Gemini und Ocean Alliance möglicherweise ab 2025 mit zu großer Marktmacht

Die beiden Allianzen könnten 2025 aufgrund ihrer auf einzelnen Trades absehbar hohen Marktanteile ins Visier der EU-Wettbewerbshüter kommen. Rechtsexperten halten die formellen Voraussetzungen für eine mögliche Aufnahme von Untersuchungen für gegeben.

Hapag-Lloyd und Maersk gründen eine neue Schifffahrtsallianz mit dem Namen Gemini Cooperation.(Foto: Hasenpusch)

Die Anfang 2025 den operativen Betrieb aufnehmende Reederei-Allianz „Gemini Cooperation“ (Gemini) sowie die Allianz „Ocean Alliance“ werden auf einem Großteil der von ihnen bedienten Trades mit Europa-Bezug auf Marktanteile kommen, die über dem von europäischen Wettbewerbshütern als unbedenklich angesehenen Schwellenwert liegen. Dies ergeben Berechnungen auf Grundlage aktueller Kapazitätsplanungen der Carrier, die der britische Marktforscher MDS Transmodal exklusiv für die DVZ durchgeführt hat.

Laut einer Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unterliegen die Reedereien nach der am 25. April auslaufenden Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) künftig den für alle Branchen geltenden Leitlinien. Für die Carrier würden dann somit die Vorschriften der sogenannten „Vereinbarungen über die horizontale Zusammenarbeit“ sowie der „Freistellung für Spezialisierungsvereinbarungen“ greifen.

Letztere unterwerfe Unternehmen der Pflicht zu einer wettbewerbsrechtlichen Selbstüberprüfung (sogenannte Self Assessments), sobald der gemeinsame Marktanteil über einer Schwelle von 20 Prozent liege.

Ein hoher Marktanteil allein ist nicht rechtswidrig

Ein Überschreiten dieses Werts ist nicht rechtswidrig, sondern eröffnet vielmehr den Wettbewerbshütern der EU-Kommission die Möglichkeit, eine Untersuchung gegen diejenigen Carrier zu eröffnen, die Mitglieder der betreffenden Allianz sind.

Da es unter der Gültigkeit des ehemaligen GVO-Marktanteils-Schwellwerts von 30 Prozent bislang nie zu einer solchen Überprüfung kam, ist nicht gesichert, ab welchem Schwellenwert die Kommission Untersuchungen einleiten würde.

„Sollten die Marktanteile auf einzelnen Trades über 40 Prozent liegen, hielte ich es für nachvollziehbar, wenn die Kommission das nicht einfach laufen ließe“, sagt der auf EU- und deutsches Kartellrecht spezialisierte Partner der Wirtschaftskanzlei CMS, Markus Schöner.

Ab 40 Prozent aufwärts könnten Untersuchungen unvermeidlich sein

Sollte es mehrere Trades mit Marktanteilen von 40 Prozent oder deutlich darüber geben, so Schöner, müsse sich die Kommission das eigentlich zwingend ansehen. „Nach deutschem Wettbewerbsrecht wird ab einem Marktanteil von 40 Prozent Einzelmarktbeherrschung vermutet“, sagt der Experte. In der Europäischen Union liege die Schwelle bei rund 50 Prozent.

Gemini kommt auf dem Transatlantik-Trade auf einen Marktanteil von 40, Ocean Alliance auf der Fernost-Route via Nahost sogar auf 50 Prozent. Laut Ulf Schawohl, Bereichsleiter Regulatory Affairs von Hapag-Lloyd, überprüfen der deutsche Carrier und Maersk fortlaufend die Vereinbarkeit von Gemini mit dem EU-Wettbewerbsrecht.

Beide Unternehmen beachteten zudem die für Kooperationen dieser Art in verschiedenen Rechtsordnungen geltenden regulatorischen Meldepflichten und stünden in Kontakt mit den zuständigen Wettbewerbs- und Schifffahrtsbehörden.

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