Concorde-Prozess :
Fahrlässig, aber nicht schuldhaft

Von Christian Schubert, Versailles
Lesezeit: 3 Min.
Noch während des Starts in Paris entzündete sich der Treibstofftank der Concorde.
Ein französisches Berufungsgericht hat die Fluglinie Continental von der strafrechtlichen Verantwortung für die Concorde-Katastrophe freigesprochen. Bei dem Unglück waren vor zwölf Jahren 113 Menschen ums Leben gekommen.

Fahrlässigkeit, Schlamperei, Pflichtunterlassung - aber keine strafrechtliche Verurteilung. Das ist das Ergebnis des Berufungsprozesses nach dem Absturz der Concorde vor mehr als zwölf Jahren, bei dem nahe Paris 113 Menschen umkamen. Das Berufungsgericht von Versailles sprach die Fluggesellschaft Continental Airlines, zwei ihrer Mitarbeiter sowie einen früheren hohen Beamten der Flugbehörde DGAC von jeder strafrechtlichen Verantwortung frei. Zivilrechtlich wurde Continental dazu verurteilt, der Air France eine Million Euro Schadenersatz zu zahlen.

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