Concorde-Prozess : Fahrlässig, aber nicht schuldhaft
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Fahrlässigkeit, Schlamperei, Pflichtunterlassung - aber keine strafrechtliche Verurteilung. Das ist das Ergebnis des Berufungsprozesses nach dem Absturz der Concorde vor mehr als zwölf Jahren, bei dem nahe Paris 113 Menschen umkamen. Das Berufungsgericht von Versailles sprach die Fluggesellschaft Continental Airlines, zwei ihrer Mitarbeiter sowie einen früheren hohen Beamten der Flugbehörde DGAC von jeder strafrechtlichen Verantwortung frei. Zivilrechtlich wurde Continental dazu verurteilt, der Air France eine Million Euro Schadenersatz zu zahlen.
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