Allgemeinpolitische Äußerungen :
Asta der Uni Frankfurt unterliegt vor Gericht

Lesezeit: 2 Min.
Kein Thema für den Asta? „Fridays for future“-Demonstration in Frankfurt
Der Asta der Uni Frankfurt hat sich zu Polizeieinsätzen, NSU und „Fridays for Future“ geäußert. Dafür mahnte ihn die Uni-Leitung ab. Laut Gericht war das korrekt – mit einer Einschränkung.

Das Präsidium der Goethe-Universität hat den Asta weitgehend zu Recht für eine Reihe von allgemeinpolitischen Äußerungen gerügt. Zu diesem Schluss kommt das Frankfurter Verwaltungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Studentenvertreter hatten sich juristisch gegen eine 2018 erlassene Verfügung der damaligen Uni-Präsidentin Birgitta Wolff gewehrt. Darin war der Asta aufgefordert worden, allgemeinpolitische Stellungnahmen zu unterlassen, vor allem solche, die als Aufrufe zur Gewalt verstanden werden könnten. Für Verstöße gegen diese Verfügung hatte die Uni-Leitung ein Ordnungsgeld von 4000 Euro angedroht.

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