Definitionen Was ist Leveraging?

Von jelsag

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Leveraging bezeichnet in der Digitalwirtschaft die schnelle Konzentration von Marktmacht. Das GWB-Digitalisierungsgesetz soll diesem Trend entgegenwirken.

Das neue Digitalisiserungsgesetz soll dem Leveraging vorbeugen
Das neue Digitalisiserungsgesetz soll dem Leveraging vorbeugen
(© aga7ta - Fotolia)

In allgemeiner Form beschreibt Leveraging Situationen, in denen kleine Veränderungen einer oder mehrerer Variablen große Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Der Begriff wird insbesondere in der Finanzwirtschaft verwendet - beispielsweise, um die Kapital- oder Kostenstruktur eines Unternehmens oder die Hebelwirkungen von derivativen Finanzprodukten wie Differenzkontrakten oder Optionen zu beschreiben. Grundsätzlich geht es bei Leveraging um Hebeleffekte, die aus verschiedenen Faktoren resultieren können:

  • Finanzielles Leveraging beschreibt die Hebelwirkung, die aus der Aufnahme von Fremdkapital für die Verzinsung des Eigenkapitals resultieren.
  • Das operative Leveraging bildet als sogenannter Gewinnhebel die Relation zwischen den fixen und variablen Kosten eines Unternehmens ab.
  • Bei Finanzderivaten bezieht sich die Hebelwirkung darauf, dass es schon mit geringem Kapitaleinsatz - allerdings mit hohem Verlustrisiko – möglich ist, relative große Positionen eines Basiswerts zu handeln.

Leveraging in der digitalen Ökonomie

In der digitalen Wirtschaft bezeichnet Leveraging Konzentrations- und Monopolisierungstendenzen, die sich aus grundsätzlichen Veränderungen von Wertschöpfungsprozessen ergeben, die direkt aus der Digitalisierung resultieren. Beispielsweise gewinnen Daten als Wertschöpfungsfaktor immer größerer Bedeutung. Mit ihrer Erhebung und Verwendung sind zudem relevante Netzwerk- und Skalierungseffekte verbunden.

Die Folgen sind derzeit insbesondere in der sich rasant entwickelnden Plattformökonomie präsent: Erfolgreiche Anbieter bauen auf der Grundlage von Daten Marktmacht auf. Durch gezielte Leveraging-Strategien sind sie in der Lage, ihre Marktposition auch mit nicht direkt wettbewerbsbezogenen Instrumenten auszubauen. Hierzu gehören beispielsweise die Kontrolle von Nutzerdaten und die Entscheidung darüber, welche Anbieter Zugriff auf den Datenbestand erhalten.

Wenn marktübergreifend starke digitale Plattformunternehmen Leveraging nutzen, um ihr Ökosystem gegen Wettbewerber abzusichern, resultiert daraus eine direkte Wettbewerbsverzerrung. Gleichzeitig werden Innovationen durch neue Akteure abgeblockt.

Das GWB-Digitalisierungsgesetz – für fairen digitalen Wettbewerb

Am 14. Januar 2021 hat der Bundesrat vor diesem Hintergrund das GWB-Digitalisierungsgesetz beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, auch für die digitalen Märkte ein klares und eindeutiges Wettbewerbsrecht zu schaffen. Im Blick hat der Gesetzgeber damit insbesondere große digitale Firmen, die in besonders hohem Maße Marktmacht bündeln. Das deutsche GWB-Digitalisierungsgesetz ist bisher weltweit einmalig. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) beschrieb die Intention des Gesetzes so, dass die Bundesregierung damit sicherstellen will, dass auch in der digitalen Wirtschaft Wohlstand nur durch Wettbewerb geschaffen werden kann.

Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission am 15. Dezember 2020 den Digital Markets Act veröffentlicht, der zunächst den Charakter eines Vorschlags trägt, um den digitalen Wettbewerb zu regeln. Auch am europäischen Gesetzgebungsverfahren wird die Bundesrepublik Deutschland aktiv beteiligt sein.

Zentrale Neuerungen des Gesetzes

Das GWB-Digitalisierungsgesetz passt vor allem die Regularien der Kartellaufsicht an die Bedingungen der digitalen Wirtschaft an. Das Bundeskartellamt erhält hierdurch die Möglichkeit, wettbewerbsschädliche Aktivitäten von digitalen Plattformunternehmen mit marktübergreifender Bedeutung zu verbieten. Hierzu gehören insbesondere:

  • Schaffung eines privilegierten Marktzugangs für die eigenen Angebote.
  • Maßnahmen, die die Tätigkeit anderer Unternehmen beispielsweise durch Vorinstallationen eigener Angebote auf Mobilgeräten behindern.
  • Wettbewerbseinschränkungen durch Erschwerungen und Verweigerungen der Interoperabilität von Produkten oder der Portabilität von Daten.

Gleichzeitig werden durch das GWB-Digitalisierungsgesetz die nationalen Umsatzschwellen für Fusionskontrollen in zwei Varianten (von 25 auf 50 Millionen Euro sowie von fünf auf 17, 5 Millionen Euro) angehoben, um für mittelständische Unternehmen Erleichterungen zu schaffen. Rechtsstreitigkeiten auf der Grundlage des Gesetzes fallen erst- und letztinstanzlich in die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs, um für die Digitalwirtschaft ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu schaffen.

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