Scorpions gegen Scorpions :
Eishockey-Klub muß an Musiker zahlen

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Niemand konnte sich erinnern, welche mündlichen Absprachen es zwischen der Rockband Scorpions und dem Eishockey-Klub mit dem gleichen Namen gegeben hatte. Deshalb mußte nun ein Gericht entscheiden.

Die hannoversche Rockband Scorpions hat Anspruch auf eine Beteiligung aus den Fanartikel-Einnahmen des Eishockey-Vereins Hannover Scorpions. Diese Entscheidung traf am Mittwoch das Landgericht Braunschweig und verpflichtete den Verein damit, den Umsatz mit Fanartikeln von 1996 bis 1998 offen zu legen. Zurzeit ist noch unklar, welche Summe der Rockband zusteht.

Die Musiker hatten den Eishockey-Verein verklagt, weil sie am Umsatz mit Fanartikeln beteiligt werden wollten. Eine Berufung wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht zugelassen. Hintergrund für die gerichtliche Auseinandersetzung ist eine mündliche Absprache aus den 90er Jahren, an die Musiker und Sportverein unterschiedliche Erinnerungen haben.

Nach Ansicht des in der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) spielenden Vereins wurde damals vereinbart, die Sportler könnten das Logo unentgeltlich nutzen. Die Musiker vertraten aber die Ansicht, beide Seiten hätten sich auf eine Beteiligung der Band in Höhe von 50 Prozent am Fanartikelverkauf geeinigt. Ein Vergleich über 5.000 Euro, die die Rockband einem wohltätigen Zweck spenden wollte, hatte der Verein bei einer Verhandlung im September abgelehnt.