Parlament vertagt GAP-Verfahren wegen Beschwerden über Übervorteilung

Diese letzte Zustimmung des Parlaments hätte den Prozess der formellen Verabschiedung des EU-Agrarsubventionsprogramms beschleunigt und in dieser Woche im Straßburger Plenum abschließen können. [BUISSIN/EP]

Das Europäische Parlament hat eine wichtige Abstimmung über die Einzelheiten der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf Januar verschoben, um Zeit für eine angemessene Prüfung zu haben. Die Entscheidung ging gegen den Wunsch der Kommission, das Verfahren zu beschleunigen.

Angesichts der sich abzeichnenden Fristen für die nächsten Schritte der GAP-Reform drängte die Europäische Kommission auf eine „frühzeitige Abstimmung ohne Einspruch“ über zwei Eckpfeiler des GAP-bezogenen Sekundärrechts, die so genannten „delegierten Rechtsakte“.

Delegierte Rechtsakte können keine bestehenden Elemente eines Rechtsaktes verändern, dienen aber der Ergänzung und Anpassung nicht wesentlicher Vorschriften.

Diese letzte Zustimmung des Parlaments hätte den Prozess der formellen Verabschiedung der GAP, des EU-Programms für Agrarsubventionen, beschleunigt und in dieser Woche im Straßburger Plenum abschließen können.

Die Verabschiedung dieser Rechtsakte ist ein entscheidender Schritt, um den Mitgliedstaaten einen vollwertigen Rechtsrahmen für die Ausarbeitung ihrer Strategiepläne zu geben. Die Entwürfe müssen der Europäischen Kommission bis Ende des Jahres zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Abstimmung sollte bereits am vergangenen Donnerstag (9. Dezember) stattfinden. Dennoch erhielten die Abgeordneten die Texte der delegierten Rechtsakte – rund 60 Seiten – erst nach ihrer Annahme durch das Kollegium der Kommissare gegen Mittag des 7. Dezember.

EU-Kommissar für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, wandte sich am Tag danach (8. Dezember) in einem Schreiben an die Abgeordneten und forderte das Parlament auf, die Rechtsakte so schnell wie möglich zu verabschieden.

Laut parlamentarischen Quellen löste der Schritt der EU-Exekutive Kritik aus. Die Mehrheit im Landwirtschaftsausschuss des Parlaments (AGRI) wollte mehr Zeit für die Prüfung der delegierten Rechtsakte haben, erklärten Europaabgeordnete gegenüber EURACTIV.

Im Falle einer Abstimmung hätten Sozialdemokraten, Liberale, Grüne, Linke und Rechtsextreme gegen die delegierten Rechtsakte gestimmt. Die christdemokratischen und konservativen Abgeordneten des Europäischen Parlaments hätten die Kommission zwar unterstützt, aber nicht einheitlich.

Daher entschied sich der AGRI-Ausschuss, den Wünschen der Kommission nicht entgegenzukommen und verschob die Abstimmung, die nun vorläufig für den 10. Januar angesetzt ist. Folgen wird eine Verabschiedung in der Plenarsitzung eine Woche später, bestätigte eine Quelle im Parlament gegenüber EURACTIV.

GAP-Reform: Unterschrieben, besiegelt – jetzt folgt die Umsetzung

Das Europäische Parlament hat die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU befürwortet, jedoch mit dem Versprechen, die nächsten Schritte der umstrittenen Reform aufmerksam zu verfolgen.

Warum das Parlament dagegen war

Wie aus Parlamentskreisen hervorging, stand hinter der Verweigerung der Abstimmung über die Rechtsakte eine Frage der Rechenschaftspflicht. Das von der Kommission vorgeschlagene Verfahren der frühzeitigen Abstimmung ohne Einspruch, oder Nichtbeanstandung, hätte das Parlament daran gehindert, später auf dieselbe Angelegenheit zurückzukommen, falls etwas schief gegangen wäre.

Die europäischen Gesetzgeber:innen wollten nicht die politische Verantwortung dafür übernehmen, die wichtigsten Details der GAP-Umsetzung im Dunkeln zu genehmigen. Außerdem wollten sie ihren Wahlkreisen etwas Zeit verschaffen, um die sekundären Rechtsvorschriften vor der formellen Verabschiedung zu prüfen.

„Es ist auch eine Frage des Prinzips“, sagte eine parlamentarische Quelle. Die Abgeordneten hätten nur zwei Tage Zeit gehabt, die Rechtsakte zu prüfen und darüber abzustimmen. Üblich sind zwei Monate, die dem Parlament für die Prüfung der subsidiären Rechtsvorschriften zustehen.

Zudem äußerten Abgeordnete die Befürchtung, dass die Forderung der Kommission die Position des Parlaments als Mitgesetzgeber untergräbt.

Auch die Rolle der Kommission bei der reibungslosen Verabschiedung der Rechtsakte im Parlament wurde kritisiert: „Alles von der Kommission kam zu spät, auch die Texte, und die Antworten waren langsam“, sagte eine Quelle.

Trotz der Verzögerung von Seiten des Parlaments bestätigte eine Quelle des Rates gegenüber EURACTIV, dass der Sonderausschuss für Landwirtschaft (SCA) plane, „den Prozess wie vorgesehen fortzusetzen“ und am Freitag (10. Dezember) eine frühzeitige Nichtbeanstandung dieser delegierten Rechtsakte zu genehmigen.

Mögliche Auswirkungen

Da die Fristen für die Vorlage der GAP-Strategiepläne näher rücken, ist unklar, welche Auswirkungen dies auf die nächsten Schritte der Reform haben wird.

Einige Interessenvertreter:innen deuteten an, dass die Verschiebung des Parlaments dazu führen könnte, dass Mitgliedstaaten eine verlängerte Frist für ihre Entwürfe der GAP-Strategiepläne, die Ende dieses Jahres fällig sind, fordern.

Eine von EURACTIV kontaktierte Quelle aus dem Parlament sagte jedoch, dass sie „kein Problem“ mit einer dreiwöchigen Verzögerung sehe und wies darauf hin, dass jeder den Inhalt der delegierten Rechtsakte bereits kenne, der von der vorherigen GAP weitgehend unberührt geblieben sei.

„Es wird also keine Änderungen geben, die Mitgliedsstaaten kennen die Rechtsgrundlage“, sagte die Quelle. Gleichzeitig wies eine andere Quelle darauf hin, dass die Länder ihre Strategiepläne mit oder ohne grünes Licht des Parlaments vorlegen und zu einem späteren Zeitpunkt auf die Details zurückkommen können, was „kein großes Problem darstellen sollte“.

Ebenso fügte die Quelle des Rates hinzu, dass man über mögliche Verzögerungen des Prozesses „nicht übermäßig besorgt“ sei.

„Was die Konsequenzen angeht, so müssen wir gemeinsam mit der Kommission und dem Europäischen Parlament abwarten, inwieweit sich dies auf die Ausarbeitung der Strategiepläne auswirkt“, hieß es.

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