Dürfen wir es töten? Ja, es ist glitschig
Den Garten aufräumen, weil dem Nachbarn vor den Brutstätten von Insekten und Schnecken graust? Der VfGH statuiert ein falsches Exempel
Welche Rechte hat die Natur? Zumal wenn sie uns glitschig und schleimig gegenübertritt und uns nicht gefällt? Dürfen wir etwa ein Weichtier töten, weil wir ihm "wertloses Leben" attestieren, es als "Schädling" bezeichnen? Darf der Mensch seinen Lebensraum vernichten, nur weil es ihm vor ihm graust und er nach Ordnung sucht? Die Frage ist beantwortet. Wir nehmen uns das Recht heraus, im Garten zu töten, was nicht gefällt. Aber darf der Mensch noch einen Schritt weitergehen? Darf er die Obrigkeit zu Hilfe rufen, damit sie ihm dabei hilft, sich des Nachbarn Natur vom Leibe zu halten: das morsche Geäst am Boden und das hohe Gras, in dem jene Tiere wohnen, die keine Parzellengrenzen kennen?
Ja, sagt der Verfassungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung, der Staat darf zu Hilfe kommen. Die Bürgermeisterin von Bernstein im Burgenland darf ihre Bürger per Verordnung dazu zwingen, die Bauparzellen so zu pflegen, dass sie morsches Holz auslichten, zu viel Unkraut vernichten und den Lebensraum jener Tiere beseitigen, vor dem es dem Nachbarn graust.