Bundesnetzagentur :
Heimlich mithörende Kinderuhren verboten

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Nach der Puppe „Cayla“ hat die Bundesnetzagentur nun Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten.
Eine Kinderarmbanduhr, mit der Eltern unbemerkt ihren Nachwuchs abhören können oder die Lehrer im Unterricht? Klingt gespenstisch, gibt’s aber wirklich. Jetzt ist sie von der Bundesnetzagentur verboten worden.

Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf von Kinderuhren verboten, die mit einer Abhörfunktion ausgestattet sind. Eltern könnten dabei über eine App die Uhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören, sagte Jochen Homann, Präsident der Behörde. „Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt.“ Eine derartige Abhörfunktion sei in Deutschland verboten.

Viele Uhren, die speziell für Kinder zwischen fünf und 12 Jahren konzipiert sind, verfügen nach Darstellung der Bundesnetzagentur über eingeschränkte Telefoniefunktionen, die über eine App gesteuert werden. Dabei lasse sich per App bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger eine beliebige Telefonnummer anrufe. Das ermögliche das Abhören der Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umgebung.

Auch die Puppe „Cayla“ wurde schon früher verboten

Die Bundesnetzagentur rät Eltern, solche Uhren unschädlich zu machen und dazu auch einen Nachweis aufzubewahren. Denn auch der Besitz einer solchen Uhr ist laut Behörde in Deutschland strafbar.

Aus den gleichen Gründen hatte die Behörde Anfang des Jahres auch die Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr gezogen. Auch sie war in der Lage, unbemerkt Gespräche des Kindes und seiner Umgebung aufzunehmen und weiterzuleiten.

Damit eine Sendeanlage als verboten gilt, muss sie dazu geeignet sein, das gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören. Das trifft auf noch viele weitere Geräte zu. Doch der Unterschied zu Geräten wie „Alexa“ von Amazon liegt darin, dass das keine getarnten Geräte sind. Wenn die Amazon-Software in einem Blumenkübel versteckt wäre, sähe die Sache anders aus. Aus demselben Grund gelten auch Mobiltelefone nicht als „getarnte Sendeanlage“, obwohl Smartphones natürlich auch Mikrofone und Kameras haben. Nach einer Diskussion darüber wurde das sogar im Jahr 2011 in ein Gesetz geschrieben.