden. Vorbild sind die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, Orientierung bietet die Strategie Planungsbeschleunigung des Verkehrsministeriums. Das Verbandsklagerecht soll überprüft werden. Für fünf Pilotprojekte soll Baurecht mit Maßnahmengesetzen geschaffen werden.

Gigabit-Glasfasernetz bis 2025

Für Union und SPD ist die Digitalisierung ein prioritäres Projekt. Ziel ist es, das Gigabit-Glasfasernetz bis 2025 auszubauen. Investitionen von 10 bis 12 Mrd. EUR sind in dieser Legislaturperiode geplant. Für den flächendeckenden Zugang zum schnellen Internet für alle bis zum 1. Januar 2025 wollen die Parteien einen rechtlich gesicherten Anspruch garantieren.

Erneuerbare Energien für E-Mobilität

Klimaschutz ist ein wichtiges Thema im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen unter anderem die Stromnetze, On- und Offshore-Windanlagen sowie die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wie Flüssiggas (LNG), Strom oder Wasserstoff ausgebaut werden. Bis 2030 sollen 65 Prozent der Energie aus Erneuerbaren gewonnen werden.

Deutschland soll zudem Standort für LNG-Infrastruktur werden. Ein Ziel ist es laut Koalitonsvertrag auch, die Kopplung der Sektoren Wärme, Mobilität und Elektrizität in Verbindung mit Speichertechnologien voranzubringen.

Bewertung

Es ist dringend notwendig, dass Union und SPD ihre angefangenen Projekte aus der vergangenen Legislaturperiode fortsetzen. Die Infrastruktur ist ein zentrales Thema. Das Ansinnen, das Verbandsklagerecht einzuschränken und damit Planungen zu beschleunigen, ist zwecklos, weil es EU-Recht betrifft. Der Europäische Gerichtshof hat erst kürzlich die Klagerechte der Verbraucher gestärkt. Auf nationaler Ebene muss die Regierung deshalb zügig das angekündigte Planungsbeschleunigungsgesetz auf den Weg bringen. Schnelligkeit ist bei der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft gefragt. Denn eines darf nicht passieren: Stillstand beim Bau oder Erhalt von Straßen, Schienen oder Wasserstraßen. Die Investitionen in die Infrastruktur für Verkehr, Digitales oder Energie sind nur möglich, wenn die Mittel auch abfließen können. Explizit sind im Koalitionsvertrag zwar nicht mehr Stellen versprochen, aber immerhin der „gezielte Personaleinsatz“. (sl)

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