04.03.2024
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Kontrolle von Grabmälern auf städtischen Friedhöfen startet in Kürze

Die Stadt Eschweiler informiert über die Kontrolle von Grabmälern auf den städtischen Friedhöfen.

Auch in diesem Jahr wird von der Friedhofsverwaltung der Stadt Eschweiler im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht eine umfassende Kontrolle an den Grabsteinen auf den städtischen Friedhöfen durchgeführt.

Dabei werden alle Grabsteine dahingehend überprüft, ob diese noch feststehen und sich nicht im Gefüge gelockert oder gar gelöst haben. Hervorgerufen werden die Lockerungen an den Grabsteinen durch Bodensetzungen; aber auch mangelhafte Verdübelungen und Fundamentierungen können in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.

Alle zu beanstandenden Grabmale werden dann mit einem roten Hinweisaufkleber versehen. Sollte an einem Grabstein eine erhebliche Umsturzgefahr festgestellt werden, muss dieser sofort gesichert, das heißt umgelegt, werden. Der Hinweisaufkleber soll die Nutzungsberechtigten darauf hinweisen, dass sie umgehend Sicherungsmaßnahmen an dem beanstandeten Grabmal einleiten müssen, andererseits soll er die übrigen Friedhofsbesucher warnen, dass von diesem Grabstein Gefahren ausgehen können. Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale werden, sofern sie der Verwaltung bekannt sind, unverzüglich schriftlich über die Beanstandungen informiert; unabhängig davon wird jedoch empfohlen, unbedingt auch selbst auf die Hinweisschilder zu achten.

Für Rückfragen sowie für weitere Informationen stehen in der Abteilung für Umweltbelange und Friedhofswesen der Stadt Eschweiler die Mitarbeiter Holger Ehring (Telefon: 02403 71206) und Marion Klein (Telefon: 02403 71650) als unmittelbare Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Friedhofsverwaltung weist ergänzend nochmals darauf hin, dass die Kontrolle den Nutzungsberechtigten der Grabstätte nicht von seiner Verpflichtung entbindet, selbst darauf zu achten, dass der Grabstein des Grabes noch feststeht. Bei festgestellten Mängeln muss er unverzüglich die notwendigen Maßnahmen einleiten, um eventuelle Gefahren zu beseitigen.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Kontrollen bei schlechter Witterung möglicherweise nicht durchgeführt werden können, um das Risiko von Rutschunfällen auf den glatten Grabeinfassungen während der Inspektion zu vermeiden.

 

DIE VORGESEHENEN KONTROLLTERMINE:

Donnerstag, 14. März:

- Friedhof Stich: ab ca. 09:00 Uhr

- Friedhof Röhe: ab ca. 11:15 Uhr

 

Freitag, 15. März:

- Friedhof St. Jöris: ab ca. 08:45 Uhr

- Friedhof Kinzweiler: ab ca. 09:30 Uhr

- Friedhof Hehlrath: ab ca. 10:15 Uhr

 

Montag, 18. März:

- Friedhof Dürwiß: ab ca. 09:00 Uhr

- Friedhof Neu-Lohn: ab ca. 11:30 Uhr

 

Dienstag, 19. März:

- Friedhof Nothberg: ab ca. 09:00 Uhr

- Friedhof Weisweiler: ab ca. 10:30 Uhr

 

Mittwoch, 20. März:

- Friedhof Bergrath: ab ca. 09:00 Uhr

- Friedhof Hastenrath: ab ca. 10:30 Uhr

 

Redaktion