Muss Gast zahlen?Prozess um Rotwein-Flecken im Hotel-Teppich

Der Gast hatte auf dem Teppich im Hotelzimmer einen Rotweinfleck hinterlassen.

Der Gast hatte auf dem Teppich im Hotelzimmer einen Rotweinfleck hinterlassen.

Düsseldorf - Wie beseitigt man Rotweinflecken verschiedener Rebsorten aus einem Teppichboden?

Mit dieser typischen Hausfrauen-Frage musste sich jetzt das Düsseldorfer Amtsgericht beschäftigen.

Der Fall: Nach einer Übernachtung im Nobelhotel hinterließ Gast Ralf B. (53/Name geändert) einen dicken Rotweinfleck auf dem Teppich. Ohne das zu melden, checkte er aus. Das Hotel versuchte, den eingetrockneten Fleck zu beseitigen. Das gelang nicht. Jetzt soll sich der Gast an den Kosten für einen neuen Boden beteiligen.

Doch Amtsrichter Thomas Hermeler ging der Sache auf den Grund. Ein Sachverständiger prüfte mit unterschiedlichen Rotweinsorten, wie sich die Flecken beseitigen lassen. Und er hatte Erfolg.

Thomas Hermeler in seinem Urteil: „Es ist allgemein bekannt, dass sich Rotweinflecken gut mit Salz behandeln lassen und dass dies auch auf Teppichböden Erfolg verspricht. Von einer Gesellschaft, die ein Vier-Sterne-Hotel betreibt, können gewisse Kenntnisse im Reinigungswesen erwartet werden.“

Er kommt also zu dem Schluss: Der Teppich hätte auch mit Fleckensalz gereinigt werden können. Der Gast muss nicht zahlen.