Einspruch Exklusiv :
Elektronisch kopiert, rechtlich zweifelhaft?

Von Jacqueline Ritchie
Lesezeit: 5 Min.
Elektronisch kopiert, rechtlich zweifelhaft? Der Europäische Gerichtshof wird über das Sampling von Kunstwerken entscheiden.

Foto: Hände an einem Mischpult, 29. Januar 2020 in Mannheim
Nach jahrelangem Streit wird der Europäische Gerichtshof über das Sampling von Kunstwerken entscheiden. Die Luxemburger Richter sollten sich bei ihrer Entscheidung an den rechtlichen Wertungen zu Parodie und Karikatur orientieren.

Lyn Collins – „Think (About It)“, James Brown – „Funky Drummer“ und Doug E. Fresh And Slick Rick – „La Di Da Di“. All diese Songs haben gemeinsam, dass sie zahlreich in Liedern anderer Künstler gesampelt wurden. Sie zählen zu den meistgesampelten Songs überhaupt. Beim Sampling werden Tonfolgen, Rhythmen oder Texte eines Liedes elektronisch kopiert, um sie in eine neue Komposition einzubetten. Sampling ist in der heutigen Pop-, Rock- und Hip-Hop-Musik weit verbreitet. Doch es sollte nicht ohne Weiteres urheberrechtlich erlaubt sein.

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