Planung und Bau :
Länder überlassen dem Bund die Fernstraßen

Von Kerstin Schwenn, Berlin
Lesezeit: 3 Min.
Fernstraßen in Deutschland: Künftig ist der Bund zentral zuständig.
Nach langem Streit gibt es eine Grundsatzeinigung über Planung und Bau von Fernstraßen: Künftig soll dafür zentral der Bund sorgen. Das Grundgesetz muss geändert werden.

Für Ausbau und Erhalt der Fernstraßen in Deutschland soll künftig zentral der Bund sorgen. Die Länder haben ihren Widerstand gegen die Schaffung einer neuen Bundesgesellschaft aufgegeben. In dem Beschluss im Zuge der Einigung über den Bund-Länder-Finanzausgleich heißt es, angestrebt werde eine „Reform der Bundesauftragsverwaltung mit Fokus auf Bundesautobahnen und Übernahme in die Bundesveraltung“. Dazu solle eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ eingesetzt werden. Hier haben sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mit ihren Vorstellungen durchgesetzt. Die Länder haben den Kompetenzverlust im Zuge der großzügigen Finanzregelung geschluckt.

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