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Ungerechtfertigte Betreibung

Was man gegen eine ungerechtfertigte Betreibung tun kann.
Was man gegen eine ungerechtfertigte Betreibung tun kann.

Laura und die ungerechtfertigte Betreibung

Laura Landmann:

Ich wurde zu Unrecht betrieben (300 Franken) und habe sofort Rechtsvorschlag eingelegt. Der Betreibungseintrag stört mich aber sehr, da ich bald auf Wohnungssuche gehe. Was soll ich tun?

Antwort:

Mit sofortiger Erhebung des Rechtsvorschlags haben Sie soweit alles richtig gemacht. Gemäss Ihrer Schilderung scheint die Gegenseite keinen Rechtsöffnungstitel zu haben und kann den Rechtsvorschlag damit nur mit einer ordentlichen Klage beseitigen. Im Regelfall sind Aufwand und Risiko bei dem von Ihnen genannten Betrag zu gross für eine Klage und es bleibt bei der Betreibung. Sie können drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls ein Ge-such um Nichtbekanntgabe an Dritte stellen. Formulare finden Sie unter diesem Begriff im Internet, die Kosten betragen CHF 40. Falls die Gegenseite dann nicht umgehend klagt, wird die Betreibung auf Ihrem Betreibungsregisterauszug nicht mehr aufgeführt.

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